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29.09.2008, 17:48
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 26.08.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: Audi A6 4F 3.0TDI Quattro S-Line 2006
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Zitat:
Zitat von Franz3250
Servus Oli,
Der "absolute Unsinn" bezog sich weniger auf die geltende Rechtslage, sondern vielmehr darauf, dass immer mehr Leute erwarten, für (gemessen am Neupreis) kleines Geld ein ehemaliges Oberklasseauto zu erwerben, was dann immer noch im Zustand eines Neuwagens ist. Preisverfall hat halt seine Gründe und die können auch im Verschleiss liegen.
Vielleicht war das nicht Deine Erwartung, aber das kann ich durch den Filter des Internets natürlich nicht beurteilen.
Ausserdem war es ein Privatverkauf. Somit müsstest Du dem Verkäufer nachweisen, dass er Dich getäuscht hat und von den Schäden wusste. Letzteres muss durchaus nicht der Fall gewesen sein und selbst wenn - beweis' das mal.
In Deinem Falle ist es nun aber so, dass Du eine Auskunft von einer BMW-Werkstatt hast und Dein Wissen um die Schäden obendrein bereits in einem öffentlichen Forum dokumentiert hast. Und so wie Du das Forum gefunden hast, kann das Dein potentieller Käufer auch. Was glaubst Du, wird dann passieren?
Fazit: Reparier' das Auto, fahr' damit und betrachte die Angelegenheit als Lehrgeld. Du sagst selber, dass es die Möglichkeit eines Vorabchecks gegeben hätte, Du sie aber nicht wahrgenommen hast. Wozu dann also Vorwürfe an den Verkäufer, wenn Du Dir ebenfalls mangelnde Voraussicht oder Vorsicht vorwerfen lassen musst?
Gruss
Franz
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Hi Franz,
gebe Dir zu 100% Recht wenn man es mal durchdiskutiert hat! Wie bereits erwähnt ist es auch nicht das Geld, bzw die Reparaturkosten die mich nerven, sondern das er mir etwas "vermutlich" verschwiegen hat und ich so blöd war, das ich das Auto nicht hab checken lassen beim Freundlichen oder ADAC! Nun gut, ich werde Ihn wohl reparieren lassen, bzw mit meinem Kumpel, der KFZ-Meister ist, wieder auf Vordermann bringen! Zumindest kann ich Ihn dann auch weiterverkaufen ohne ein schlechtes Gewissen zu haben  und Mitte nächsten Jahres schaue ich mich dann nach einem E65 um, diesmal aber erst mit Check von BMW oder ADAC!
Auf jeden Fall danke ich Allen für die Teilnahmen und Meinungen, seit super!!
Gruß
Oli
__________________
Das Genie tut was es muss, das Talent tut was es kann!
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30.09.2008, 08:54
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#2
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Mitglied
Registriert seit: 26.08.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: Audi A6 4F 3.0TDI Quattro S-Line 2006
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Was ich gemacht habe...
ist, mir Rat von Internetseiten geholt!
Dort wurde folgendes Angegeben:
• Papiere:
1. Diese Dokumente müssen vorhanden sein:
Fahrzeug-Brief und -Schein, bei jüngeren Autos Zulassungsbescheinigung eins und zwei. Ebenfalls wichtig: Bedienungsanleitung, Wartungsheft, Rechnung über Reparaturen.
2. Prüfen Sie, ob die Einträge korrekt sind:
Fahrgestellnummer und Kennzeichen müssen mit den Nummern am Auto übereinstimmen. Wo Sie am Auto die Fahrgestellnummer finden, steht in der Bedienungsanleitung. Schauen Sie gleich, wann TÜV und Abgasuntersuchung (AU) fällig sind.
3. Inspektionsheft checken: Alle großen und kleinen Inspektionen müssen rechtzeitig durchgeführt sein. Wenn ein Stempel fehlt, fragen Sie, weshalb.
• Aussen am Auto
1. Beleuchtung prüfen. Blinker, Abblend- und Fernlicht, die Bremsleuchten, der Warnblinker.
2. Gehen Sie einmal um das Auto herum. Reifen checken: Reicht die Profiltiefe aus? Das Gesetz schreibt mindestens 1,6 Millimeter vor, Experten empfehlen mindestens drei.
3. Spaltmaße – das sind die Karosseriefugen z. B. an Türen, Heckklappe – prüfen. Sie sollten ringsum möglichst gleichmäßig ausfallen. Sind sie schief, beispielsweise am Kofferraumdeckel rechts und links unterschiedlich breit, könnte ein Unfallschaden vorliegen.
4. Lack genau untersuchen. Nach Roststellen, Beulen oder Kratzern Ausschau halten, die der Verkäufer verschwiegen hat. Gefundene Blessuren auf jeden Fall im Kaufvertrag vermerken.
• Unter der Motorhaube:
1. Nachsehen, wann das letzte Mal das Öl gewechselt wurde. Das ist am kleinen Zettel erkennbar, der am Einfüllstutzen hängt.
2. Ölstand prüfen. Pechschwarzes Öl und Minimum-Füllstand lassen auf einen schlechten Pflegezustand schließen.
3. Den Zahnriemen prüfen. Wichtig: Wurde er rechtzeitig gewechselt (die Intervalle stehen im Wartungsheft/Bedienungsanleitung).
4. Am Behälter für die Bremsflüssigkeit sollte der Pegelstand geprüft werden. Stimmt er nicht, könnte ein Leck vorliegen, oder die Beläge sind weit abgefahren.
• Im Innen- und Kofferraumraum:
1. Untersuchen Sie den kompletten Innenraum nach Wasserspuren.
2. Die Sicherheitsgurte dürfen keine Beschädigungen, etwa Scheuerspuren aufweisen.
3. Prüfen Sie den Hebelweg der Handbremse. Faustformel: Nach der vierten Raste sollte die Bremse fest zupacken.
4. Lenkspiel testen. Es darf auf keinen Fall zu groß sein. Bei abgestelltem Motor testen! Die Servo-Unterstützung könnten das Spiel sonst überdecken.
So habe ich es eben getestet und als gut befunden! Aber wie sag ich immer meiner Tochter: Man lernt nie aus, sondern das ganze Leben lang!
Das wird mir so schnell nicht mehr passieren!
Gruß
oli
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