Zitat:
Zitat von Lexmaul
Eben das muss er die ersten sechs Monate (im Falle einer vorhandenen Gewährleistung) nicht.
Verschleissteile sind natürlich generell ausgeschlossen...
@Rubin:
Naja, wieso nicht? Wann willst denn einen Wagen ausfahren? Wann hast Du die Sicherheit - eben, nie...
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Grundsätzlich ist es so, dass der Verkäufer die sogenannte Gewährleistung zu erbringen hat. Voraussetzung hierfür ist allerdings das Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang, d.h. bei Kauf des Fahrzeuges!!!
Ein Mangel der später eintritt der beim Kauf noch nicht gewesen ist,brauch der Verkäufer nicht für aufkommen.Es sei denn das es ein Folgeschaden ist der von ein Mangel kommt der schon beim Kauf da war. !!!!!!!!!!!!!