


BMW 7er, Modell E32 |
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28.01.2014, 22:41
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Vollkommen richtig, muß Absatz 1 entsprechen, aber 1 schließt Pkws aus.
M f G
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28.01.2014, 22:42
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#2
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von Haschra
Vollkommen richtig, muß Absatz 1 entsprechen, aber 1 schließt Pkws aus.
M f G
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Und wie sind dann die Volvos legal?
Und warum sagt Hella das, was ich auch denke?
"Ausgenommen" heißt übrigens im Juristendeutsch nicht "verboten". Das musst du unterscheiden.
Außerdem musst du den Paragraph richtig lesen:
Zitat:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Personenkraftwagen – müssen[...]
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Das heißt nichts anderes: Kraftfahrzeuge müssen, ausgenommen sind nur PKW, denn die müssen nicht.
Es sagt nicht: Sind verboten!
Markus
Geändert von Markus525iT (28.01.2014 um 22:50 Uhr).
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28.01.2014, 22:52
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Bei Hella auf Seite 11 sind es Strahler, keine Leuchten, darunter Leuchten, für Pkws verboten.
M f G
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28.01.2014, 22:57
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von Haschra
Bei Hella auf Seite 11 sind es Strahler, keine Leuchten, darunter Leuchten, für Pkws verboten.
M f G
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Sorry, meinte Seite 12, Tippfehler.
Du hast bei Parkleuchten auf Seite 11 geschaut - um die geht es aber nicht.
Da ist es auch eindeutig beschrieben!
Zitat:
Vorgeschrieben für alle Kraftfahrzeuge > 6 m und für
M1
= 6 – 7m außer bei Fahrgestellen mit Führerhaus
Zulässig für alle anderen Kraftfahrzeuge.
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28.01.2014, 23:09
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Und vorsichtshalber hat HELLA auch keine Pkws abgebildet.
M f G
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28.01.2014, 23:15
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#6
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von Haschra
Und vorsichtshalber hat HELLA auch keine Pkws abgebildet.
M f G
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Aber das Symbol für Geländewagen ist da. Die haben einfach das Bild vergessen 
Daran kann man sich nun nicht aufhängen
SML sind erlaubt, sonst wären 90% aller Autos auf deutschen Straßen illegal unterwegs.
Du kannst es nun glauben oder nicht, aber es ist so.
Dieser Volvo hier kam z.B. schon 95 auf den Markt, auch mit SML.
Volvo S40/V40 ? Wikipedia
http://www.autoscout24.de/Details.as...775462&asrc=st
Aber glaub, was du magst
Markus
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28.01.2014, 23:22
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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OK, geb mich geschlagen, Deine Argumente sind besser als meine.
Eine geruhsame Nacht.
M f G
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