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BMW 7er, Modell E38 | 
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			05.07.2005, 19:50
			
			
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			#61
			
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	| 
			
			 MoD Master of D... 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 24.03.2005 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: 750iA (11.92) voll
				
				
				
				
				      
			 
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		Ah, da is er ja wieder der Highlander der Strasse. 
Fühlst Du dich etwa doch ein wenig angesprochen ? 
 
Würdest Du mir unwissenden, planlosen Menschen vielleicht mal erklären wie Du einem Gericht erklärst, dass Du die Schuld nicht anerkennst obwohl Du das Bussgeld bezahlt hast ? 
 
Und zu deinem Folientick : 
 
Hast Du eigentlich die Seite der Dekra gelesen ? Haalllooo 
 
Darauf vielleicht mal einzugehen liegt wahrscheinlich unter deinem Niveau. 
Aber warum auch darauf eingehen - Du bist ja das Gesetz. 
Was soll Dir so ein armer Zivilist wie ich auch schon erzählen können... 
		
		
		
		
		
			
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				Gruß Alex !    
			 
		
		
		
		
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			05.07.2005, 20:01
			
			
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			#62
			
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	| 
			
			 Gast 
			
	
			
			
			
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		Zum letzten Satz: Ja, genau. 
		
		
		
		
		
		
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			05.07.2005, 20:07
			
			
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			#63
			
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	| 
			
			 ...na sag ich doch!!! 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 09.02.2004 
				
Ort: Berlin / Brandenburg 
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
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					Zitat von bobocpp
					
				 
				Würdest Du mir unwissenden, planlosen Menschen vielleicht mal erklären wie Du einem Gericht erklärst, dass Du die Schuld nicht anerkennst obwohl Du das Bussgeld bezahlt hast ? 
			
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 Also eins verstehe ich jetzt nicht ganz:
 
Bei einem Unfall wird Dir vorgeworfen, dass Du der Verursacher bist. Wenn Du nicht der Meinung bist, warum bezahlst Du dann das Verw. Geld sofort??    
Und selbst wenn Du aus Unwissenheit das Geld bezahlst, heißt das doch noch lange nicht das Du die Schuld anerkennst!
 
Die Schuldfrage kann doch jeder von einem Gericht klären lassen, egal was die Polizei am Unfallort sagt...!    (wie Du selber schreibst, sind es ja keine Richter)
 
Wo liegt jetzt eigentlich das Problem??    
Gruß 
heppinger  
		
		
		
		
		
			
		
		
		
		
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			05.07.2005, 20:12
			
			
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			#64
			
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	| 
			
			 Newbie 4 ever 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 11.02.2005 
				
Ort: Landshut 
Fahrzeug: 740 iA-Prins VSI, VW Multivan VR6 Landirenzo Omegas, DB 500 SEL, Mazda 626, Honda Transalp
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
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					Zitat von bobocpp
					
				 
				Hast Du eigentlich die Seite der Dekra gelesen ? Haalllooo 
			
		 | 
	 
	 
 Öh, ich habe sie gelesen. 
Da steht:
 "An Scheiben, die sich innerhalb des 180°-Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden."
Das heißt ja wohl Windschutzscheibe und Seitenscheibe vorne.
  
"Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75 % bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen."
Schon mit der normalen Colorverglasung wird ja Licht genommen. 
Also Folien ist nicht, wenn ich das richtig verstehe.
 
Und das mit dem Fluten kenne ich nicht...
 
Aber ich glaube, ich warte noch einen Sommer, bevor ich mir die "Tönung" leiste...
 
Gruß
 
Andreas  
		
		
		
		
		
		
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			05.07.2005, 20:19
			
			
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			#65
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 MoD Master of D... 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 24.03.2005 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: 750iA (11.92) voll
				
				
				
				
				      
			 
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		Ich bezahl das Bussgeld ja nicht. 
Aber frag mal die Gerichte wie die das sehen wenn Du bezahlst. Nicht ohne Grund hast Du ja die Möglichkeit zu widersprechen, aber tust Du das nicht ist die Sache gelaufen.  
Ich erkenne ja schliesslich das mir vorgeworfene verkehrswidrige Verhalten mit der Bezahlung an. 
		
		
		
		
		
		
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			05.07.2005, 20:20
			
			
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			#66
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Gast 
			
	
			
			
			
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	Zitat: 
	
	
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					Zitat von hanmeiser
					
				 
				Öh, ich habe sie gelesen. 
Da steht: 
 
"An Scheiben, die sich innerhalb des 180°-Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden." 
 
Das heißt ja wohl Windschutzscheibe und Seitenscheibe vorne. 
 
"Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75 % bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen." 
			
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 Ganz genau. bobocpp versteht da was nicht    ...  
		
		
		
		
		
		
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			05.07.2005, 20:26
			
			
		 | 
		
			 
			#67
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 MoD Master of D... 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 24.03.2005 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: 750iA (11.92) voll
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		| 
			
				 
					Zitat von hanmeiser
					
				 
				Öh, ich habe sie gelesen. 
Da steht: 
 
"An Scheiben, die sich innerhalb des 180°-Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden." 
 
Das heißt ja wohl Windschutzscheibe und Seitenscheibe vorne. 
 
"Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75 % bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen." 
 
Schon mit der normalen Colorverglasung wird ja Licht genommen. 
Also Folien ist nicht, wenn ich das richtig verstehe. 
 
Und das mit dem Fluten kenne ich nicht... 
 
Aber ich glaube, ich warte noch einen Sommer, bevor ich mir die "Tönung" leiste... 
 
Gruß 
 
Andreas 
			
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Darum habe ich mich ja auch nochmal berichtigt und geschrieben es ist eine Auslegungssache was man unter "Tönung" versteht. 
Setenscheibe bis 70% ist ok. Halt nicht mit "herkömmlichen Tönungsfolien" (die dunkeln ja gleich um minimum 40% ab) aber z.B mit Sicherheitsfolien, die die Scheiben aber auch um 16% abdunkeln.
 
Und Colorscheiben sind ja getönte Scheiben -> eben maximal 30%  
		
		
		
		
		
		
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			05.07.2005, 20:39
			
			
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			#68
			
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	| 
			
			 ...na sag ich doch!!! 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 09.02.2004 
				
Ort: Berlin / Brandenburg 
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
				
				
				
				
				      
			 
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		Also die Vorschriften mögen ja eindeutig sein, aber wie werden die Scheiben hier eingetragen?? 
  Klick 
Und die Folie habe ich mir gekauft (klebe ich in den nächsten Wochen ein)
   Chromolux-Light 
Gruß 
heppinger  
		
		
		
		
		
		
		
			
				  
				
					
						Geändert von heppinger (05.07.2005 um 20:51 Uhr).
					
					
				
			
		
		
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			05.07.2005, 22:23
			
			
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			#69
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Gast 
			
	
			
			
			
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	Zitat: 
	
	
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					Zitat von heppinger
					
				 
				Also die Vorschriften mögen ja eindeutig sein, aber wie werden die Scheiben hier eingetragen?? 
  Klick  
			
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 Vorne überhaupt nicht. 
Dieses ulkige Zertifikat ist ein Zertifikat für Qualitätsmanagement. Die ham nen Pfeil im Kopp.  
Ich habe mal so einen Typen gehabt, der hatte die vorderen Scheiben bei denen machen lassen. Tja, schade, war richtig teuer. Bei der Kontrolle hat er mich ausgelacht, vor Gericht hab ich zurückgelacht.  
		
		
		
		
		
		
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			06.07.2005, 00:21
			
			
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			#70
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 ...na sag ich doch!!! 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 09.02.2004 
				
Ort: Berlin / Brandenburg 
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
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					Zitat von John McClane
					
				 
				Vorne überhaupt nicht. 
Dieses ulkige Zertifikat ist ein Zertifikat für Qualitätsmanagement. Die ham nen Pfeil im Kopp.  
Ich habe mal so einen Typen gehabt, der hatte die vorderen Scheiben bei denen machen lassen. Tja, schade, war richtig teuer. Bei der Kontrolle hat er mich ausgelacht, vor Gericht hab ich zurückgelacht. 
			
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 Auch nicht schlecht    
Hätte mich auch gewundert, warum die Vorschriften nur für Folie gelten nicht für "flüssige Farbe"!!  
		
		
		
		
		
		
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