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05.06.2012, 14:00
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#21
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Gast
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Zitat:
Zitat von B12
Da die Automobilhersteller solche Verfahren anwenden ist diese Aussage
in der pauschalen Form sicher nicht richtig...
Gruss
Daniel
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Es ist richtig.
Bevor Du hier falsche Tatsachen postest lies es nach. Als Lektüre empfehle ich hier § 22a StVZO i. Verbuindung mit der Fahrzeugteileverordnung.
In Kürze: Scheiben sind bauartgenehmigungspflichtige Teile.
Bauartgenehmigungen erteilt das KBA.
Diese Teile dürfen im Nachhinein nicht verändert werden es sei denn es liegt eine ABG vor.
Das ist bei farbigen Folien nur für die hinteren Scheiben der Fall. Berdampfungs- oder Tauschverfahrenverfahren, die im Nachhinein durchgeführt werden, sind daher unzulässig.
Damit dürften dann alle Unklarheiten beseitigt sein.
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05.06.2012, 16:18
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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@John McClane
Du hattest pauschal die Anwendung für unzulässig erklärt:
Zitat:
Tauch- oder Bedampfungsverfahren sind unzulässig.
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Das ist falsch, denn die Verfahren werden in der Serie angewendet.
Die nachträgliche Veränderung ist unzulässig, und das war unklar dargestellt.
Gruss
Daniel
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05.06.2012, 17:15
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#23
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Gast
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Jean-Daniel, im Gesamtkontext (den Du offenbar nicht gelesen/verstanden hast) ist von nachträglichen Verfahren die Rede.
In sofern stimmen meine Ausführungen, Unklarheiten sind nicht vorhanden. Es ging zu keiner Zeit um den Hersteller, der Scheiben herstellt und/oder bearbeitet und dafür eine allgemeine Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes hat.
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05.06.2012, 17:23
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#24
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offline
Registriert seit: 28.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 730d xDrive
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Also manchmal.... 
__________________
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05.06.2012, 17:50
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Wien
Fahrzeug: E39 530d Touring, Alfa 147 1,9JTD 16V
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Vielleicht hilf dir
DAS
weiter.
Auf der Windschutzscheibe sind KEINE FOLIEN zulässig
ACHTUNG!!!!
du musst natürlich die originale Tönung der Scheiben dazurechnen!!!!
Ach ja...
Ausnahmen gibte es bei Behördenfahrzeugen, oder wenn ein Ärztliches Attest nachweist dass du Sonnenunverträglichkeit hast (z.B.: Chronische Polymorphe Lichtdermatose)
__________________
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
It´s better to burn out, than to fade away
Geändert von Bandit1973 (05.06.2012 um 17:57 Uhr).
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05.06.2012, 23:15
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#26
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Gast
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Foliatec hat da leider eine klitzekleine Kleinigkeit vergessen... Aber da kommt ihr sicher noch drauf  .
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06.06.2012, 17:22
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
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Vielleicht ist das Rechtsverständniss der Nürnbergerer Gerichte etwa besser als das des Kommissar 
__________________
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06.06.2012, 18:00
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#28
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Gast
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Wovon spricht er?!
Wieviel passt mein Rechtsverständnis einfach nicht in die Welt, sowie Du sie gerne hättest? Mein Rechtsverständnis beruht auf Recht und Gesetz sowie auf dessen Auslegung in der Rechtsprechung sowie der Literatur und der herrschenden Meinung, die ich durch fachliche Beiträge in eben jener aktiv mitgestalte.
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07.06.2012, 09:55
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2011
Ort: Istanbul
Fahrzeug: E38 7.28iA (96) 201tkm
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Hallo,
Hatte auch alle Scheiben getönt mit Folie.Hat wohl der Vorbesitzer machen lassen.Aber leider mit einem Scheiss Ende.Mann hat wohl billig Zeug verwendet und das ging echt schwer von der Scheiben runter.Es wurden alle Scheiben ausgebaut auch die Heckscheibe:(
TÜV bekommt mann hier in der Türkei schon. Aber gesetzlich ist es verboten.
Und leider hat mich ein Cop zum zweiten mal erwischt und mein Fahrzeug wurde vom Verkehr gehoben.Nachdem ich die Folie enfernt und auch eine Strafe von 80euro bezahlt habe konnte ich wieder mein Auto auf die Strasse bekommen.
Was aber komisch und absurd ist ist das mann so TÜV bekommt aber gesetzlich nicht erlaubt ist. Türkei halt
Früher war es viel viel besser und mann konnte so auch ohne Probleme weiter fahren.
Es ist ein sehr warmes Land und ohne Tönung ist es eine Hölle.Ich werde in denn Tagen eine neue Tönung machen lassen.Die aber heller ist und von der Qualität auch besser ist.
Grüsse
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07.06.2012, 10:10
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#30
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Gast
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Absurd ist nur, dass hier jeder weiß, dass es verboten ist. Dennoch wird hier die Verantwortung an andere weiter gereicht (wie TÜV/DEKRA etc.).
Da die vorderen Seitenscheiben nicht zum Prüfumfang einer HU gehören achtet nicht jeder Prüfer automatisch darauf.
Fällt es ihm auf, liegt ein erheblicher Mangel vor und die Plakette wird nicht zugeteilt.
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