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"Der Pyrotechnische Satz einer Airbag-Einheit fällt unter die einschlägigen Regelungen z. B. des Sprengstoffgesetzes in Deutschland und der Schweiz: Der Ein– und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Ein Nachweis über die durchgeführte Schulung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Demontage und Einbau durch ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten Airbags z. B. im Zuge der Autoverwertung ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport von Gefahrgut (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, zum Beispiel im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden."
auch intressant was man bei einem unfall beachten muss!
Als Privater darfst so ein Ding eigentlich nicht einmal in die Hand bekommen, und der Versand im Paket ist schon eine Straftat - auch für Privatleute
Klar, der Hobbybastler muss sich natürlich an kein Sprengstoffgesetz halten und darf mit den Dingern tun was er möchte..träum weiter
@wolfi
Die fragen halt "Wo kommse her, wo wollnse hin?" Und da ich idR eine Ehrlicher bin und nix zu verbergen habe, sage ich halt was der Wahrheit entspricht.
Aber wie heißt es so schön: Gehe nie zum Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst
Ergo hören die in Zukunft nix mehr von mir.
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Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
Was Airbags anbelangt ist die Gesetzeslage eindeutig.
Airbags unterliegen dem Sprengstoffgesetz und dort steht ganz klar drin das ausschließlich Personen mit der Entsprechenden Schulung und Zertifizierung Airbags in die Hand nehmen dürfen.
Weiterhin gilt aber auch das Sobald Airbags fest mit einem anderen Bauteil verbunden sind nicht mehr unter das Sprengstoffgesetz fallen, sonnst müsste ja jeder Autofahrer so einen Sprengschein machen.
Also Airbags die in einem Sitz, oder Lenkrad fest eingebaut sind, gelten als Bestandteil dessen unterliegen nicht mehr dem Sprengstoffgesetz.
Wer mal die Tante google bemüht, wird Interesante Themen und Videos zu Airbags und Ihrer Zerstörungskraft finden, in sofern ist es berechtigt, das nicht jeder unbedarft mit den Dingern hantieren darf.
Und nu gibt es noch was Öl fürs Feuer. Auf die schnelle in der Bucht gefunden!
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Aktuell Ersatzteile für E32, E38 und E39 zu verkaufen.
Eine Ersatzteilliste gibt es hier oder auf Anfrage.
Als Privater darfst so ein Ding eigentlich nicht einmal in die Hand bekommen, und der Versand im Paket ist schon eine Straftat - auch für Privatleute
Klar, der Hobbybastler muss sich natürlich an kein Sprengstoffgesetz halten und darf mit den Dingern tun was er möchte..träum weiter
Und das kannst du auch belegen? Z. Bsp. durch ein Gesetz?
Ist schon toll, was immer so behauptet wird und an was die
Menschen so alles glauben - aber das gehört in die Kirche!
Zitat:
Zitat von mad cat
Was Airbags anbelangt ist die Gesetzeslage eindeutig.
Erklärst du es uns, wenn es so eindeutig ist?
Was du bisher dazu geschrieben hast ist jedenfalls falsch.
Airbag-Gasgeneratoren oder Airbag-Module oder Gurtstraffer, die in Wagen, Fahrzeugen, Schiffen oder Flugzeugen oder einbaufertigen Teilen, wie Lenksäulen, Türfüllungen, Sitze, usw. montiert sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
ADR ist ein Übereinkommen für die Regelung des Transports von gefählichen Gütern.
Vielleicht können wir ja mal zusammentragen wie es sein soll. Dabei sollte man aber unerscheiden, ob es sich um Sprengzubehör (Airbagsteuergertät), dem Gasgenerator selber, dem Airbag-Modul (also verbauten Generator mir Luftsack) oder um verbaute Module handelt. Die Airbag-Module unetrscheiden sich ebenfalls. Fahrer, Beifahrer, Kopf/Seiten-Aigbag.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
Ort: GR / Sachsen
Fahrzeug: E65-745ia / E32-730ia V8 Individual
Ich zitiere:
Zitat:
Der Transport von Airbags und Gurtstraffern auf der Straße unterliegt der Gefahrgutverordnung Straße / Eisenbahn / Binnenschifffahrt (GGVSEB/ADR BMVBS - Startseite ).
Die Gefahrgutvorschriften sehen aber gewisse Erleichterungen / Befreiungen von diesen Vorschriften vor.
In den Freistellungen des Kapitel 1.1.3.1 a) des ADR in Verbindung mit der GGVSEB Anlage 2 sind die Bedingungen genannt, nach denen Transporte von Privatpersonen nicht unter die Vorschriften fallen.
Zitat:
Verbringung – Transport
Der Transport von Airbags und Gurtstraffern auf der
Straße richtet sich nach der Gefahrgutverordnung
Straße (GGVS/ADR). Ausnahmen hiervon gelten, wenn n
icht mehr als 5 kg brutto pro Fahrzeug
befördert werden.