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BMW 7er, Modell E32 |
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20.08.2025, 21:00
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#71
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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@Olli
In beiden Fällen ganz einfach der sich aus dem Grundgesetz und Anderen ergebende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
https://www.juraindividuell.de/pruef...eitsgrundsatz/
Vereinfacht, für die Zeit der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens steht die Arbeit in keinem Verhältnis. Gleiches gilt für absurde die Truppenstärke. In Deutschland gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung, heißt man hat nicht schon Verstärkung zu rufen und von der anderen Seite auf dich zu hetzen, wo du noch gar nichts weißt. Das Einzige was offensichtlich war, war die fehlende Steuer- und TÜV-Plakette auf dem Kennzeichenschild. Da man aber zudem zwischenzeitlich bevor man mich anhielt eine Abfrage bei der Zuulassungsstelle gemacht hat und wusste man auf wen dieses Kennziechen registriert ist, war sowohl das eine als auch alles andere rechtswidrig. Vor allem hat man über die Zulassung auch von dem Kurzzeitkennzeichen gewusst. Alles Schickane hier oder sie waren bei McCleane in der Schule.
@McClane
Einen Scheiß dürft ihr und du ohnehin nicht. Und das werde ich euch immer wieder auf die Füße kotzen. Artikel 2 gibt mir alle Macht von Deutschland und es gibt nichts was du oder deine uniformierten lustigen Kumpels dagegen machen könnt. 
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20.08.2025, 21:45
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#72
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Moderator
Registriert seit: 17.06.2002
Ort: Bedburg
Fahrzeug: E32 Highline & 750iL, E38 750iL 750iLS L7 730d, E23 732i, E30 Cabrio, R129, W126 280SE, 2x E46 Cabrio LPG, Alfa 916, Fiat 500 Vintage, X5 4.6is, XK8
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Zitat:
Zitat von marQo
@McClane
Einen Scheiß dürft ihr und du ohnehin nicht. Und das werde ich euch immer wieder auf die Füße kotzen. Artikel 2 gibt mir alle Macht von Deutschland und es gibt nichts was du oder deine uniformierten lustigen Kumpels dagegen machen könnt. 
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Liebe Leute, bleibt bitte sachlich und vergreift Euch nicht im Ton. Bislang war dieser Thread informativ und einigermaßen frei von Befindlichkeiten. Ihr seid alle nun viele Jahre Mitglieder dieses Forums, da solltet Ihr wissen, miteinander respektvoll und sachlich umzugehen.
Wir Moderatoren haben uns untereinander verständigt und sind einer Meinung, dass hier die Protagonisten ein wenig Zeit zur Pause haben sollten. Nicht akut, aber wir haben Euch auf dem Schirm. Das hier ist immer noch ein privat finanziertes und privat betriebenes Auto Forum und kein rechtsfreier Raum für Pöbeleien und Befindlichkeiten.
Schlaft mal eine Nacht drüber...
__________________
Als Gott den Menschen erschuf, da war er bereits müde. - Das erklärt einiges. (Marc Twain)
Und merke! Wenn die Vorderachse poltert, erstmal Reset machen! (Mick)
Luxus ist nicht Überfluss, sondern die Perfektion des Notwendigen! (Henry Royce)
Wir können nicht beweisen, dass ein Auto eine Seele hat, aber wir können so handeln. (Porsche Classic)
if (AHNUNG == 0) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain; make post; }
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21.08.2025, 08:57
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#73
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von marQo
@Olli
In beiden Fällen ganz einfach der sich aus dem Grundgesetz und Anderen ergebende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
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Hm, das ist eher Küchentisch-Juristerei.
Zitat:
Zitat von marQo
Vereinfacht, für die Zeit der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens steht die Arbeit in keinem Verhältnis.
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Du meinst jetzt tatsächlich die paar min "Arbeit", vier Löchlein durch die Bleche zu stoßen und das rein-raus-Spiel mit ein paar Schrauben?
Was ist denn mit Deinem Aufwand, für die KZK überhaupt zur Zulassungsstelle zu müssen? Und die fälligen Gebühren? Das ist alles noch "verhältnismäßig" für die Handvoll Tage Nutzungsberechtigung, doch Anschrauben geht gar nicht?
Mal Hand aufs Herz: das ist irgendwas zwischen unlogisch und inkonsequent, oder aber schlicht infantil..?
Olli
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21.08.2025, 10:34
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#74
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von marQo
@Olli
In beiden Fällen ganz einfach der sich aus dem Grundgesetz und Anderen ergebende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
https://www.juraindividuell.de/pruef...eitsgrundsatz/
Vereinfacht, für die Zeit der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens steht die Arbeit in keinem Verhältnis. Gleiches gilt für absurde die Truppenstärke. In Deutschland gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung, heißt man hat nicht schon Verstärkung zu rufen und von der anderen Seite auf dich zu hetzen, wo du noch gar nichts weißt. Das Einzige was offensichtlich war, war die fehlende Steuer- und TÜV-Plakette auf dem Kennzeichenschild. Da man aber zudem zwischenzeitlich bevor man mich anhielt eine Abfrage bei der Zuulassungsstelle gemacht hat und wusste man auf wen dieses Kennziechen registriert ist, war sowohl das eine als auch alles andere rechtswidrig. Vor allem hat man über die Zulassung auch von dem Kurzzeitkennzeichen gewusst. Alles Schickane hier oder sie waren bei McCleane in der Schule.
@McClane
Einen Scheiß dürft ihr und du ohnehin nicht. Und das werde ich euch immer wieder auf die Füße kotzen. Artikel 2 gibt mir alle Macht von Deutschland und es gibt nichts was du oder deine uniformierten lustigen Kumpels dagegen machen könnt. 
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Wie schade, dass du so unsachlich wirst. Und vor allen Dingen bist du ja vollkommen im Unrecht. Einsicht fehlt dir völlig. Das ist wirklich sehr sehr schade.
Und um noch einmal darauf einzugehen: dürfen wir und tun wir auch.
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21.08.2025, 12:45
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#75
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von marQo
@Olli
In beiden Fällen ganz einfach der sich aus dem Grundgesetz und Anderen ergebende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
https://www.juraindividuell.de/pruef...eitsgrundsatz/
Vereinfacht, für die Zeit der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens steht die Arbeit in keinem Verhältnis. Gleiches gilt für absurde die Truppenstärke. In Deutschland gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung, heißt man hat nicht schon Verstärkung zu rufen und von der anderen Seite auf dich zu hetzen, wo du noch gar nichts weißt. Das Einzige was offensichtlich war, war die fehlende Steuer- und TÜV-Plakette auf dem Kennzeichenschild. Da man aber zudem zwischenzeitlich bevor man mich anhielt eine Abfrage bei der Zuulassungsstelle gemacht hat und wusste man auf wen dieses Kennziechen registriert ist, war sowohl das eine als auch alles andere rechtswidrig. Vor allem hat man über die Zulassung auch von dem Kurzzeitkennzeichen gewusst. Alles Schickane hier oder sie waren bei McCleane in der Schule.
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Eine Frage hätte ich noch: Was ist eine Steuerplakette?!
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21.08.2025, 12:51
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#76
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von marQo
@Jominator
Die Situation war die, ich habe Kurzzeitkennzeichen gehabt, die lagen vorn auf dem Amarturenbrett und hinten auf der Hutablage. Die gehören zwar draußen dran, aufgrund der kurzen Kennzeichenhalter passen die aber nicht. Die Kennzeichenschilder irgendwie anders zu befestigen, wäre eher ein Risiko gewesen, das die Dinger während der Fahrt wegfliegen und Schaden anrichten. So habe ich entsprechend das kleiner Übel gewählt und sie in die Fenster gelegt. Problem, hinten habe ich getönte Scheiben und man sieht das Kennzeichenschild hinten nicht unmittelbar. Spielt in dem Fall aber keine Rolle, da ich wie gesagt meine ursprünglichen Kennzeichenschilder am Fahrzeug hatte und darüber ohne weiteres iddentifiziert werden konnte. Und die Abfrage hat auch funktioniert, man konnte mir zumindest die Namen sagen, auf die die Kennzeichen registriert sind. Somit war die Kontrolle durchaus gerechtfertigt, jedoch nicht in dem Ausmaß. Spätestens als bekannt war, das die Fahrt direkt zum TÜV geht, hätte eine Entschuldigung kommen müssen und gute Weiterfahrt. Stattdessen Personen und Fahrzeugdurchsuchung so wie Kennzeichenschildbeschlagnahme. Alles illegal und dafür gab es erneut eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Letztlich war das ganze auch wieder Freiheitsberaubung, da von zwei Seiten eingekesselt. Einfach unverhältnismäßig das ganze und unnötig. Und ja, es war denen egal, das ich jetzt nicht mehr direkt indentifiziert werden konnte. Völlig hirnverbrannt diese Leute.
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Nun ja, auch hierzu möchte ich kurz etwas sagen.
Lies mal den § 12 FZV. Da steht im Grunde alles drin, was Du zu diesem Sachverhalt wissen musst.
Du wirst ihn, wenn ich Deine restlichen Postings richtig gelesen habe, nicht verstehen.
Zusammengefasst also: Die Kennzeichen müssen ordnungsgemäß am Fahrzeug befestigt sein. Punkt. Wenn Du sie hinter Glas (und noch dazu hinter foliertes Glas) legst, wunderst Du Dich, dass Du angehalten wirst? Allein die wäre eine Ordnungswidrigkeit, die 65 Euro kostet. Nachzulesen im Tatbestandskatalog unter der Tatbestandsnummer 812618, alternativ 812600 zu § 12 FZV.
Bei weiteren Frage scheue Dich nicht hier zu fragen.
Aber tu Dir selbst den Gefallen und nimm hin und wieder auch mal etwas an. Du hörst hier von ganz vielen, dass Du falsch liegst, beharrst aber wider besseren Wissens darauf im recht und ein Opfer zu sein.
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06.09.2025, 17:07
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#77
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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Zitat:
Zitat von Olli
Hm, das ist eher Küchentisch-Juristerei.
...
Du meinst jetzt tatsächlich die paar min "Arbeit", vier Löchlein durch die Bleche zu stoßen und das rein-raus-Spiel mit ein paar Schrauben?
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Nein ist es nicht. Es isner der Wichtigsten Grundsätze unserer rechtstaatlichen Miteinanders. Früher war das sogar mal oberste Direktive bei der Polizei. Da hat McClane aber noch nicht unterrichtet.
Schau mal hier, vielleicht hilft dir das weiter. Zum Kurzzeitkennzeichen sage ich weiter unten noch etwas.
https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_k...keit_node.html
https://www.juraindividuell.de/pruef...eitsgrundsatz/
https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C..._(Deutschland)
Heißt mal stark vereinfacht dargestellt, mit Bezug zu Artikel 2 Grundgesetz, so lange keine Gefahr für Dritte besteht, kannst du tun und lassen was du willst.
Zitat:
Zitat von McClane
Wie schade, dass du so unsachlich wirst. Und vor allen Dingen bist du ja vollkommen im Unrecht. Einsicht fehlt dir völlig. Das ist wirklich sehr sehr schade.
Und um noch einmal darauf einzugehen: dürfen wir und tun wir auch.
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Was bringt es denn mit sachlich zu diskutieren? Nichts. Du liest nocht die Gesetze die man dir verlibnkt, weil du zu arrogant bist und meinst die absolute Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Aber hey, ie heißt es so schön, nichts wissen macht auch nicht. Nur bitte geht uns anderen damit nicht auf den Zeiger. Ich hoffe das war jetzt Moderatorenkonform formuliert.
Zitat:
Zitat von McClane
Eine Frage hätte ich noch: Was ist eine Steuerplakette?!
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Das kann nicht dein Ernst sein?!
Zitat:
Zitat von McClane
... Die Kennzeichen müssen ordnungsgemäß am Fahrzeug befestigt sein. Punkt. ...
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Zitat:
Zitat:
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Sie brauchen jedoch nicht fest angebracht zu sein.
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Quelle: §42 FZV Abs. 3 S.2 wenn ich mich nicht vertan habe.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__42.html
Nun widerlege das mal ganz sachlich. 
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06.09.2025, 18:26
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#78
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von marQo
Nein ist es nicht.
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Doch, ist es... denn:
Zitat:
Zitat von marQo
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Ja, no problem?
Der von Dir genannte § 42 verweist auf § 12. Den hast Du aber offenbar gar nicht gelesen - er liest sich ja auch nicht so schön (vor allem für Dich mit der hier beschriebenen Vorgeschichte), aber er regelt "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen" und gilt überwiegend auch für Kurzzeitkennzeichen. Z.B.
- Das hintere Kennzeichen muss eine Beleuchtungseinrichtung haben
- Das vordere und das hintere Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets aus mindestens 20 Meter Entfernung lesbar sein
Bei Ablage auf dem Armaturenbrett bzw. auf der Hutablage und obendrein bei getönten Scheiben dürfte beides schwierig zu erfüllen sein.
Es reicht sicherlich nicht aus, dass Dir (!) es unverhältnismäßiger Aufwand zu sein scheint, die Kennzeichen so anzubringen wie es vorgeschrieben ist. Du hast doch bestimmt irgendwas gelernt (also so richtig gelernt, Ausbildung oder Studium oder so..) - lass das mit den Gesetze-Deuten, aus der hohlen Hand heraus und unvollständig, lieber sein.
Olli
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06.09.2025, 21:57
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#79
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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Zitat:
Zitat von Olli
...Du hast doch bestimmt irgendwas gelernt (also so richtig gelernt, Ausbildung oder Studium oder so..) - lass das mit den Gesetze-Deuten, aus der hohlen Hand heraus und unvollständig, lieber sein.
Olli
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Ich danke dir für den Ratschlag, ich werde jedoch bei meiner Lesart der Gesetze bleiben. Und unabhängig meiner Bildung erkenne ich zumindest den Unterschied zwischen Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Kennzeichenschild. 
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07.09.2025, 16:59
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#80
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Danke, Olli, vielleicht versteht er es ja jetzt.
Das Gesetze Grundrechte einschränken, ist auch vollkommen neu  …
Zum Thema: Olli hat natürlich Recht und ist ganz offensichtlich dass der liebe MarQo hier einiges nicht zu verstehen scheint. Das ist aber bei einer (offensichtlichen) Intelligenzminderung auch vollkommen klar und nachvollziehbar.
Es nützt uns diese ganze Diskussion rein gar nichts, wenn das Gegenüber kognitiv nicht in der Lage zu sein scheint, komplexe Sachverhalte nachzuvollziehen. Das ist bei Dir ganz offenkundig der Fall, denn jedwede Erklärung kommentierst Du so, als sprächen wir über Raketentechnik.
Mein lieber Junge, sei sicher, niemand lacht Dich hier deswegen aus. Wir (bzw. ich) lassen Dich in Deiner Welt. Niemand hat sich selbst gemacht; man ist ja auch ganz oft Opfer seiner Umwelt (Elternhaus, Erziehung oder auch keine, Schule (oder auch wenig) etc.).
Daher bin ich nun auch raus au diesem Thread, denn ich finde, Du bist hier schon genug vorgeführt worden und hast, bevor ich von Deinem Problem wußte, auch bei mir für den ein oder anderen Lacher gesorgt. Dafür entschuldige ich mich.
Auch das Du das Zulassungssiegel als Steuerplakette interpretierst ist wohl den Dich umgebenden Gesamtumständen geschuldet. Woher sollst Du es auch wissen, es hat Dir schließlich niemand beigebracht. Deswegen bleibe ruhig bei Deiner Lesart der Gesetze, tue Dir aber den Gefallen und behalte sie besser für Dich . So wird auch niemand mehr über Dich lachen.
In diesem Sinne, alles alles Gute und immer an Artikel 1 des Grundgesetzes denken - der gilt uneingeschränkt (schrankenlos = kann nicht durch oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden). Hoffe, Du kannst mir noch folgen.
Das war jetzt wieder viel und schwierig, lass es sacken und von einem Vertrauten erklären. Wird schon.
Alles, alles Gute!!!
Geändert von McClane (07.09.2025 um 19:07 Uhr).
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