Würdest du mit 0,5 Promille BAK sogar jemanden konkret an Leib und Leben gefährden bzw. schädigen oder bedeutende Sachwerte (Rechtsprechung spricht von über 1500 Euro) schädigen, dann bedeutet das schon ne Gefährdung des Straßenverkehrs und wird ungleich höher bestraft.
Mit 0,5 Promille BAK und sog. alkoholbedingten Ausfallerscheinungen beim Fahren ohne jemanden zu gefährden oder Ähnliches, DAS ist ne folgenlose Trunkenheitsfahrt nach dem StGB und KEINE Ordnungswidrigkeit mehr. Owi isses nur, wenn du ganz normal mit 0,5 Promille fährst!!!