:)
das ist doch das wo von ihr die ganze zeit redet oder?
§ 3 Nr. 13 KraftStG
Steuerpflicht im Inland für ausländische Fahrzeuge?
allso dazu muss gesagt werden das es keine rechtlichen probleme geben kann
da ich eine polnische aufenthaltserlaubnis habe und diese für 5 jahre gilt und ich mich offiziell mehr in meiner wohnung in polen aufhalte allls in deutschland
hier bin ich wegen meiner firma und kindern
und wenn ich 14 tage in leipzig sein muss gibt es da keine probleme
und somit muss ich das auto nicht nach deutschland ummelden.
laut zulassungstelle glaube ich man muss ein halbes jahr sich hier ständig aufhalten um es ummelden zu müssen und einen festen wohnsitz haben
benny
Geändert von Biedziuch (12.02.2009 um 13:06 Uhr).
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