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28.01.2014, 22:00
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Laut StVZO an PKWs eindeutig verboten.
M f G
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28.01.2014, 22:22
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#2
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von Haschra
Laut StVZO an PKWs eindeutig verboten.
M f G
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Magst du mir denn mal den Paragraph nennen? Vielleicht habe ich es auch mißverstanden
Ich interpretiere den $51a nämlich anders:
Zitat:
(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m – ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, – müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig.
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Gruß
Markus
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28.01.2014, 22:26
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Paragraph ist richtig, aber fang oben an : Kfz-ausgenommen Pkws-....
M f G
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28.01.2014, 22:33
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von Haschra
Paragraph ist richtig, aber fang oben an : Kfz-ausgenommen Pkws-....
M f G
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Ja, aber wenn du oben anfängst, musst du auch weiterlesen
Denn (3) sagt folgendes:
Zitat:
Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.
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Hella ist der gleichen Meinung:
http://www.hella.com/hella-com/asset...rschriften.pdf
Seite 11 unter seitliche Rückstrahler.
Desweiteren hat Volvo schon seit langem seitliche orangene Leuchten. Ich glaube kaum, dass alle Volvos illegal unterwegs sind.
Die Besitzer würden sich sauber beschweren, wenn sie mit einer Werksbeleuchtung durch den TÜV fallen würden...
Edit merkt noch an: Fahrzeuge sind alle Fahrzeuge, nicht nur Anhänger o.Ä.. Dieser Begriff zieht sich durch die gesamte StVZO.
Markus
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28.01.2014, 22:41
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Vollkommen richtig, muß Absatz 1 entsprechen, aber 1 schließt Pkws aus.
M f G
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28.01.2014, 22:42
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#6
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von Haschra
Vollkommen richtig, muß Absatz 1 entsprechen, aber 1 schließt Pkws aus.
M f G
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Und wie sind dann die Volvos legal?
Und warum sagt Hella das, was ich auch denke?
"Ausgenommen" heißt übrigens im Juristendeutsch nicht "verboten". Das musst du unterscheiden.
Außerdem musst du den Paragraph richtig lesen:
Zitat:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Personenkraftwagen – müssen[...]
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Das heißt nichts anderes: Kraftfahrzeuge müssen, ausgenommen sind nur PKW, denn die müssen nicht.
Es sagt nicht: Sind verboten!
Markus
Geändert von Markus525iT (28.01.2014 um 22:50 Uhr).
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28.01.2014, 22:52
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Bei Hella auf Seite 11 sind es Strahler, keine Leuchten, darunter Leuchten, für Pkws verboten.
M f G
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28.01.2014, 22:27
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Damit sind aber nicht PKW, sondern Wohnwagen und Trailer Gemeint! Bei uns in "DK" sind die Seitenmarkierungen bei den Volvos nicht mit Licht Versehen, da nicht Gestattet! Hier mal ein Bild von unserem WOWa mit den SML!
Gruss dansker
__________________
Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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28.01.2014, 22:29
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Genau Dansker, das hat Markus jetzt auch verstanden.
M f G
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28.01.2014, 22:31
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Hansi: Das ist auch ein "Dschungel", mit all den Vorschriften! Und wenn dann ein TÜV-Prüfer diese Leuchten "Übersieht", muss man ja Glauben, das alles in Ordnung ist!
Gruss dansker
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