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08.12.2008, 09:00
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 18.12.2007
Ort: Langenfeld
Fahrzeug: M346
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Zitat:
Zitat von Ramirez
Jepp!
Als Privatperson hast du einen Rechtsanspruch auf Gewährleistung, da kann er im Vertrag gerne das Gegenteil schreiben!
Auf die von dir genannte Garantie, tja, da kannste gerne darauf verzichten! Die ist ohnehin im Gegensatz zur zur Gewährleistung ohnehin nur eine freiwillige Beigabe!
Gruß
Ramirez
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Wie kommt es das Du aus Heidelberg kommst und ein Mettmanner Kennzeichen hast?
Ich komm auch aus ME
Gruß
Denis
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