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01.08.2005, 20:55
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#1
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Seniormember
Registriert seit: 12.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: aktuell:525 d FL 2001 vorher: 730 iA Bj 7/90, 540 iA touring Bj:9/97,730i A V8 Bj:02/94,750i Bj 9/90,E34 540i tou. 6-Gang
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Zitat:
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Zitat von BolideV8
Hallo zusammen,
ist mein erster Beitrag hier aber dieses weiß ich ganz genau !!!!
Der Abschleppunternehmer muß Schäden VOR dem abschleppen dokumentieren oder der Polizei bzw. der Politesse zeigen !!
Macht er es nicht setzt man vorraus das Schäden die der Halter im nachhinein bemängelt vom "Abschlepper" verursacht wurden.
Dafür hat er schließlich eine Hakenlastversicherung die der Kunde kurioser Weise mit ich meine 5% der Abschlepprechnung auch noch bezahlt ...lol.
Ich kenne mich aus ich bin auch ein "Abschlepper"
Netter Gruß Kalle
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Sind ma schon zu zweit!!!
Besser hätt ichs auch nicht formulieren können!!
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