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29.11.2011, 10:33
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#1
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Born to run
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
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Ich würde nicht darauf wetten, dass das unberechtigte Führen einer versehentlich von der Zulassungsstelle ausgegebenen grünen Plakette ohne Strafe ausgeht, wenn man erwischt werden sollte.
Unser Staats- und Beamtenapparat ist hinsichtlich des Eingestehens eigener Fehler ja eher zurückhaltend unterwegs. Im Zweifelsfalle hat man da zunächst eher eine Anzeige wegen Urkundenfälschung "an der Backe"
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29.11.2011, 12:21
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#2
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von ramsesp
Unser Staats- und Beamtenapparat ist hinsichtlich des Eingestehens eigener Fehler ja eher zurückhaltend unterwegs.
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Dem ist nichts hinzuzufügen.
Zitat:
Zitat von ramsesp
Im Zweifelsfalle hat man da zunächst eher eine Anzeige wegen Urkundenfälschung "an der Backe".
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Hier muss ich Dich korrigieren: In einem der zahlreichen Threads zu diesem Thema (im BG?) wurde dargelegt, dass es sich eben nicht um eine Urkundenfälschung handelt, da eine Umweltplakette eben keine Urkunde darstellt.
Ich weiß, dass es verschiedene Ansichten gibt, aber wenn ich a) sehe, dass viele Leute ihr Kennzeichen selbst auf der Plakette verewigen (oft nicht einmal lesbar) und dann weiterhin sehe, dass manche Firmen, die Plaketten verkaufen, ihre Werbung auf die Rückseite drucken, schließe ich mich der vorherrschenden Meinung an, dass es sich dabei unmöglich um eine amtliche Urkunde handeln kann und § 267 StGB Absatz 1 zum Tragen käme.
Da ich von Umweltzonen überhaupt nichts halte, da deren Sinnlosigkeit eigentlich erwiesen ist, hätte ich persönlich auch keine Skrupel, mir eine falsche Plakette an die Scheibe zu pappen. Obwohl eher ein gesetztreuer Bürger, werden da die Grenzen meines Rechtsverständnisses aufgrund mangelnder Sinnhaftigkeit überschritten.
Leider wird man bei uns im Lande nicht klüger und die - offensichtlich schlecht infomierten - Leute oder sogar die DUH verklagen Städte wie Wiesbaden auf zwangsweise Einrichtung von Umweltzonen. Verwerflich finde ich, dass sich sogar oberste Gerichte finden, die auch noch entsprechende Urteile fällen und die Städte verdonnern. Na ja, soll ja auch Richter geben, die Grün wählen. Schilda lässt grüßen! 
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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29.11.2011, 18:44
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#3
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Ehemaliges Mitglied
Registriert seit: 17.06.2009
Ort:
Fahrzeug: .
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Zitat:
Zitat von ramsesp
Ich würde nicht darauf wetten, dass das unberechtigte Führen einer versehentlich von der Zulassungsstelle ausgegebenen grünen Plakette ohne Strafe ausgeht, wenn man erwischt werden sollte.
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Sehe ich auch so.
@Asrael: Ist der Volvo nen Diesel, dass der keine grüne bekommt und wen ja, wieso kauft man sich dann sowas?
__________________
Das Denken ist allen Menschen erlaubt, doch vielen bleibt es erspart.
___________________Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.
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29.11.2011, 20:00
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.07.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: E32-730i V8 (06.93)
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In Berlin wird nur kontrolliert ob Du eine hast. Wenn ein Sachverständiger die zuteilt, musst Du dich als Laie ja wohl darauf verlassen können, das der weis was er tut. Also nen Bussgeld oder so würde bei keinem Gericht durchgehen. Es könnte allerdings bei der nächsten Tüv/ Abgasuntersuchung von einem eifrigen Prüfer wieder aberkannt werden
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30.11.2011, 08:04
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#5
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Gast
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Amüsant zu lesen manchmal, echt.
Insbesondere die rechtlichen Tipps und Hinweise, die Laien so geben  .
Geändert von John McClane (30.11.2011 um 08:17 Uhr).
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30.11.2011, 08:23
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#6
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Na dann sag mal wie es ist? Wird bei einer Verkehrskontrolle die "Rechtmäßigkeit" der Plakette überprüft?
Ich kann dazu nur sagen das mein Touran Bj. 12/2006 einer der ersten war die von Hause aus einen DPF hatten. Bei Mobile haben aber nahezu alle älteren auch ne Plakette zu kleben mit den Worten "war schon drauf", "da hat sich der Prüfer vertan" usw.
Es gibt also keinen Diesel VW vor sagen wir mal Bj 2006 der ne Grüne haben dürfte, es sein denn nachgerüstet. Und dann muß man glaube ne Einbaunachweis vorlegen können.
Ich kann mir also durchaus vorstellen, wenn da jetzt einer mit einem >10 Jahre alten Diesel in die Kontrolle kommt. das danach ev. geschaut wird. Weiß ich aber nicht... 
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30.11.2011, 08:25
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#7
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Gast
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Per Email gerne, TomS.
Aber nicht mehr hier. Das ist mir zu blöd  .
Lass die Experten hier ruhig weiter diskutieren.
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30.11.2011, 08:30
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#8
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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555mg CO2
Haste auch wieder wahr. So stark muß ich es aber auch nicht wissen, hab ein reines "grünes" Gewissen.
Wenn ich das so nennen darf mit meinem X6 
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30.11.2011, 10:05
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#9
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von John McClane
Lass die Experten hier ruhig weiter diskutieren.
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Von Dir weiß ich aber, dass Du auch nichts vom Umweltplaketten und Umweltzonen hältst und irgendwann in diesem Forum geäußerst hast, dass Du Dir selbst keine reinklebst. Mag schon 2 Jahre her sein, aber vergessen habe ich das nicht.
Du brauchst übrigens nicht ins Detail zu gehen, sondern z.B. nur etwas dazu schreiben, ob nach vorherrschender Rechtsprechung (die sich ja auch ständig verändern kann) derzeit eine Umweltplakette wie eine Urkunde angesehen wird oder nicht. Es gibt schließlich viele Gründe, warum das eigentlich nicht der Fall ist, aber wenn sich schon Juristen darüber streiten, ist das Ganze mit Sicherheit nicht so einfach zu beantworten. Ich weiß nur, dass sie es nach vorherrschender Meinung vor 1-2 Jahren nicht war.
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30.11.2011, 10:13
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#10
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Dickschiffkapitän
Registriert seit: 13.08.2010
Ort: Unterammergau
Fahrzeug: E32 735iA, BJ 5.1992, EZ 8/92, Nissan Patrol 2,8 TD EZ 01/92, Ford Transit 2,4 TDE
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mich würde jetzt auch die derzeitige Rechtslage interessieren, falls es die überhaupt gibt.
Oftmals sind das ja so Gummiparagraphen, die sich auslegen lassen wie man(die Obrigkeit) es gerade braucht.
Ansonsten interessieren mich die Umweltzonen samt Plakette wenig.
Auch kann ich mir nicht vorstellen dass eine Umweltplakette eine Urkunde ist, hat weder Stempel noch Unterschrift!?!
Strafe oder nicht Strafe, das ist hier die Frage 
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