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BMW 7er, Modell E32 |
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31.08.2024, 14:06
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#1
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Allround Dilettant
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
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Zitat:
Zitat von marQo
@fuffi_lwl
@oetti
Wie gesagt, alle lichttechnischen Einrichtungen haben ein ECE-Typgenehmigungszeichen. Das bedarf keiner Papiere. Die Genehmigungen werden durch den Herstellen bzw. einem von diesem beauftragten Unternehmen beim KBA beantragt und das vergibt die Nummern. Die Polizei als auch der TÜV sollten diese abrufen können. Ist halt scheiß Arbeit, aber nicht mein Problem. Jedenfalls sollte es das nicht sein. Beweislastumkehr und so. 
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Nunja ich denke das siehst du ein wenig falsch, du bist dafür zuständig alle eventuellen Papiere zur Überprüfung dabei zu haben, macht eh allen das Leben einfacher, ich spreche da aus Erfahrung. Deshalb lasse ich auch soweit möglich immer alle Umbauten eintragen. Wie soll der Überprüfende Beamte bei der Fahrzeugkontrolle sonst beurteilen, ob die Dinge die du "angebastelt" hast auch zulässig sind und das E1 Zeichen nicht einfach nur drauf gedruckt ist. Und ich weiß jetzt immer noch nicht wo dein Problem ist,wenn du alle Papiere hast, die die Teile in Deutschland genemigen kannst du die einreichen und gut.
Nur weil da ein E1 Zeichen dran steht, darfst du die Dinge doch nicht einfach an jedes Auto bauen, die Zulassung muss schon auch für dein Fahrzeug gelten und dafür gibt es Unterlagen. Mach dir das Leben doch nicht unnötig schwehr 
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Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
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31.08.2024, 15:26
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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@uli07
Das haben sie bei der illegalen Personendurchsuchung beiläufig hinterfragt. Ich frage mich, wer diese Fragen mit Ja beantwortet.
@Bastl
Definitv. Ich hätte mich nur anschnallen brauchen als der Kasper von der Stadt im Vorbeigehen mich ermahnt hat. Er nahm sich für mich aber einfach zu wichtig und ist mir dann letztlich einfach vors Auto gesprungen um mich an der Weiterfahrt zu hindern. Solche Leute gehören für mich in eine Zwangsjacke und nicht in eine Uniform.
Wie die abgeklebten Blinker zu bewerten sind ist eigentlich einerlei. Es ging nie eine Gefahr von meinem Fahrzeug aus, das ist der Punkt. Somit hätte man mir nicht die Kennzeichen entziehen dürfen. Ich sollte die auch noch selber abmontieren.
Ich weiß nicht. Die haben schon schwere Anzeigen von mir bekommen. Freiheitsberaubung, Nötigung, Rechtsbeugung, besonders schwerer Diebstahl, schwere Körperverletzung im Amt, fälschen von Beweisen, das sind alles keine Kleinigkeiten. Ihr Ruhm dürfte nicht sehr lange anhalten.
@grobbel
Ja, das ist sicherlich ärgerlich für Ricarda, Annalena, Stracki, Panzeroni und Co. das ihre ganzen Anzeigen gegen das Volk jetzt ein Stück weit nicht bearbeitet werden.
Die anderen haben ja Narrenfreiheit.
@richard90
Für mich ist das hier Strafrecht und ich werde mich da auch durchsetzen. Selbst wenn sie meine Anzeigen versuchen zu ignorieren, sie selbst haben 2 gegen mich gestellt, eine wegen schwerer Körperverletzung, da ich allein offensichtlich die 10 Mann ordentlich vermöbelt habe und eine andere wegen Beleidigung. Im Kern haben sie nur ihre eigene Unfähigkeit angezeigt und irgendwas von den insgesamt 4 Anzeigen wird sicher durchkommen.
Dazu kommt ja vielleicht noch die eine oder andere Klage wegen Untätigkeit. Letztlich habe ich dazu noch eine Fachaufsichts- so wie Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständnigen Polizeidirektion eingereicht, mit der Auflage um Klärung und Rückmeldung. Art. 17 GG meine ich.
Mag sein das die Sprüche für dich drüber sind. Für mich sind die normal. Wo ziehst du die Grenze zwischen freiheitlicher Selbstbestimmung und blindem Gehorsam?
@oetti
Also die Sache mit diesen ECE-Typgenehmigungen wurde extra dafür gemacht, damit man eben genau das nicht mehr braucht. Diese sogenannten E-Zeichen mit großem (E) in einem Kreis gelten international, die mit kleinem e in einem Rechteckt sind nach rein europäischen Bestimmungen. Das ist alles gesetzlich geregelt. Wenn also ein Scheinwerfer für welches Auto auch immer ein E1-Zeichen drauf hat, darf ich ihn entsprechend als Scheinwerfer an jedes Auto bauen, solange dabei die Winkel usw. beachtet werden. Wie könnte es sonst Universalscheinwerfer geben?
Die Beamten als auch der TÜV können die Nummern beim Kraftfahrtbundesamt abfragen. Dort werden diese Nummern nämlich vergeben. Also nicht die (E1) für Deutschland, oder (E4) für Niederlande, sondern die Nummern davor oder dahinter. Diese Kennzahlen sind auch einmalig, so das es da keine Verwechslungen gibt.
Diese ganzen Sachen müssen dann von außen sichtbar sein. Bei den Blinkern zum Beispiel sind sie als Relief aufgebracht, gleiches bei den Rückleuchten. Das braucht keinerlei Papierkram und der ist auch nirgendwo gefordert für diese ECE-Typgenehmigungen. Das ist eben etwas anderes wie eine ABE.
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31.08.2024, 20:01
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#3
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Allround Dilettant
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
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Wenn du meinst, aber mit deiner Argumentation wirs du nicht wirklich weiter kommen, ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Ich gehe da lieber den einfacheren Weg. Und da wir schon so einige nicht ganz einfache Umbauten TÜV konform gemacht haben, z.B. M70 V12 im Maserati Quattroporte III mit TÜV, MB W123 Kombi mit V8 560er aus dem W126, denke ich das ich weiß wovon ich rede
Aber jedem so wie es ihm beliebt.
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23.01.2025, 15:10
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#4
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Registriert seit: 10.05.2003
Ort: ...
Fahrzeug: 730iA M30 (08.88), 316iA N46 (07.04), Yamaha FZS600 (09.01), Hako Rasentrac 800e
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Gibt es Neuigkeiten ?
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24.01.2025, 07:57
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#5
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ist raus
Registriert seit: 11.04.2013
Ort:
Fahrzeug: KFZ
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Guten Morgen, wilde Geschichte...
Zum Thread selbst äußere ich mich jetzt nicht, das kann man nur verlieren.
Zudem möchte ich mir keine Äußerung zum Verhalten des TE oder der Polizisten erlauben da ich ja nicht dabei war... Einseitig halt.
Aber zum Thema E-Prüfzeichen möchte ich was Beitragen.
Zu Teilen mit E-Prüfzeichen bekommt man zumeist keine Papiere da es diese nicht braucht da hat er recht... alle Infos sind normal auf den Teilen selbst verewigt.
ABE "Teile" haben eine KBA Nummer...
Es gibt ja diverse Kennzeichnungen ABE ABG ECE EWG usw.
sowie diverse Gutachten wie Materialgutachten Teilegutachten ABE usw.
aber die Annahme das man sich alles was ein E Prüfzeichen hat bedenkenlos ans Auto klatschen kann ist schlicht FALSCH.
(Zudem hier auch gerne gefälscht wird...und du glaubst alles ist gut)
Bsp. LED Birnen mit ABE oder E Prüfzeichen sind halt trotzdem für dein Fahrzeug nicht zugelassen... Erst wenn der Hersteller / TÜV dies Lichttechnisch geprüft hat und in die Liste aufgenommen hat darfst du diese verwenden...
Rückleuchten für einen e32 passen auch nur an e32 und wurde auch so verkauft für e32 also Fahrzeugspezi ... Ich kann jetzt nicht die Leuchten an einen Ford Fiesta ballern und glauben das alles OK ist.
Genauso wenig kannst dir Moped Blinker ans Auto klatschen nur weil se ein "E" haben. Genauso wenig kann ich mir eine Harley Auspuffanlage mit E an meine Intruder klatschen...
und JA es gibt UNIVERSAL Teile... aber sind diese eben auch genau so ausgewiesen und auch hier gibt es Regeln WIE diese zu verbauen sind, WIE diese Betrieben werden dürfen WIE hoch WIE tief WIE breit usw usw usw.
Polizisten dürfen zudem erst mal alles anzweifeln ob recht oder unrecht wird später entschieden und der "Entscheidende" pinkelt sich selten selbst ans Bein!
Nachtrag: Ach und Thema TÜV meine Shadow hatte über 20 Jahre keine Blinker hinten... Nie ein Problem weder beim TÜV noch bei Kontrollen. Bis 2019 als ein TÜV Prüfer entschieden hat ich brauch jetzt hinten Blinker. Kommst de nicht aus.
Geändert von GM3 (24.01.2025 um 08:12 Uhr).
Grund: TÜV
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24.01.2025, 08:26
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#6
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Zitat:
Zitat von oetti
Wenn du meinst, aber mit deiner Argumentation wirs du nicht wirklich weiter kommen, ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Ich gehe da lieber den einfacheren Weg. Und da wir schon so einige nicht ganz einfache Umbauten TÜV konform gemacht haben, z.B. M70 V12 im Maserati Quattroporte III mit TÜV, MB W123 Kombi mit V8 560er aus dem W126, denke ich das ich weiß wovon ich rede
Aber jedem so wie es ihm beliebt.
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Ich weiß, es ist nun etwas Off-Topic, aber wie bekommt man solche Umbauten heute hin? Ein Freund von mir steht vor dem Problem: M73 in einen E39.
Laut Prüfern muss es erstmal ein Abgasgutachten geben, welches nachweist, dass der Wagen Euro 2 noch besteht. Was schon kostentechnisch ne Hausnummer ist und man vorher nicht mal prüfen kann, ob es so überhaupt funktioniert.
Wenn Du da (aktuelle, nicht von vor 10-15 Jahren) Erfahrungen hast, würde ich mich über einen Austausch hier oder per U2U freuen.
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Viele Grüße
Sebastian
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04.03.2025, 14:35
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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Zitat:
Zitat von Movie222
Gibt es Neuigkeiten ?
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Das ist eine gute Frage, wüsste ich eigentlich auch gern.^^
Stand der Dinge war zuletzt, dass ich Post von einem Richter bekam, der mich zum Sachverhalt befragt hat. Hintergrund war, dass der eine Stadtpolizist behauptet hat, dass ich ihm vors Knie gefahren wäre und mir infolge dessen die Staatsanwaltschaft im Schnellverfahren den Führerschein entziehen wollte.
Darauf habe ich mir erlaubt, den Staatsanwalt an seine Pflichten zu erinnern, welche unter anderem auch ist, meine Unschuld zu beweisen.
Dazu habe ich zwei Fotos geschickt. Eins mit Zollstock vor der Stoßstange. Ein anderes mit auf meinem Schienbein mit Edding angezeichneter Stoßstange und Zollstock in taktischem Stiefel. Zu dem Ganzen habe ich noch beantragt, meine in Bad Homburg eingereichten Strafanträge gegen die Polizisten sowie die beiden Mitarbeiter der Zulassungsbehörde mit einzubeziehen, da ich bis dahin keine Reaktion darauf hatte.
Eine Woche später kam noch eine Vorladung von der Polizei in Frankfurt wegen Beleidigung eines Bankangestellten. Die kamen damit nicht klar, dass ich sie Pfeifen und Verbrecher nannte, das war aber alles schon ein dreiviertel Jahr vorher. Hab ich gar nicht drauf reagiert auf diesen Blödsinn. Die scheint aber jemand im Dreck zu wühlen.
Mehr habe ich dazu aktuell noch nicht. Werde mich da aber sicher mal drum kümmern müssen.
Parallel dazu habe ich auch über Dienst- als auch Fachaufsichtsbeschwerde für den direkten Vorgesetzten bei der Polizeidirektion Wiesbaden eingereicht und Schadenersatz beantragt. Das wurde auch schon halbwegs abgearbeitet. Man hat mir zumindest schon die Erstattung der Abschleppkosten in Aussicht gestellt. Dazu sollte ich nur Eigentumsnachweis erbringen, Rechnung vorlegen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Das habe ich mal alles gepflegt ignoriert.
Eine Stellungnahme wie von mir gefordert, habe ich allerdings bis heute nicht. Mag allerdings sein, dass das bei denen untergegangen ist, weil dort die Führung gewechselt hat, wie ich in der Zeitung gelesen habe. Hat bei mir jetzt auch nicht so die Priorität.
Zitat:
Zitat von GM3
...
Zu Teilen mit E-Prüfzeichen bekommt man zumeist keine Papiere da es diese nicht braucht da hat er recht... alle Infos sind normal auf den Teilen selbst verewigt.
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aber die Annahme das man sich alles was ein E Prüfzeichen hat bedenkenlos ans Auto klatschen kann ist schlicht FALSCH.
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Rückleuchten für einen e32 passen auch nur an e32 und wurde auch so verkauft für e32 also Fahrzeugspezi ... Ich kann jetzt nicht die Leuchten an einen Ford Fiesta ballern und glauben das alles OK ist.
Genauso wenig kannst dir Moped Blinker ans Auto klatschen nur weil se ein "E" haben. Genauso wenig kann ich mir eine Harley Auspuffanlage mit E an meine Intruder klatschen...
und JA es gibt UNIVERSAL Teile... aber sind diese eben auch genau so ausgewiesen und auch hier gibt es Regeln WIE diese zu verbauen sind, WIE diese Betrieben werden dürfen WIE hoch WIE tief WIE breit usw usw usw.
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Nachtrag: Ach und Thema TÜV meine Shadow hatte über 20 Jahre keine Blinker hinten... Nie ein Problem weder beim TÜV noch bei Kontrollen. Bis 2019 als ein TÜV Prüfer entschieden hat ich brauch jetzt hinten Blinker. Kommst de nicht aus.
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Die E-Kennzeichnungen beinhalten die Fahrzeugklassen. Folglich darf man, wie du sagst, keine Mopedblinker ans Auto basteln, da hast du absolut recht.
Bei den Fiesta-Rückleuchte möchte ich aber widersprechen. Wenn ich die Abstrahlwinkel als auch Einbauhöhen beachte und das irgendwie mit dem E32 verwurschteln kann, sollte das kein Problem sein. Letztlich besteht das Rücklicht der E32 aus 6 Einheiten die jeweils getrennt zu betrachten sind. Stehen ja auch 6 Typbezeichnungen drauf. Diese müssen am Ende auch nur wieder irgendwie gegeben sein. Jedenfalls nach meinem Verstädnis.
Das mit deinen Blinkern wird daran liegen, dass die einmal so abgenommen sind in der Bauartgenehmigung. Hab das gleiche Spiel mit den vordern Blinkern angefragt, die wird man aber leider nicht los. Jedenfalls wenn es nach dem TÜV geht.^^
Anbei, die Papiere für die E-Zeichen braucht der Händler laut Kraftfahrtbundesamt und EU-Richtlinie nur auf Verlangen auszuhändigen bzw. mitzuschicken. Das ganze System ist einfach schlecht umgesetzt. Der Fehler liegt hier aber beim Kraftfahrtbundesamt, weil die es nicht fertig bringen, eine vernünftige Datenabfrage zu erstellen. Vor allem für jedermann. Das kann und darf jedenfalls nicht das Problem der Konsumenten sein.
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04.03.2025, 14:52
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#8
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Puh, auf den Gedanken, dass Du irgendwie mal Fehler machst, kommst Du nicht? Ist ja nicht so, dass alle anderen ständig so einen Stress haben - aber so viele verschiedene Sachen und dann gefühlt auch noch Stolz drauf sein?
Deine Wahrnehmung bzgl. Recht und Gerechtigkeit erscheint mir etwas schräg
@oetti: Wäre cool, wenn Du noch antworten könntest 
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04.03.2025, 15:25
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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Zitat:
Zitat von Bastl
Puh, auf den Gedanken, dass Du irgendwie mal Fehler machst, kommst Du nicht? ...
Deine Wahrnehmung bzgl. Recht und Gerechtigkeit erscheint mir etwas schräg 
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Ich habe 34 Jahre die Fresse gehalten, ich mag einfach nicht mehr.  Natürlich mache ich auch Fehler, um die geht es hier aber nicht, sondern um einen immer übergriffiger werdenden Staat. Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist. 
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06.03.2025, 07:13
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#10
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ist raus
Registriert seit: 11.04.2013
Ort:
Fahrzeug: KFZ
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Zitat:
Zitat von marQo
Bei den Fiesta-Rückleuchte möchte ich aber widersprechen. Wenn ich die Abstrahlwinkel als auch Einbauhöhen beachte und das irgendwie mit dem E32 verwurschteln kann, sollte das kein Problem sein. Letztlich besteht das Rücklicht der E32 aus 6 Einheiten die jeweils getrennt zu betrachten sind. Stehen ja auch 6 Typbezeichnungen drauf. Diese müssen am Ende auch nur wieder irgendwie gegeben sein. Jedenfalls nach meinem Verstädnis.
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Mhm, da reden wir aber nun aneinander vorbei. Ich sag nicht das es unmöglich ist e32 Rückleuchten an nen Fiesta zu wurtscheln. Ich behaupte das dies keine "E-Zulassung" hätte. Wie du selbst sagst: "Wenn ich die Abstrahlwinkel als auch Einbauhöhen beachte...." musst dies auch nachweisen können dann auch geprüft werden und dann so Eingetragen werden.
Also nix ran klatschen und gut...
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