Hallo,
Zitat:
Zitat von 32bmw32
Das Auto habe ich am 10.12.2010 gekauft und direkt angemeldet.
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wir reden aber schon noch von einem BMW -oder ist es nicht vielleicht doch ein De Lorean?
Scherz beiseite: wenn Du den 10.12.2009 meinst und den Wagen direkt vom Händler gekauft hast (nicht etwa aus Kommission o.ä.), dann greift die Gewährleistung. Das ist das beste, was Dir in dieser Situation passieren kann: er muss das Getriebe reparieren (lassen) und darf Dich dabei mit keinerlei Kosten belasten. Ich würde versuchen, auf einem ZF-zertifizierten Austauschgetriebe zu bestehen. Darauf muss er nicht eingehen, aber vielleicht lockt ihn ja die Aussicht, dann damit ziemlich sicher keinen Ärger mehr zu haben.
Verweigert er die kostenlose Reparatur, lass Dir das schriftlich oder vor einigermaßen neutralen, aber zuverlässigen Zeugen geben, und dann ab damit zum Anwalt. Der wird dann einen Brief schreiben, und lehnt der Händler dann immer noch ab, geht's ab zum ZF-Service. Oder, wenn Du ihn ärgern willst, zum

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Die Reparatur- wie auch die Anwaltskosten wird dann der Händler tragen müssen, wenn Du Dir mangels Rechtsschutzversicherung (hierzulande ein MUSS!) Sorgen um dessen Gebühren machen solltest.
Zitat:
Der Händler hat mir ein Jahr Garantie auf das Getriebe, Motor und das Kühlsystem gegeben. Letzten Monat musste schon der Kühler ausgetauscht werden da es einen riss hatte.
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Das ist hier erst einmal egal, da die Gewährleistung greift. Eine Garantie kann an Bedingungen geknüpft sein, Gewährleistung nicht. Und sie ist auch immer mindestens ein Jahr lang.
Gruß
Boris