Zitat:
Zitat von DeaD
Laut unserem TÜV Prüfer, gilt das nur für die Fahrzeuge, die ab dem Datum wo die Regel in Kraft tritt abgemeldet werden.
Also nicht Rückwirkend.
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Das der TÜV und Konsorten das erstmal beahupten ist doch klar - wollen ja Kohle machen :-)
Vorstellen kann ich mir das so aber nicht wirklich - denn manchmal denkt ja auch der Gesetzgeber - welchen Sinn sollte es machen, dass ein Fahrzeug das am 31.3.07 ab- und z.B. am 31.3.09 wieder angemeldet wird eine Vollabnahme braucht und ein anderes, das am 1.4.07 ab- und am 31.3.14 lediglich eine normale HU ? Kann ich mir selbst in der BRD nicht vorstellen sowas :-)
Weiss jemand in welchem Gesetz oder welcher Verordnung das bisher geregelt war ? Dann begebe ich mich mal auf die Suche nach der Neuregelung in Textform.
Ciao
Andreas