Bei "geliehenen" Sachen bin ich mir da nicht so sicher. Wenn Du aus Versehen Sachen beschädigst, die in meinem Besitz sind, ist die Lage klar. Wenn ich Dir meinen Wechsler aushändige/leihe, befindet sich dieser in Deinem Besitz (während ich noch der Eigentümer bin !!!). Ob Deine Versicherung zahlt, wenn Du in Deinem Besitz befindliche Sachen beschädigt, kann Dir nur Deine Versicherung sagen. Wie auch immer - Du trägst das Risiko !!!! Komm also bitte im Fall des Falles hinterher nicht mit dem Spruch : "So war das nicht abgesprochen". Geht etwas kaputt, besorgst DU Ersatz !!!
Ich helfe gern und bin auch nicht geizig - weder was Zeit, noch was Geld angeht (@all, jetzt bitte keine Betteleien, mir gehts zwar gut aber mir quillt das Geld nicht aus den Taschen, sonst würde ich nämlich C6 fahren

- ja, lyncht mich, teert, federt und vierteilt mich - und anschließend aus dem Forum jagen !).
Gruß
Detlef