


BMW 7er, Modell E38 |
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12.11.2011, 10:39
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.08.2011
Ort: Berlin/ Frohnau
Fahrzeug: A6 4f Avant
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@Zett
Auch dann nicht!
Es sei denn, es wurde ein Umbau durch ein kompletten Umbausatz (Nachrüst satz Xenon beim BMW E38) durch geführt, aber die Nachrüst Xenon Kit sind nie mit Zulassung!
Zum Problem, da wird sich wohl ein Vorschaltgerät verabschieden!
Aber diese Nachrüst Set gibt es ja schon ab 30 Euro.
Egal ob durch den Umbau das Fahrzeug seine Betriebserlaubniss verliert und vom Versicherungsschutz ganz zu schweigen! 
__________________
Lg aus Berlin
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12.11.2011, 10:43
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Zitat:
Zitat von MR1580
...
Egal ob durch den Umbau das Fahrzeug seine Betriebserlaubniss verliert und vom Versicherungsschutz ganz zu schweigen! 
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Immer dieses Halb-Wissen mit Versicherungsschutz. .... 
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Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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12.11.2011, 10:46
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.08.2011
Ort: Berlin/ Frohnau
Fahrzeug: A6 4f Avant
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Zitat:
Zitat von FrankGo
Immer dieses Halb-Wissen mit Versicherungsschutz. .... 
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Und warum bitte wollte die Versicherung nach meinem Unfall damals eine Ausstattungsliste zur Überprüfung des Fahrzeugzustands?
Und ein defekten Scheinwerfer hat der Gutachter auch mit genommen, aber da war alles Original sogar das Xenon!
Und nochwas, wenn ein Fahrzeug keine Betriebserlaubniss hat, kann es auch kein Versicherungsschutz haben!
Da das Fahrzeug ja gar nicht in Betrieb genommen werden darf!
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12.11.2011, 13:59
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Zitat:
Zitat von MR1580
...
Und nochwas, wenn ein Fahrzeug keine Betriebserlaubniss hat, kann es auch kein Versicherungsschutz haben!
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Das ist in Bezug auf die Haftpflicht-Versicherung schlicht und einfach FALSCH.
In Bezug auf die Teil- und Vollkasko-Versicherung wohl größtenteils richtig.
Nachtrag zu dem Zustand bei Haftplicht-Schäden:
Die Haft-PFLICHT-Versicherung ist eine Pflichtversicherung, die verpflichtet ist zu zahlen, wenn ich was böses anstelle.
Das schlimmst was passieren kann ist, dass sie mich in Regress nimmt (also nicht nur die dann übliche Zurück-Stufung, sondern schlimmer), wenn ich vor dem Unfall nachweislich Dinge gemacht/verändert habe, die ich nicht hätte machen dürfen UND zum Unfall beitrugen/Ursache des Unfalls waren.
Da es da eine Obergrenze gibt, welche garnichtmal soooo extrem ist (5.000 Euro) ist das Risiko versicherungstechnisch überschaubar.
Sollte die Veränderung mit dem Unfall nichts oder nichts wesentliches zu tun haben ist die Veränderung Versicherungstechnisch bei einem Unfall unbedeutend.
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12.11.2011, 19:41
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2010
Ort: Oberschwaben
Fahrzeug: BMW E38 728iA (1997), Corvette C7 Schalter (2019), Ferrari 360 F1
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Verwirrung.
Hallo,
also ich habe mir die drei Dokumente auf deiner Seite mal durchgelesen und bin nun noch etwas verwirrter  .
10.1996:
http://kfz.freepage.de/e30/_diverses...cht-K22-96.pdf
02.1997:
http://kfz.freepage.de/e30/_diverses...ge-Antwort.jpg
09.2001:
http://kfz.freepage.de/e30/_diverses...cht-K23-01.pdf
Zitat:
Quelle 3 (09.2001): Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht , die mit Gasentladungslampen
(Xenonlicht) ausgestattet sind, müssen mit
- einer automatischen Leuchtweitenregulierung und
- einer Scheinwerferreinigungsanlage
ausgerüstet sein.
[...]
Diese Vorschriften sind auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2000
erstmals in Verkehr gekommen sind.
Bei der HU sind Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2000, die mit Xenon.-
Scheinwerfern aber nicht auch mit automatischer Leuchtweitenregelung und
Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet worden sind, zu beanstanden. Der
Mangel ist in die Mängelgruppe „EM“ einzustufen.
Ist die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern ohne automatische Leuchtweitenregelung
und ohne Scheinwerferreinigungsanlage erfolgt, und wurde für das
Fahrzeug danach eine neue Betriebserlaubnis erteilt, ist der Mangel aus rein
formalrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden.
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Da mein Fahrzeug am 11.1997 zugelassen wurde, frage ich mich, was denn jetzt gültig ist, ob ich a.) eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung brauche, oder b.) nicht brauche.
P.S.: Naja, das wäre schrecklich wenn die Versicherug bei einem Unfall nichts zahlen würde, man stelle sich vor, eine Frau kauft unwissend ein mit Xenon nachgerüstetes Auto ohne Reinigungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung und verursacht einen Schaden von 100.000€, da wäre ihr Leben ja schlagartig für immer im Eimer... kann ja nicht sein.
Mfg Martin
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13.11.2011, 15:41
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#6
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DU-GK 253
Registriert seit: 29.12.2008
Ort: Duisburg
Fahrzeug: E38-728iA(6.98)
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Zitat:
Zitat von frank-martin
Hallo,
also ich habe mir die drei Dokumente auf deiner Seite mal durchgelesen und bin nun noch etwas verwirrter  .
Mfg Martin
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Hallo
Also mir geht es jetzt auch wie Martin.
Ich hatte mein Vorhaben auf Xenon umzurüsten schon aufgegeben, weil ich Waschanlage und automat. LWR nich mit machen wollte(zu viel aufwand für zu wenig Endergebnis). Kann vielleicht noch mal jemand zusammen fassen was da jetzt rechtlich auf uns zu kommt im Falle eines solchen Umbaus ?
Danke schon mal.
MfG
Mirko
__________________
Zum Leben braucht man 2 Nieren
7 ist mehr wie 3 ......
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13.11.2011, 18:56
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#7
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mit/Glied
Registriert seit: 31.01.2006
Ort: Olfen
Fahrzeug: MB C180
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Da gibbet glaube ich 3 Punkte und ne Geldstrafe.
Aber wenn Du die Xenonscheinwerfer nicht mehr brauchst, ich nehm sie Dir ab 
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13.11.2011, 19:26
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Zitat:
Zitat von frank-martin
Da mein Fahrzeug am 11.1997 zugelassen wurde, frage ich mich, was denn jetzt gültig ist, ob ich a.) eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung brauche, oder b.) nicht brauche.
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Die Dokumente sagen aus, dass vor einem gewissen Stichtag die Hersteller Xenon an ihre Autos bauen durften, ohne dass sie auch Scheinwerfer-Reinigungsanlagen verbauen mussten. Eine automatische Leuchtweitenregulierung (oder Niveau-Regulierung) hatte damals -AB WER- gereicht.
Nachrüstaktionen wurden damals von TÜV-Sachverständigen ähnlich behandelt.
HEUTE sind solche Sachen nicht mehr möglich, jedoch gibt es für damals legale Fahrzeuge einen Bestandsschutz.
Wenn Dein Wagen -serienmäßig- mit dem jetzigen Zustand ausgeliefert wurde gibt es überhaupt keine Probleme.
Wenn Dein Wagen -nachgerüstet- (mit vernünftigen Teilen) wurde und dies vor dem Stichtag von einem Sachverständigen positiv abgenommen wurde gibt es keine Probleme, wenn Du das beweisen kannst (z.B. Eintrag in Papiere).
Hast Du zu Deinem Wagen eine "Ausstattungsliste" ?
http://www.7-forum.com/forum/18/auss...ten-78155.html
Wenn dort Xenon vermerkt ist ist es ab Werk drinnen und naheliegend, dass es immer noch das gleiche ist.
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14.11.2011, 19:21
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2010
Ort: Oberschwaben
Fahrzeug: BMW E38 728iA (1997), Corvette C7 Schalter (2019), Ferrari 360 F1
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Danke für deinen Beitrag, das trifft bei mir also nicht zu. Einer meiner Hauptfragen war ja eigentlich ob die Versicherung trotzdem verpflichtet ist zu zahlen oder nicht, dann hat sich das erledigt. Muss ich mir überlegen was ich nun mache, eintragen wird mir das vermutlich niemand so wie es jetzt ist.
Die originalen Standardscheinwerfer habe ich auch noch hier, wie sieht es denn da mit der Lichtausbeute aus beim Abblendlicht?
Mfg Martin
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