@Rottwauz1
Sehe ich ganz genauso !
@Polska7er
Ich verstehe dein Rechtsempfinden und fühle genauso aber tatsächlich ist es so das du ihm einen Wagen verkauft hast bei dem der KM Stand nicht stimmt (wenn es denn so ist was ja noch nicht geklärt ist)
Und somit kann er das von dir einfordern und du von demjenigen bei dem du den Wagen gekauft hast
Als Beispiel:
Du gehst zu einem Autohändler und kaufst nen Wagen mit 100000 km und nach nem halben Jahr bist du das 1.Mal in der Werkstatt und siehst das der Wagen 200000 gelaufen hat.
Jetzt stell dir vor jeder Händler könnte sagen ich habe den Wagen nicht gedreht , es ist dein Problem das Geld vom Davorbesitzer zu bekommen.
Ich glaube dann würde jedes Auto von jedem Händler gedreht werden.
Ich weiß das du recht hast aber dummerweise hast du ihm (wenn es denn so wäre) einen Wagen mit falschem Kilometerstand verkauft

So Leid es mir für dich tut