Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

Automessen
 
Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 
Genfer Salon 2006
Genfer Salon 2006
 
BMW Neuheiten
Der Anfang einer Ära. Der neue BMW iX3.
BMW iX3 (Neue Klasse, ab 2025)

 
BMW Motorrad präsentiert den neuen BMW CE 04 (Facelift 2025)
BMW CE 04 (Facelift 2025)

 
Der neue BMW M2 CS.
BMW M2 CS

 
Das BMW Concept Speedtop
BMW Concept Speedtop

 
BMW Motorrad präsentiert das „BMW Motorrad Concept RR“ auf dem Concorso d'Eleganza Villa d'Este.
BMW Motorrad Concept RR

 
IAA 2021
BMW auf der IAA Mobility 2021
 IAA Live: Fotos
 BMW Neuheiten
 BMW Motorrad
 MINI Neuheiten
 BMW Welt/Museum
 IAA Rückblick
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > Rubriken... > Autos allgemein



 
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 10.06.2009, 19:22   #6
E32_Thomas
Mitglied
 
Benutzerbild von E32_Thomas
 
Registriert seit: 07.06.2007
Ort: Peine
Fahrzeug: E38-740iA (10.96), E30-320i cabrio (04.92)
Standard

Zitat:
Zitat von Don Pedro Beitrag anzeigen
In der STVZO (§29 Abs. 7) steht:
"Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind"

Dazu der Bußgeldkatalog:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Richtig! Ich habe das aufgrund meines im April 2009 abgelaufenen TÜV´s bei meinem E30 cabrio gerade gestern bei der Dekra nachgefragt und genau diese Antwort bekommen. Nächste Woche ist dann Termin zur Abnahme. Habe es einfach verpennt...

Aber wie sieht es mit der Versicherung, konkret mit dem Versicherungsschutz im Schadensfall aus?? Hat da jemand Informationen bzw. Erfahrungen??
__________________
BMW Club Peine e.V.
...mehr als Freude am Fahren!
E32_Thomas ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
 


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wie lange kann man Fahren??? Difficulty BMW 7er, Modell E32 9 25.12.2007 20:45
Bremsen: wie lange kann man noch fahren??? lolchen2000 BMW 7er, Modell E38 2 05.08.2007 11:09
Kauf bei Händler oder Privat?? Wie lange darf er stehen? hallo_wach BMW 7er, Modell E38 10 21.01.2006 13:03
Wie lange darf Mann mit Getriebeprogramm Meldung fahren? Andrzej BMW 7er, allgemein 15 03.01.2004 22:58


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:06 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group