


BMW 7er, Modell E38 |
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02.01.2007, 12:34
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: Frankfurt (Oder)
Fahrzeug: 730iA V8 (27.08.1993)
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überlesen?
hi, was möchtest du denn überhaupt machen? reparieren lassen und rechnung erstattet bekommen oder kva abrechnen und selbst rep? danny
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"...so nen 7er ist doch auch nur nen Mensch!"
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02.01.2007, 12:37
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#2
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von DerDanny
hi, was möchtest du denn überhaupt machen? reparieren lassen und rechnung erstattet bekommen oder kva abrechnen und selbst rep? danny
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Nach kva abrechnen.
Hatte gerade nen Rückruf von der Versicherung, und es scheint dass wir uns auf ne neue Bewertung des Schadens einigen.
Der Sachbearbeiter ist nun selber davon überzeugt, dass der Schaden für das Kleingeld nicht fachgerecht zu beheben ist.
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02.01.2007, 12:47
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: Frankfurt (Oder)
Fahrzeug: 730iA V8 (27.08.1993)
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okay
Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Nach kva abrechnen.
Hatte gerade nen Rückruf von der Versicherung, und es scheint dass wir uns auf ne neue Bewertung des Schadens einigen.
Der Sachbearbeiter ist nun selber davon überzeugt, dass der Schaden für das Kleingeld nicht fachgerecht zu beheben ist.
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dann denke ich, ist ne sanfte gangart wohl der bessere weg. die versicherer verweisen gern im rahmen der schadenminderungspflicht auf freie werkstätten. wenn du beim freundlichen rep. läßt und reichst die rechnung ein, gibt es deshalb aber keinen streß.
willst du(so wie du) nach kva abrechnen, gibt es keine mwst, keine bmw-stundensätze, sondern durchschnitt, und keine ausfallkosten erstattet. du kannst lediglich ne kostenpauschale von 30 euro dranhängen, für deine "auslagen".
also versuch dich freundlich zu einigen, bringt hier wahrscheinlich mehr....
falls der sachbearbeiter wenig entgegenkommen zeigt, es gibt, wie in jedem unternehmen, gruppen, und abteilungsleiter...und wenn dann nichts mehr geht, bleibt es wohl ne sache für deine rechtsschutzversicherung....(die im übrigen jeder wenigstens für den bereich (straßen-  )verkehr haben sollte...lg danny
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02.01.2007, 12:50
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#4
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Hab ich auch alles...
Aber ich werde es wohl nicht brauchen, meine freundliche aber bestimmte Gangart hat ihn anscheinend überzeugt.
Er meinte zumindest, er sei da eindeutig auf meiner Seite.
Schaun mer mal, wie eine uns bekannte Person immer so schön sagt.... 
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02.01.2007, 13:38
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Aha !
Allerdings wären 157 € Beschiss... 
Schadensminderungspflicht kann ja nun nicht bedeuten, daß man auf dem Großteil des Schadens sitzenbleibt !
Aber nach deinem Update klingt es ja nun schon besser, so daß Hoffnung auf eine gütliche Einigung besteht... bin mal gespannt !
__________________
Gruß,
Rudi
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02.01.2007, 13:55
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: Frankfurt (Oder)
Fahrzeug: 730iA V8 (27.08.1993)
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darum ging es nicht primär
Zitat:
Zitat von rednose
Aha !
Allerdings wären 157 € Beschiss... 
Schadensminderungspflicht kann ja nun nicht bedeuten, daß man auf dem Großteil des Schadens sitzenbleibt !
Aber nach deinem Update klingt es ja nun schon besser, so daß Hoffnung auf eine gütliche Einigung besteht... bin mal gespannt !
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157europäer....darum ging es nicht primär...deshalb schrob ich ja, daß die rechnung des freundlichen auch akzeptiert werden würde....(das kann bei bescheidenen vollkaskoversichereren aber gaaaanz anders abgehen...schaut in eure bedingungen, falls sich der begriff "werkstattbindung des vr" verbirgt...glückwunsch!)
und ich gebe dir recht, schadenminderung heißt, den schaden so zu behandeln, daß er auf das "nötige" reduziert wird...heißt aber nicht, daß du ne bescheidene reparatur durchführen lassen mußt...recht muß schon recht bleiben, u. das bedeutet "wiedergutmachung" (ggf unter anrechnung von vorteilen ...etc neue lackierung usw...müßig, drüber zu debattieren...hat auch nicht immer was mit menschlichem sachverstand zu tun....lies mal nen paar rechtsprechungen dazu, und du verlierst den glauben an unser rechtssystem....die anwälte in unseren foren werden es nickend bestätigen...oder?) 
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02.01.2007, 14:45
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Hey Danny,
mein Posting war keine Anspielung auf dein Statement ! Ich fand halt die Auslegung des Terminus "Schadensminderungspflicht" durch die Versicherung etwas fragwürdig, wenn die tatsächlich nur 157 € erstatten wollen !
Das war schon in Ordnung was du geschrieben hast, nix für ungut !
Gruß,
Rudi
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02.01.2007, 15:41
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#8
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† 01.03.2020
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: Dortmund
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse Kombi, W211 (LPG)
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
...meine freundliche aber bestimmte Gangart hat ihn anscheinend überzeugt.
Er meinte zumindest, er sei da eindeutig auf meiner Seite.
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Gut gelacht...
Rhetorik-Schulung für Versicherungsmitarbeiter Lektion 1:
Dem Kunden immer sagen, "man sei da eindeutig auf seiner Seite"
Die Floskel ist fast noch besser als der Scherz mit den 157,- Euro für ne Stoßfänger-Reparatur. Netter Versuch Deiner Versicherung jedenfalls...
Ich denke Du wirst Probleme haben, der Versicherung die tatsächlich enormen Kosten aufzuzeigen, so dass diese eine solche Summe an Dich auszahlt.
Einfacher, wenn auch weniger lukrativ für Dich, wäre es, wenn Du die Schadensregulierung direkt zwischen Werkstatt und Versicherung laufen lässt.
Gruß Jippie
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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02.01.2007, 15:52
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#9
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von Jippie
Gut gelacht...
Rhetorik-Schulung für Versicherungsmitarbeiter Lektion 1:
Dem Kunden immer sagen, "man sei da eindeutig auf seiner Seite"
Die Floskel ist fast noch besser als der Scherz mit den 157,- Euro für ne Stoßfänger-Reparatur. Netter Versuch Deiner Versicherung jedenfalls...
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Ist nicht so, dass ich die rhetorischen Floskeln da nicht kenne.
Trotzdem werde ich mir das nun mal ansehen, und ggf. dem Anwalt übergeben.
Und das ist keine rhetorische Floskel.
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02.01.2007, 16:00
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: Frankfurt (Oder)
Fahrzeug: 730iA V8 (27.08.1993)
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genau!
und nun drücken wir dir mal die daumen, wenn du glück hast, dann bleibt noch was an taschengeld für den ärger übrig...hauptsache, deinem dicken gehts wieder gut
...wirst dich schon nicht veralbern lassen...toi-toi-toi
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