


BMW 7er, Modell E32 |
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01.04.2013, 23:43
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#11
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Zitat:
Zitat von Ande Cortes
...Und danke für die äusserst nützliche und hilfreiche Antwort Mean Machine.
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Gern geschehen... 
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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02.04.2013, 09:07
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#12
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Durchwirrtes Mitglied
Registriert seit: 13.08.2009
Ort:
Fahrzeug: e32-735ia pd.01.1991 diamantscwarzmetallic ,730 i bj 4 .87 blau metallic
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auch wenn es leute gibt die einen sch... drauf geben,aber nur der vollständigkeit halber:
das austauschen der dämpfer gegen normale stellt eine technische änderung des aufbaus dar.
somit erlischt die abe des fahrzeugs.
im zweifelsfall eines unfalls mit begutachtung durch einen sachverständigen
besteht die gefahr des haftungsausschlusses der versicherung.
so nun genug den zeigefinger erhoben
aber zum thema hinten stillegen vorne geht noch,
finde ich sehr bedenklich,da das setup ein ganz anderes ist.
in grenzwertigen situationen viel spass
mfg harald
(im grundsatz kann man immer irgendwie alles umrüsten.)
__________________
Rechtschreib und grammatikalische fehlzustände (auch fehler genannt) kommen ausschließlich aufgrund der enorm hohen Schreibgeschwindigkeit zustande, und sollten aus diesem Grunde auch im Zuge der primär eingestuften Informationsgeschwindigkeit als Performanceverlust in Kauf genommen werden müssen.
wasserpumpe http://de.bmwfans.info/parts/catalog...em_water_pump/
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02.04.2013, 09:53
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Hallo Harald,
Hat der E32 mit Niveau bzw. EDC wirklich eine andere ABE ?
Ist die EDC bzw. Niveauregulierung überhaupt irgendwo in den Fahrzeugpapieren hinterlegt bzw. hat das Fahrzeug eine andere Schlüsselnummer?
Und sicherlich erlischt auch nicht die ABE, sondern wenn überhaupt, nur die BE des Fahrzeugs !
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02.04.2013, 21:08
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#14
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BMW-Fan
Registriert seit: 02.10.2004
Ort: Bad Pyrmont
Fahrzeug: 730 i (E32) 04.88,323 CI (E46),Mazda Station Wagon Bj.1990
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ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis,die hat auch dein Fahrzeug !
Wie Harald schon geschrieben hat kann diese durch technische Änderungen erlöschen.
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02.04.2013, 22:00
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Hallo wenn schon genau dann bitte ganz genau. Lies bitte mal paragraph 19 stvo absatz 2 und 3. es erlischt vielleicht die betriebserlaubnis aber sicher nicht die abe!!! Sagt ja der name schon "allgemein" das die nicht für ein _bestimmtes_ teil oder fzg erlöschen kann. Und zurück zum thema. Aus welchem grund sollte die be erlöschen??? Wie willst du denn einen umbau eintragen der nichtmal beim serienfahrzeug in den papieren erscheint. Frag doch mal deinen tüv was er davon hält.
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02.04.2013, 22:29
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#16
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ehemals "MrThomsen"
Registriert seit: 06.07.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: 740iL 12/92 & 325i Cabrio 04/89 525iT 12/94 525i
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Kann man mit sicherheit auf normale Dämpfer / Federbeine zurückrüsten.
Eventuell nochmal beim TÜV vorführen.
Zitat:
Zitat von Ande Cortes
Hallo Leute. Ich muss meine Dämpfer wohl auch tauschen, habe jedoch auch EDC und Niveau. Ich sag ma wie ichs verstanden hab und vllt sagt mir einer obs richtig ist:
EDC und Niveau sind zwei unabhängige Systeme
Dämpfer mit EDC kann man bedenkenlos gegen normale austauschen
Dämpfer mit Niveau (betrifft also nur die hinteren) kann man nicht einfach austauschen weil sonst die Servopumpe kaputt geht)
Es können also vorne ganz normale rein, hinten müssen mindestens welche mit niveau rein, wenn das auto Niveau hat. Wenn kein Niveau verbaut ist, können auch dort normale rein.
Richtig so?
Gruss
Ande
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Ja genau so ist es.
Edit: Also wenn dann natürlich nur komplett zurückrüsten!
__________________
V8 Teile Mann
Geändert von Teilemann (03.04.2013 um 09:00 Uhr).
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03.04.2013, 08:56
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#17
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Durchwirrtes Mitglied
Registriert seit: 13.08.2009
Ort:
Fahrzeug: e32-735ia pd.01.1991 diamantscwarzmetallic ,730 i bj 4 .87 blau metallic
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wenn du schon solche geistreichen tips auf lager hast,dann erklär mir mal warum jeder dulli bmw laden dir über die vin deine fahrzeugausstattung raussuchen kann.
und glaubst du im ernst mit einem halben edc fahrwerk und mit 2 niveau dämpfern entstehen im zweifel bei einem gutachter keine fragen ja?
is mir auch vollkommen wurst,wie es oben schon erwähnt wurde ist dies ein hinweis der vollständigkeit halber.
und das thema abe be naja egal haarspalterei.
das fahrzeug hat eine betriebserlaubnis,ob allgemein oder nicht spielt bei einer technischen änderung die nicht eingetragen ist keine rolle.
aber das wird dir bei gelegenheit ein richtiger tüver schon beibringen können.
ist immer wieder schön wie manche leutz hier mit halbseidenem wissen andere angehen.
und mir hat man mal nach einem unglücklich gewähltem fred mit 20 zoll respektlosigkeit vorgeworfen.
egal egal.
als kurzes beispiel noch:
vor 2 wochen beim tüv nachgehakt betreffend kunifer bremsleitungen.
aussage des tüv nord beamten:
die geänderte bremsleitung entspricht nicht der art des originalteils,somit erlischt die( vorsicht) "be" es sei denn man bringt ein fahrzeugspezifisches teilegutachten für diese leitungen mit.dann eintragung und alles gut.
aber das is warscheinlich auch humbug,da ja die bremsleitung nicht im original extra eingetragen ist stimmts?
mfg harald
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03.04.2013, 09:01
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#18
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ehemals "MrThomsen"
Registriert seit: 06.07.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: 740iL 12/92 & 325i Cabrio 04/89 525iT 12/94 525i
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@m30 freak,
weiß nicht wer gemeint war.
Ich meinte wenn dann komplett zurückrüsten.
Also nur vorn oder hinten ist unsinn. Wenn dann komplett raus.
Habs oben auch nochmal ergänzt.
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03.04.2013, 09:06
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#19
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Durchwirrtes Mitglied
Registriert seit: 13.08.2009
Ort:
Fahrzeug: e32-735ia pd.01.1991 diamantscwarzmetallic ,730 i bj 4 .87 blau metallic
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ja er hat recht es ist die betriebserlaubnis,und ganz richtig wäre demnächst die etg=europäische typ genehmigung.das aber erst ab 2014 so der tehnor.
hier eine erklärung aus dem netz
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
mfg harald (der sich gerne belehren lässt)
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03.04.2013, 10:40
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: München
Fahrzeug: 2010 E87 118d
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Zitat:
Zitat von m30 freak
wenn du schon solche geistreichen tips auf lager hast,dann erklär mir mal warum jeder dulli bmw laden dir über die vin deine fahrzeugausstattung raussuchen kann.
und glaubst du im ernst mit einem halben edc fahrwerk und mit 2 niveau dämpfern entstehen im zweifel bei einem gutachter keine fragen ja?
is mir auch vollkommen wurst,wie es oben schon erwähnt wurde ist dies ein hinweis der vollständigkeit halber.
und das thema abe be naja egal haarspalterei.
das fahrzeug hat eine betriebserlaubnis,ob allgemein oder nicht spielt bei einer technischen änderung die nicht eingetragen ist keine rolle.
aber das wird dir bei gelegenheit ein richtiger tüver schon beibringen können.
ist immer wieder schön wie manche leutz hier mit halbseidenem wissen andere angehen.
und mir hat man mal nach einem unglücklich gewähltem fred mit 20 zoll respektlosigkeit vorgeworfen.
egal egal.
als kurzes beispiel noch:
vor 2 wochen beim tüv nachgehakt betreffend kunifer bremsleitungen.
aussage des tüv nord beamten:
die geänderte bremsleitung entspricht nicht der art des originalteils,somit erlischt die( vorsicht) "be" es sei denn man bringt ein fahrzeugspezifisches teilegutachten für diese leitungen mit.dann eintragung und alles gut.
aber das is warscheinlich auch humbug,da ja die bremsleitung nicht im original extra eingetragen ist stimmts?
mfg harald
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Hi bitte nicht falsch verstehen !
Ich hatte eigentlich schon geschrieben, das gesamte Fahrwerk und vor Allem mit E32 Teilen und nicht irgendwelche auch passende E34 usw.
CuNiFer Leitung oder z.B. ein Bilstein Fahrwerk ist tendentiell schon wieder was anderes. Alles was es bei BMW ab Werk als Sonderausstattung gab kann man normalerweise problemlos umruesten (KOMPLETT) ohne dass es einer Eintragung bedarf. Ist sozusagen schon vorgenehmigt. Ist ja ab Werk auch nirgends vermerkt.
Wenn man aber mag, kann man aber natuerlich noch vom Tuev begutachten oder eintragen lassen, wird sicher nix schaden wenn es im Zweifelsfall eingetragen ist und kostet ja nicht die Welt.
Und zurueck zur Frage vom TE.
Wenn du umruesten magst, JA es geht, Achsstumpf usw. hinten ist gleich also plug+play.
vorne musst du (logischerweise) das ganze Federbein tauschen.
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