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29.07.2012, 14:08
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.12.2008
Ort: Bad Vilbel
Fahrzeug: E38-735i (11.96)
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es ist so, dass der schaden den man mit seinem fahrzeug verursacht immer zu lasten von der versicherung dieses fahtzeugs geht, auch dann wenn ein anderer eigentlich "den stein ins rollen" gebracht hat.
bestes beispiel:
auffahrunfall an der ampel fahrzeug 1 und 2 stehen, fahrzeug 3 fährt auf fahrzeug 2 auf und schiebt es auf fahrzeug 1.
zahlen wird in dem fall die versicherung von fahrzeug 3 den schaden an fahrzeug 2 und die von fahrzeug 2 den schaden an fahrzeug 1
__________________
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29.07.2012, 14:10
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.08.2011
Ort: Berlin/ Frohnau
Fahrzeug: A6 4f Avant
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Genau mein Reden, nur halt in Kurz!  
__________________
Lg aus Berlin
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29.07.2012, 14:11
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#13
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Gesperrt
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Affalterbach
Fahrzeug: Suzuki GS500, VW Touran 2.0TDI DSG, Smart Brabus
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Zitat:
Zitat von -razzle-
zahlen wird in dem fall die versicherung von fahrzeug 3 den schaden an fahrzeug 2 und die von fahrzeug 2 den schaden an fahrzeug 1
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Ich weiß es nicht, aber ich glaube das nicht. Fahrzeug 2 ist völlig unschuldig und darf daher auch keine Kosten auferlegt bekommen, so mein Rechtsempfinden. Seid ihr euch sicher?
Im dem Fall des TO ist das nicht so einfach.
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29.07.2012, 14:28
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2011
Ort:
Fahrzeug: kein BMW mehr
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Zitat:
Zitat von sexus
Seid ihr euch sicher?
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Also mir schießt da plötzlich der Begriff "Kausalitätskette" ins Gedächtnis. Der flüchtende hätte in dem Fall nichts zu befürchten gehabt. Da er aber flüchtete, hatte er wohl mächtig Schiss vor der Rennleitung. Also Alc. im Blut während des Unfalls oder die Karre geklaut........... Durch die Fahrerflucht hat er jetzt mächtig Probleme am *****, sofern man ihn dran kriegt.
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29.07.2012, 15:38
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#15
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schnecke
Registriert seit: 05.02.2011
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
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moin,
wenn ich micht nicht irre gibt es in solchen fällen einen versicherungspool aus dem der schaden evtl. gezahlt wird
bei der reparatur ist entscheidend wie die a säule aussieht denn da scheint der aufprall gewesen zu sein
bei den investitionen würde ich den auf jeden fall aufbauen - lackiert werden müßte er eh, selbst wenn es nur schrammen wären
die bleckteile gibt es sicher gebraucht (türen und kotflügel, evtl. schweller)
ist halt ein bißchen arbeit aber bei dem was man vom auto sieht sollte sich das lohnen
von der versicherung wirst du sicherlich eh nicht dein geld wiederbekommen
hab mal gegoogelt, das was ich meinte nennt sich verkehrsopferhilfe
hier mal ein link:
Verkehrsopferhilfe - Hilfe in der Not - Meldung - Stiftung Warentest
seh zu das im leistungsfall der wagen nicht als totalschaden abgerechnet wird - wenn du dann wieder aufbaust gibt es beim nächsten crash nix mehr
Geändert von dummbatz (29.07.2012 um 17:07 Uhr).
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29.07.2012, 20:21
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#16
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schon über 10 Jahre dabei
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
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Zitat:
Zitat von sexus
Ich weiß es nicht, aber ich glaube das nicht. Fahrzeug 2 ist völlig unschuldig und darf daher auch keine Kosten auferlegt bekommen, so mein Rechtsempfinden. Seid ihr euch sicher?
Im dem Fall des TO ist das nicht so einfach.
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Da denk ich genau wie du. Beim Auffahrunfall muß genau nachgewiesen werden, ob der in der Mitte vorher stand. Was kann der dafür, dass hinten einer extrem auffährt?
Beim TE ist die eigentliche Unfallverursacherin stehengeblieben, somit ist sie gleichzeitig Zeugin.
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Viele Grüße Jens
Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
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29.07.2012, 20:37
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.04.2007
Ort: Espelkamp
Fahrzeug: E38 740iL, Kawasaki 750ZXR, MB Cabrio CLK 230 Kompressor
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Zitat:
Zitat von -razzle-
es ist so, dass der schaden den man mit seinem fahrzeug verursacht immer zu lasten von der versicherung dieses fahtzeugs geht, auch dann wenn ein anderer eigentlich "den stein ins rollen" gebracht hat.
bestes beispiel:
auffahrunfall an der ampel fahrzeug 1 und 2 stehen, fahrzeug 3 fährt auf fahrzeug 2 auf und schiebt es auf fahrzeug 1.
zahlen wird in dem fall die versicherung von fahrzeug 3 den schaden an fahrzeug 2 und die von fahrzeug 2 den schaden an fahrzeug 1
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Das was du hier schreibst stimmt nicht! Ich habe 5 Autos zusammen geschoben und die haben alles gestanden. Meine Versicherung hat von allen Fahrzeugen den Schaden bezahlt und nicht alle Versuchungen.
Wenn die Fahrzeuge stehen und wie ich in dem fall die Autos zusammen schiebe ist das ganz alleine meine Schuld und nichts anderes.
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29.07.2012, 21:28
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
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Sicher, dass ihr nicht alle die gleiche Versicherung hattet und du der dann bist, der am Ende "beitraglich" am meisten wieder rein bringt?
Wenn die Anderen vor die alle den "Rabattschutz" und du nicht UND noch denselben Versicherungträger inne haben; wer wird dann wohl zahlen
Wenn mich einer auf den Vordermann schiebt und ich meine 5 Meter nicht eingehalten habe, wie es nunmal der Gesetzgeber in der StVO vor sieht, dann trage ich "Teilschuld".
__________________
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29.07.2012, 21:28
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.03.2003
Ort: Bremen und umzu
Fahrzeug: E38 730iA, BJ/EZ 7/94
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Zitat:
Zitat von -razzle-
auffahrunfall an der ampel fahrzeug 1 und 2 stehen, fahrzeug 3 fährt auf fahrzeug 2 auf und schiebt es auf fahrzeug 1.
zahlen wird in dem fall die versicherung von fahrzeug 3 den schaden an fahrzeug 2 und die von fahrzeug 2 den schaden an fahrzeug 1
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Nein. Wenn Fahrzeug 2 stand, zahlt die Versicherung von Fahrzeug 3 alles, d. h. die Schäden an Fahrzeg 1 und Fahrzeug 2.
Zitat:
Zitat von 750zxr740il
Wenn die Fahrzeuge stehen und wie ich in dem fall die Autos zusammen schiebe ist das ganz alleine meine Schuld und nichts anderes.
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Genau so isses.
Martin A.
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29.07.2012, 22:18
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.12.2008
Ort: Bad Vilbel
Fahrzeug: E38-735i (11.96)
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so also generell muss ich tatsächlich meine aussage revidieren, ich hatte das so im kopf sorry.
es ist wirklich so dass der letzte in der reihe zahlt, vorausgesetzt die vorderen autos standen bereits ohne sich zu berühren.
das problem an dieser geschichte ist allerdings, dass die ganze situation durch einen fahrfehler von fahrzeug 1 (die am unfallort geblieben ist) verursacht wurde. sie ist damit im normalfall teilschuld und müsste somit einen teil des kollateralschadens zahlen.
wie sich das nun aber noch mit der unfallflucht verhält ist schwer zu sagen. ich würde auf jeden fall einen anwalt nehmen bei so einer verworrenen situation.
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