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BMW 7er, Modell E32 |
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21.03.2007, 23:12
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#18
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So, Führpark ausgetauscht
Registriert seit: 29.09.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: E65 745iA, PD 09.02 / E36 325i Cabrio, Schalter, K, PD 02.95
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Zitat:
Zitat von BMWHarald
Hallo Kai!
Richtig, ab 1.1.1990 mussten alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einer LWR oder einem vergleichbarem System (sprich Niveauregulierung) ausgerüstet sein. Das hat aber mit Xenon nur bedingt etwas zu tun.
Für Xenon-Scheinwerfer gab es erst viel später einheitliche Vorschriften. Die entsprechenden Regelungen für Scheinwerfer (ECE 98) und Xenonlampen (ECE 99) traten erst am 15.4.1996 in Kraft.
Den E32 konnte man beispielsweise bis zuletzt mit Xenon und aLWR bzw. Niveauregulierung aber ohne SRA bestellen! Ich hatte mal einen 95er A8 mit Xenon - der hatte zwar eine aLWR aber keine SRA verbaut...
Das für eine Xenon-Nachrüstung relevante Datum ist der 1.4.2000:
Ab diesem Datum müssen alle Nachrüstungen mit aLWR und SRA ausgerüstet sein. Nachzulesen ist dies in §72 STVZO bzw. §50 Abs. 10 STVZO.
Viele Grüße
Sascha
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oh je...
dann hab ich da wohl was furchbar durcheinander gebracht.... aber danke für die tolle und fundierte Aufklärung....
Gruß
Kai
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