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Alt 16.08.2007, 20:11   #31
Raffael@735i
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Zitat:
Zitat von Gigazwerg Beitrag anzeigen
Sieht gut aus!!

Aber bei den Kennzeichen,da hast du die 255x130mm drauf,gegeben hätte es auch noch 240x130mm so wie bei mir... Außer das würde jetzt so täuschen,durch die "lange" Buchstaben Reihenfolge die du hast...*grins*

Aber sonst TOP Wagen!! Keine Frage!

Und Ausnahmeregelung von der Zulassungsstelle hatte ich nicht,weil es bei mir vom TÜV eingetragen worden ist... somit MUSSTE die Zulassung mir ja die kleinen Schilder geben...

@ Swordfisher, ich habe meinen Flitzer erst im Juli auf AMI Front & Heck umgebaut,das war nach dem 1.3. *grins*
Nein....die Zulasungstelle MUSSTE gar nichts! Egal was im Schein / Brief steht .... allein die Zulassungstelle entscheiden, wie groß Dein Kennzeichen wird. Das gibt es sogar schon Gerichtsurteile.

Du hast einfach Glück gehabt. Aber wie schon geschrieben, ab dem 01.03 ist eh Schluß mit lustig.
Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2007, 20:15   #32
Raffael@735i
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Thema Kenneichen:

Also ich weis ja nicht wie es auf den kleinen Zulassungstellen / Bürgerbüros zugeht ... aber die kleinen Schilder wird es nicht mehr geben ... die Teile sterben aus!

Ich habe zig TÜV Gutachten, Kopien über 7 Ecken bekommen .... aber nichts zu machen :-) Mein kleines Schild hängt jetzt an der Wand.

Dieses Thema wurde schon in vielen Foren durchgekaut .....es gibt echte US Cars die Kuchenbleche fahren müssen...eingetragen hin oder her.

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2007, 20:21   #33
Gigazwerg
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Was?? Du meinst ja nicht im ernst,das sich ein Beamter der Zulassungstelle gegen ein Gutachten von einem Anerkannten Sachverständigen Dipl. Ing des Kraftfahrzeugtechnik wiedersetzt!?! Vorallem,wenn sich das Gutachten auf DAS Fahrzeug bezieht, für das gemacht worden ist...

Wo lebst du denn??

Die kleben ja auch nicht willkürlich die TÜV & AU Stempel auf den Kennzeichen,sondern halten sich an das was der TÜV sagt/schreibt...




Zitat:
Zitat von Raffael@735i Beitrag anzeigen
Nein....die Zulasungstelle MUSSTE gar nichts! Egal was im Schein / Brief steht .... allein die Zulassungstelle entscheiden, wie groß Dein Kennzeichen wird. Das gibt es sogar schon Gerichtsurteile.

Du hast einfach Glück gehabt. Aber wie schon geschrieben, ab dem 01.03 ist eh Schluß mit lustig.
Gruß

Geändert von Gigazwerg (16.08.2007 um 20:28 Uhr).
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Alt 16.08.2007, 20:23   #34
Gigazwerg
Starker Widder ,)
 
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Aber wie du merkst, gibt es hier doch ein paar im Forum,die die Kennzeichen haben, und die haben sie sich nicht selber gemalt...


Zitat:
Zitat von Raffael@735i Beitrag anzeigen
Thema Kenneichen:


Ich habe zig TÜV Gutachten, Kopien über 7 Ecken bekommen .... aber nichts zu machen :-) Mein kleines Schild hängt jetzt an der Wand.

Dieses Thema wurde schon in vielen Foren durchgekaut .....es gibt echte US Cars die Kuchenbleche fahren müssen...eingetragen hin oder her.

Gruß
Gigazwerg ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2007, 20:28   #35
Raffael@735i
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Zitat:
Zitat von Gigazwerg Beitrag anzeigen
Was?? Du meinst ja nicht im ernst,das sich ein Beamter der Zulassungstelle gegen ein Gutachten von einem Anerkannten Sachverständigen Dipl. Ing des Kraftfahrzeugtechnik wiedersetzt!?!

Wo lebst du denn??

Die kleben ja auch nicht willkürlich die TÜV & AU Stempel auf den Kennzeichen,sondern halten sich an das was der TÜV sagt/schreibt...
Oh doch ..... solche Eintragungen wurden auch schon wieder ausgetragen!

Du kennst die Zulassungsstellen nicht .... ich suche mal was raus .... da hat sich einer beschwert, weil es sein eingetragenes Motorradkennzeichen in 20x20 nicht bekommen hat!

Die Zulassungstelle hat sich die Mühe gemacht, sich mit dem Küss in Verbindung gesetzt etc. Ende vom Lied....das Kenneichen wurde wieder ausgetragen!!

Jeder Eintragung in Deinem Schein / Brief ist kaum was wert ... schon zwei mal, wenn es um Kennzeichen geht.

Ich such mal was raus.....

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2007, 20:35   #36
Gigazwerg
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Ja wahrscheinlich war das ein Golf 3 mit umgebeauter Heckklappe oder ähnliche Objekt...

Aber EGAL welche Autos aus den USA kommen als IMPORT,die fahren zu 99,9 % das kleine Kennzeichen,weil eine Änderung des Fahrzeugs auf das "normale" Kennzeichen in keinem Fall zum Verhältnis steht,als wenn man für 20 Euro 2 kleine Kennzeichen dran schräubelt...

Also zumindest habe ich bei uns hier zb. noch keine neue Corvette C6 fahren sehen,die hinten auf das Euro-Norm Kennzeichen umgebaut worden ist...






Zitat:
Zitat von Raffael@735i Beitrag anzeigen
Oh doch ..... solche Eintragungen wurden auch schon wieder ausgetragen!

Du kennst die Zulassungsstellen nicht .... ich suche mal was raus .... da hat sich einer beschwert, weil es sein eingetragenes Motorradkennzeichen in 20x20 nicht bekommen hat!

Die Zulassungstelle hat sich die Mühe gemacht, sich mit dem Küss in Verbindung gesetzt etc. Ende vom Lied....das Kenneichen wurde wieder ausgetragen!!

Jeder Eintragung in Deinem Schein / Brief ist kaum was wert ... schon zwei mal, wenn es um Kennzeichen geht.

Ich such mal was raus.....

Gruß
Gigazwerg ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2007, 20:35   #37
chatfuchs
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Ich würde auch gerne etwas Hilfe beim Thema US-Kennzeichenblende haben. Wenn ich das richtig gelesen habe, hast Du mit dem TÜV-Prüfer ein gutes Hänchen gehabt und somit die Abnahme bekommen. Ich möchte diesen Versuch auch wagen - bin natürlich für jede Unterstützung dankbar. Hast Du ein entsprechendes Gutachtem, welches ich unterstützend als Kopie mitnehmen könnte?

Viele Grüße aus Moers
Frank
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Alt 16.08.2007, 21:02   #38
Raffael@735i
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Standard Beispiel 1

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe am 22.12.2004 mein Motorrad bei der Zulassungsstelle in Saarbrücken zugelassen.
Bei der Zulassungprozedur gab es Probleme mit der Nummernschildgröße.
In meinem KFZ Brief, der übrigens da voll geschrieben erneuert wurde, war ausdrücklich die Größe 200 mm Breite eingetragen. Da es sich um ein Geländesportmotorrad handelt, ist auch nicht mehr Platz vorhanden.
Eingetragen ist folgender Satz: Breite d. amtl. Kennze. max. 200mm, lt. GA GTÜ Nr. 4 NU00986 vom 24.09.2002
Dieser Eintrag wurde auch von dem Sachbearbeiter in den neuen Brief eingetragen.
Als es um die Vergabe der Nummer ging, fragte dieser überaus freundliche und wahrscheinlich kundenservicegeschulte Herr meine Frau, ob sie denn einen besonderen Wunsch in Sachen Kennzeichen hätte.
Da ich schon öfter Fahrzeuge zugelassen habe, weiß ich, daß gerne die so genannten, gegen eine Aufpreis von Euro 10 versteht sich, Wunschkennzeichen angeboten werden.

Europa ? klar in türkischen oder italienischen Ämtern wird das vielleicht so gehandhabt ?


Da ich dies wegen dem höheren Preis ablehnte aber gleichzeitig den Sachbearbeiter auf die eingetragene Schildgröße aufmerksam machte, äußerte dieser sich in folgender Weise:

1. Seit es EU Schilder gibt, sind Diese für Motorräder in der EU einheitlich 24 cm breit.
2. Handelt es sich um den Eintrag im alten KFZ Brief, der übrigens mit Dauerschreiber gemacht wurde, allerdings war er mit einem Siegel der GTÜ versehen, handele es sich seiner Meinung nach um eine Gefälligkeit des GTÜ Sachverständigen.

Komischerweise übernahm er aber den, seiner Meinung nach, nicht statthaften Eintrag mit in den neuen Brief ?
Natürlich suchte er auch eine sehr große Nummer aus dem Kennzeichenregister aus um die Größe des Kennzeichens von 24 cm zu rechtfertigen!!

Ich möchte ihnen jetzt mal die Meinung vieler Motorradfahrer zu der Sache näherbringen.

Die Stadtverwaltung, zu der sicher auch die Zulassungsstelle gehört, präsentiert sich bei jeder Gelegenheit, vor allem dann wenn mal wieder die viel zu hohen Verwaltungskosten zur Debatte stehen, als Dienstleister für den Saarbrücker Bürger.
Wenn diese Herren dort Dienstleister sind, kann ich mich doch wohl als Kunde bezeichnen?

Nun als Kunde verlange ich, wie von jedem Dienstleister, eine zuvorkommende Bedienung und weitestgehend mögliche Erfüllung meiner Wünsche, und dies bitte ohne Sonderkosten! Ich zahle ja schon die überhöhten KFZ Steuern und zusätzlich Gebühren für die erbrachte Dienstleistung !!!

Das soll heißen, der Sachbearbeiter sollte seine Kunden freundlich bedienen und erkennen, daß es sich um ein Kraftrad handelt, bei diesen Fahrzeugen der Platz für des Kennzeichen immer begrenzt ist und es auch total beschissen aussieht, wenn ein riesieges Kennzeichen an einem extrem schmalen Motorrad montiert ist.
Ganz zu schweigen von der Verletzunggefahr für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Außerdem sollte er wissen, daß kein Motorradfahrer mit einem Pizzablech zufrieden ist.

Diensleister - Bezahlung - Kundenzufriedenheit!

Die Extrakosten für das Wunschkennzeichen werden gerne mit dem angeblich höheren Aufwand gerechtfertigt die gewünschte Nummer zu suchen. Fakt ist aber, dies geschieht alles per Computer, wie auch auf der Webseite der Stadt Saarbrücken angeboten, in Sekundenschnelle.
Hinzu kommt noch, daß das Fahrzeug zuvor mit einem 20 cm breiten EU Kennzeichen in Neunkirchen / Saar angemeldet war.
Eine Nachfrage hat ergeben, daß in Neunkirchen alle Motorräder mit dem 20 cm Kennzeichen, wohlgemerkt als EU Kennzeichen, zugelassen werden.

Zudem sollte ein Sachbearbeiter, der offenbar überhaupt nichts von der Materie versteht, sich nicht zu Verdächtigungen gegen KFZ Sachverständige hinreisen lassen. Dies kann auch für einen Beamten unangenehme Folgen haben!
Andere verdächtigen den Herrn ja auch nicht, daß er einem Bekannten, einem höherrangigen Beamten oder Politiker dessen Wünsche bis ins kleinste Detail erfüllt hätte!

Die so groß propagierte EU Gleichheit aller Bürger wird im Saarland offenbar nicht berücksichtigt!

In Frankreich, Spanien und Italien sind die Motorradkennzeichen nicht größer als Postkarten!

So, dies ist meine und vieler Anderer Meinung zu derm Sachverhalt. Ich bin mal gespannt ob ich eine Reaktion auf diese Mail erhalte. Wahrscheinlich landet sie im Papierkorb, aber das macht nichts, sie geht ebenfalls an die Presse, zuerst mal an die Saarbrücker Zeitung, an die GTÜ und wird in Auto und Motorradforen veröffentlicht.

Mit freundlichem Gruß

Nun die Antwort der Zulasungsbehörde:

Guten Tag
die vielen von Ihnen aufgeworfenen Fragen und Anmerkungen veranlassen die
Stadtverwaltung, etwas umfangreicher zu antworten. Der Leiter der
Zulassungsstelle in Saarbrücke , Rudolf F. , hat den von Ihnen geschilderten
Sachverhalt eingehend geprüft.

Ihr Fahrzeug Suzuki wurde mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis 1992
zugelassen. Kräder mit ABE besitzen ausnahmslos im Lieferzustand vorgesehene
Kennzeichen-
flächen von 280 x 200 mm (nicht 240mm !) im Bundesgebiet. Nachträgliche
Umbauten des Fahrzeuges berechtigen nicht dazu, diese Kennzeichen-
größe einzuschränken, die Allgem. Betriebserlaubnis wird dadurch ungültig.
Das Gutachten eines Sachverständigen beschreibt hier lediglich den
technischen Zustand des Fahrzeuges, es ergibt sich keinerlei Verpflichtung
für die Zulassungsbehörde bei nachträglichen Umbauten die Betriebserlaubnis
im Anschluss nach Umbau mit einer kleineren als der vorgeschriebenen
Kennzeichenfläche wieder zu erteilen. In einem Erlass hat die
Aufsichtsbehörde erst vor kurzem die Einhaltung der Vorschriften über die
Kennzeichengröße angemahnt, daher halten sich unsere Mitarbeiter/Innen in
den Bürgerämtern strikt an die Vorgaben.
Um den Ansprüchen der Kradfahrer entgegenzukommen werden grundsätzlich in
Saarbrücken Kennzeichen zugeteilt, die regelmäßig nicht größer als 250 x 200
mm sind
(1 Buchstabe und 3 Ziffern bzw. 2 Buchstaben u. 2 Ziffern). Dies kostet
nichts extra.
Kleinere Kennzeichen-Kombinationen werden bei bauartbedingter Notwendigkeit
(z.B. bei manchen US-Ausführungen von Import-Krädern) oder bei Verfügbarkeit
auf Wunsch gegen Gebühr vergeben.

Leider ist bei einem Fahrzeugbestand von 200Tausend Fahrzeugen in
Saarbrücken die Verfügbarkeit "kleinerer Kennzeichen" eingeschränkt. Um die
vielfältigen Wünsche der Fahrzeug-Besitzer zu erfüllen, bieten wir auch die
Reservierung im Internet unter Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.saarbruecken.de
<http://www.saarbruecken.de/> an. Erfahrungsgemäß sind dort die "kurzen"
Kennzeichen am heißesten begehrt und oft schon unmittelbar nach der
Einspielung reserviert. (Neue freie Kennzeichen werden uns alle 8 - 10 Tage
vom Kraftfahrt-Bundesamt bei Umschreibungen/Löschungen zurück gemeldet.)

Natürlich hat die Gebühr für Wunschkennzeichen eine Rechtsgrundlage,
Gebühren-Nr. 221 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, und
wird nicht willkürlich erhoben. Diese Gebühr wird nur dann erhoben, wenn
nicht die nächste gerade freie Kradkennzeichen-Kombination von Kunden
gewollt wird (250 x 200 mm). Ihr unseres Erachtens diskriminierender
Vergleich mit türkischen oder italienischen Ämtern geht demnach ins Leere.

Dem vorgenannten können Sie entnehmen, dass Ihnen keine sehr große Nummer
zugeteilt wurde.

Daneben hat mir eine Rückfrage bei der Zulassungsbehörde Neunkirchen
bestätigt, dass dort auch die Kennzeichengröße 220 x 200 mm die
kleinstmögliche für EU-Normalschrift ist.

Wie Sie jetzt auch nach diesen Ausführungen nachvollziehen können, hat unser
Mitarbeiter richtig gehandelt.

Die Meinung vieler Motorradfahrer in Bezug auf Kennzeichen ist der
Stadtverwaltung im übrigen bekannt:
täglich berichten ca. 10 - 20 Motorradfahrer entweder persönlich oder
telefonisch von Verletzungsgefahren, Kuchenblechen, Pizzablechen und
Abvibrieren von Halterungen durch zu schwere "große" Kennzeichen usw..
Sie dürfen versichert sein, dass die
Stadt möglichst alle Wünsche erfüllt, aber nicht jeder Wunsch mangels
rechtlicher Vorraussetzungen oder wegen gerade nicht mehr verfügbarer
kleiner Kennzeichen zu erfüllen ist. Egal wie klein ein Kennzeichen ist, es
werden immer noch kleinere gewollt.
Wir bieten Ihnen an, dass Sie Herrn F. mich möglichst zeitig telefonisch
( *************) vor einer Zulassung kontaktieren, damit er Ihnen bei der
Erfüllung Ihrer Kennzeichenwünsche behilflich sein kann.
Da die Misere erkannt ist werden voraussichtlich im 2. Quartal neue
Kennzeichenserien (B, F, G usw.) eröffnet, sodass wenigstens zeitweise mehr
Angebot an kleinen Kennzeichen da ist.
Schlussendlich möchte ich noch auf einen Lichtblick für alle Motorradfahrer
hinweisen. Die saarländischen Zulassungsbehörden befürworten eine
Harmonisierung der Größe der Kennzeichen durch die EU mit wesentlich
kleineren Massen als bisher. Mit einer einheitlichen europäischen
Kennzeichengröße für Motorräder (kleiner als die bisherigen deutschen, etwas
größer als die französischen) ist nach unserer Kenntnis mittelfristig zu
rechnen.
Viele Grüße aus dem Rathaus

So viel vom Dienstleister Zulassungsstelle.

Diese Antwort wirft doch jede Menge Fragen auf.
Wieso werden 20 km entfernt in Neunkirchen grundsätzlich die kleineren Kennzeichen vergeben, wohlgemerkt ohne Sonderzahlung ?
Kleinere Kennzeichen sind nur bei Importen möglich?
Aha, teuren Fahrzeugen aus den USA z. Bsp. werden die kleinen Kennzeichen zugeteilt ?
Bei Umbauten an offiziell importierten Fahrzeugen, die zudem von TÜV oder anderen Prüfstellen für nicht gerade wenig Geld eingetragen sind, werden einfach nicht anerkannt ?
Abvibrierende Schilderhalterung durch die immer größer werdenden Schilder!
sind Sache des Motorradeigentümers?
Sollten wir nicht die dafür entstandenen Kosten der Zulasssungsstelle in Rechnung stellen?
Kontaktiert man den Chef wird es vielleicht möglich sein ein vernünftig großes Kennzeichen zu bekommen? doch Italien????
Haben die sehr oft superkleinen Kennzeichen der Mercedes von hohen Beamten oder Politikern auch was extra gekostet, oder genügte ein Anruf ?

Dann habe ich mich bei der GTÜ über die Vorgehensweise der Zulassungsstelle beschwert.
Dazu erhielt ich folgende Antwort:

Ihre Beschwerde vom 10.1.2005
Hallo
Zwischenzeitlich konnten wir den Sachverhalt nachvollziehen. Leider hat die Zulassungsstelle Saarbrücken recht, wenn sie die Beschränkung der Kennzeichenbreite nicht anerkennt. Der damals ausführende Sachverständige hatte nach direkter Rücksprache mit der Zulassungsstelle Vogelbergkreis die Reduzierung der Kennzeichenbreite dokumentiert. Dies hätte er -auch nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle- formal nicht tut dürfen.

Als Reaktion sah sich die Technische Leitung der GTÜ veranlasst, den Untersuchungsbericht 4NU00984 für ungültig zu erklären und zurückzuziehen. Die Zulassungsstelle Brebach ist bereits informiert.

Wir bedanken uns für Ihren Hinweis, da Rückmeldungen von Kunden ein wichtiges Instrument unserer internen Qualitätssicherung sind.

Mit freundlichen Grüßen

GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

R. E. Referent QR
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2007, 21:15   #39
Gigazwerg
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Registriert seit: 14.07.2006
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Standard ja weils

der GTU war und eben nicht der TÜV selbst...

siehe folgenden Satz:

Der damals ausführende Sachverständige hatte nach direkter Rücksprache mit der Zulassungsstelle Vogelbergkreis die Reduzierung der Kennzeichenbreite dokumentiert. Dies hätte er -auch nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle- formal nicht tut dürfen.

Weil Einzelabnhamen hier NUR vom TÜV durchgeführt werden dürfen, und ein Abnahme nach § 19.3 hier führ nicht auslangt....

Somit war die Rücknahme der Eintragung berechtigt...zum Schaden des Moped-Besitzers...

Nun ja,ich denke wir sollten auch hier die Disskussion schliesen was Kennzeichen anbelangt,da wir von dem "Winterumbau" schon wieder ziemlich weit weg sind...
Gigazwerg ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2007, 21:31   #40
Raffael@735i
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Zitat:
Zitat von Gigazwerg Beitrag anzeigen
der GTU war und eben nicht der TÜV selbst...

siehe folgenden Satz:

Der damals ausführende Sachverständige hatte nach direkter Rücksprache mit der Zulassungsstelle Vogelbergkreis die Reduzierung der Kennzeichenbreite dokumentiert. Dies hätte er -auch nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle- formal nicht tut dürfen.

Weil Einzelabnhamen hier NUR vom TÜV durchgeführt werden dürfen, und ein Abnahme nach § 19.3 hier führ nicht auslangt....

Somit war die Rücknahme der Eintragung berechtigt...zum Schaden des Moped-Besitzers...

Nun ja,ich denke wir sollten auch hier die Disskussion schliesen was Kennzeichen anbelangt,da wir von dem "Winterumbau" schon wieder ziemlich weit weg sind...

Ist ja egal! Noch mal....die Zulassungstelle bzw. der Baurat entcheidet über die Kennzeichengröße. Siehe die TÜV Eintragung als eine Art Empfehlung.

Ist schön dass es geklapt hat, aber die Zulassungsstelle hätte nicht müssen.

Auch jeder nachträgliche Eintragung im Brief / Schein, kann wieder ausgetragen werden ..... da kennen die Jungs keine Gnade.

War bei mir auch schon so....obwohl alles legal eingetragen war.

Gruß aus Muc

Raffael ..... der zu diesem Thema zig Seiten gelesen hat
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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