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BMW 7er, Modell E38 |
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26.02.2010, 20:52
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: Mainburg
Fahrzeug: 2x E38-740iA (04.95)+ E31 850i (01.91) + E38 750il (07.95)
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da hat wiki ja auch recht, aber das gilt nicht für ez 2000!
die mindestabbremsungen für die bba u. fba wurden in 199x etwas angehoben. weiß jetzt nicht auswendig wann das genau war (steht aber in der stvzo drin)
mfg,
max
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26.02.2010, 20:58
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#2
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V8 Orientblau was sonst
Registriert seit: 11.05.2003
Ort: Lubitown
Fahrzeug: E38 740iA 4.4L (07/2000), E46 318i Touring 2,0L (04/2002)
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Zitat:
Zitat von max3_de
da hat wiki ja auch recht, aber das gilt nicht für ez 2000!
die mindestabbremsungen für die bba u. fba wurden in 199x etwas angehoben. weiß jetzt nicht auswendig wann das genau war (steht aber in der stvzo drin)
mfg,
max
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könntest Du das mal raussuchen wo Du das her hast, ich kann in der hinsicht nichts finden und komme immer wieder auf die 15%
wäre jedoch selbst wenn es 16% wären nur eine minimale abweichung die bei einem zweiten Bremsversuch sicherlich ausgeglichen worden wäre
__________________
mit Besten Grüßen Martin
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26.02.2010, 21:03
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: München
Fahrzeug: E38 750i EZ/1995 VFL
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Hi,
hab grad bei meinem TÜV Bericht nachgeschaut.
Folgendes:
Betriebsbremse: 1. Achse Li. 465, Re. 408
2. Achse Li. 201, Re. 199
Feststellbremse: Li. 261, Re. 257
Grüße, Tony
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26.02.2010, 21:42
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.08.2008
Ort: Nortmoor
Fahrzeug: E38-728i (11.95) seit 17 Jahren bei mir
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Ja 16%
Hi mein Bruder ist Prüfingenieur und der sitzt gerade neben mir und sagt das die 16% Mindestbremsung stimmen. Und das ein beschwerde Brief das Papier nicht wert ist auf dem es geschrieben steht, da es immer noch im ermessen des Prüfers liegt ob du eine Plakete bekommst oder nicht.
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26.02.2010, 21:48
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#5
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V8 Orientblau was sonst
Registriert seit: 11.05.2003
Ort: Lubitown
Fahrzeug: E38 740iA 4.4L (07/2000), E46 318i Touring 2,0L (04/2002)
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26.02.2010, 21:49
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von Klinki
ermessen des Prüfers liegt ob du eine Plakete bekommst oder nicht.
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Natürlich stimmen die, kann ja jetzt oben jeder nachlesen
Ermessen heisst nicht, dass der Prüfingenieur machen kann, was er will.
Auch der muss sich als Beliehener an geltende Normen halten, wenn das Fahrzeug objektiv die Vorschriften erfüllt, muss er die Plakette vergeben, weil dann gar kein Ermessensspielraum vorliegt sondern eine gebundene Entscheidung.
Und selbst wenn Ermessen vorliegt gilt der §40 VwVfG!
Gruß,
Kai
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26.02.2010, 21:50
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#7
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Zitat:
Zitat von Klinki
da es immer noch im ermessen des Prüfers liegt ob du eine Plakete bekommst oder nicht.
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Och, da hat der Kai auch was für deinen Bruder zu lesen
Aber der link ist nicht schlecht   Druck den gerade aus und werd den beim nächsten mal mitnehmen - vorsichtshalber. Gerade in Bezug auf die Feststellbremse - bei Automatik ja immer ein Drama
Edit:
Oh, war schneller.
Ein TÜV Ing ist kein normaler Mensch - zumindest lassen sie einen das immer spühren. Halbgötter in Blau wären sie gerne - und werde of genug von ihrem eigenem System geschlagen :-)
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder? 
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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26.02.2010, 21:55
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#8
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LPG-Fahrer
Premium Mitglied
Registriert seit: 21.10.2006
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: E38 740i (12/00) LPG, 850 20V Kombi (Volvo), GOLF 6 (1,4 L)
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Ich denke, das seit dem die Konkurenz von der DEKRA, KÜS, GTÜ
und wie sie alle heißen mit am Start sind, sich das schon deutlich
verbesser hat.
LG,
Andreas...
Geändert von angro (27.02.2010 um 14:12 Uhr).
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26.02.2010, 21:57
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#9
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V8 Orientblau was sonst
Registriert seit: 11.05.2003
Ort: Lubitown
Fahrzeug: E38 740iA 4.4L (07/2000), E46 318i Touring 2,0L (04/2002)
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26.02.2010, 21:01
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Richtig.
Laut §41 XII Nr.1 StVZO geregelt in:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...12:0028:DE:PDF
Zitat:
1. Bremsvorrichtung
1.4. Feststellbremse, Wirkung und
Wirksamkeit
1.4.1. Wirkung
Mangel: Bremse einseitig ohne Wirkung
1.4.2. Wirksamkeit
Mangel: für alle Fahrzeuggruppen eine Abbremswirkung von weniger als
16 % in Bezug auf die zulässige Höchstmasse oder für Kraftfahrzeuge
weniger als 12 % bezogen auf die Höchstmasse der Fahrzeugkombination,
je nachdem welcher Wert höher ist
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Gruß,
kai
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