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Alt 29.01.2014, 12:55   #19
Setech
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Setech
 
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
Standard

Zitat:
Zitat von Ich e32 Beitrag anzeigen
Sonst zum TÜV und Einbau bestätigen lassen.Damit zum Amt und gut ist...
Wie geschrieben ist das nicht einfach. Selbst wenn alle Papiere da sind, dann kann es zu Problemen kommen. GAT-Kat baut die die KLR des R6 nur für Schalter. Der Automatik ist da nicht berücksichtigt und wenn Du den Hersteller anfragen möchstest hast Du ein Problem.
Mit der Aussage - einfach zum TÜV ist es nicht getan.

Mir kommt es so vor, als ob hier einfach des Schreibens willen geschrieben wird. Es kommen immer mehr Halbgare Sachen. Auf diese Tipps kann man wirklich verzichten. Wenn man es nicht genau weiß - einfach mal bedeckt halten!

Man braucht alle Unterlagen, die ABE, Einbauanleitung und viel wichtiger den Steueränderungsantrag.
Es geht sogar alles ohne TÜV. Ich konnte z.B. bei einem Fahrzeug einfach zur KFZ-Werkstatt mit AU-Berechtigung. Der Meister hat mir gegen eine Gebühr den vorschriftsmäßigen Einbau bestätigt. Er benötigte aber auch die Einbauanleitung. Dann zeichnete er den Änderungsantrag ab.

Zitat:
Zitat von Ich e32 Beitrag anzeigen
Öhm und was mache ich wenn ich ein Auto kaufe, wo einer drinne ist, aber nicht Eingetragen??
Dann gehst Du zu einer Prüfstelle und besprichst diesen Einzelfall. Man kann da allgemeingültig keinen Tipp geben.

Zitat:
Zitat von Ich e32 Beitrag anzeigen
warmen Motor wohlgemerkt, dann 4Std warten, wieder dranklemmen, dann mit kaltem Motor für zwei Sekunden!!!
Du hast es nicht verstanden. Vor dem Einbau ist eine AU mit warmen Motor durchzuführen. Es wird nicht nachgewiesen, dass der KLR funktioniert. Die ABE reicht aus, um die Funktion bei korrektem Einbau sicher zu stellen.
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