tach freunde. mag auch mal was dazu beitragen.
also wie bereits erwähnt muß gem. §36 StVZO die gültige höchstgeschwindigkeit (entsprechend geschwindikeitsindex der winterreifen) im blickfeld des fahrers "sinnfällig" angegeben sein.
ergo noch muß es noch nicht mal ein kleber sein, sonder alles was eure phantasie herbeizaubert, hauptsache es ist für den MOMENTANEN fahrer durch seine augen (blickfeld) stets erkennbar. schliesse mich "derbähr" voll und ganz an.
BC wird wohl nicht reichen (gem. menschl. Verstand), da erst erkennbar wenn die höchstgeschwindigkeit bereits erreicht bzw. sogar überschritten ist.
und letzteres ist nach o. g. quelle ebenfalls verboten, deshalb ja der ganze aufwand. alles klar soweit?
betriebserlaubnis erlöscht sicherlich nicht, ABER laut versicherungsvertragsgesetz liegt hier wohl scheinbar eine obliegenheitsverletzung vor, welche ein regreßverfahren im falle eines verschuldeten unfalls mit sich bringen kann.
auf deutsch, ihr erhöht die gefahr eines unfalles durch den zustand eures fzg's. weil ja der "andere" fahrer (inkl. ihr selbst - klingt komisch, ist aber so)nicht wußte, daß er "nur" 210km/h fahren durfte ohne die reifen zum bersten zu bringen. dann zahlt ihr an eure versicherung zurück...suppi.
die angesprochenen 5 euronen waren doch sicher nur verwarnung? war bestimmt irgendwer wieder zu faul für den restlichen papierkram.
hab jetzt aber nach dem dritten weizen keinen bock mehr des raus zu suchen.
soviel zum rechtlichen, meiner meinung nach.
na dann, viel spaß beim kleben/fahren.
ich mache morgen den bapperl auf's
holz, links neben dem lenkrad.
TIP: nächstes jahr nehm ich mir ein stück küchernpapier und tauch des kurz in spülli-wasser. das papier dann für einige minuten auf den bapperl gelegt (klebt ja von selbst auf dem kleber ;o) und danach geht des ding ohne spuren wieder ab.
cogito
ergo
sum