


BMW 7er, Modell E38 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |
16.08.2005, 11:07
|
#2
|
Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
|
Ich denke, die Sache ist recht einfach.
In Deinem Kaufvertrag müsste das Baujahr oder die Erstzulassung stehen.
Wenn Du den Wagen mit EZ 2000 gekauft hast, dann kannst Du nichts machen, das stimmt ja.
Sollte irgendwo das Baujahr als 2000 angegeben sein, dann kannst Du dagegen vorgehen. Bedenke immer, dass der Händler das umständehalber auch nicht gewusst hat (wer checkt schon alle Autos per VIN Decoder?).
Du hast direkt bei BMW gekauft, denen hätte das allerdings IMHO auffallen sollen.
Ist ja auch für die Garantiefähigkeit des Wagens nicht unerheblich, wann er gebaut wurde.
Beim Neuwagenurteil ging es im speziellen um den Begriff "Neuwagen".
Das ist rechtlich nicht mit Deiner Situation vergleichbar, da ein Gebrauchtwagen immer ein Gebrauchtwagen ist, sobald er einen eingetragenen Halter hat, bzw. eben über 12 Monate alt ist.
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|