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Was Airbags anbelangt ist die Gesetzeslage eindeutig.
Airbags unterliegen dem Sprengstoffgesetz und dort steht ganz klar drin das ausschließlich Personen mit der Entsprechenden Schulung und Zertifizierung Airbags in die Hand nehmen dürfen.
Weiterhin gilt aber auch das Sobald Airbags fest mit einem anderen Bauteil verbunden sind nicht mehr unter das Sprengstoffgesetz fallen, sonnst müsste ja jeder Autofahrer so einen Sprengschein machen.
Also Airbags die in einem Sitz, oder Lenkrad fest eingebaut sind, gelten als Bestandteil dessen unterliegen nicht mehr dem Sprengstoffgesetz.
Wer mal die Tante google bemüht, wird Interesante Themen und Videos zu Airbags und Ihrer Zerstörungskraft finden, in sofern ist es berechtigt, das nicht jeder unbedarft mit den Dingern hantieren darf.
Und nu gibt es noch was Öl fürs Feuer. Auf die schnelle in der Bucht gefunden!
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