BMW 7er, Modell E38 |
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26.02.2010, 18:08
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#1
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V8 Orientblau was sonst
Registriert seit: 11.05.2003
Ort: Lubitown
Fahrzeug: E38 740iA 4.4L (07/2000), E46 318i Touring 2,0L (04/2002)
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Bremswirkung Werte! Feststellbremse TÜV (Mindestbremswirkung)
Hallo Leutz
Ich wollte mal gerne eure Erfahrung mit der Bremswirkung wissen, da ich die Tage beim TÜV ein wenig angeschmiert worden bin.
Es geht darum welche Mindestbremswirkung / Bremskraft sein muss um die Plakette zugeteilt zu bekommen.
Meine Recherchen haben ergeben was die Feststellbremse Betrifft worum es mir Hauptsächlich geht das es Mindestens 15 % des Fahrzeug Gewichts sein muss.
Dies würde bei meinem Fahrzeug 740iA einen Gesamtwert von 357,75 machen dies wären 15% von 2385 Kg
Ich hatte eine Bremswirkung bei der Feststellbremse von 370 also 15,51 %
also sollte ich ohne Probleme mit der Bremswirkung HU bekommen.
hier mal die Werte beim ersten anlauf
Betriebsbremse 1. Achse 300 links und 310 rechts
Betriebsbremse 2. Achse 270 links und 260 rechts
Feststellbremse 190 links und 180 rechts
Ich habe die Feststellbremse komplett Zerlegt und überarbeitet (Gereinigt und Neu Eingestellt)
Als ich dann nochmals zu Nachprüfung dort war
Betriebsbremse 1. Achse 390 links und 380 rechts
Betriebsbremse 2. Achse 300 links und 290 rechts
Feststellbremse 300 links und 270 rechts
Allerdings war ich bei einer anderen Prüfstelle und es war ein anderer Bremsenprüfstand der wohl generell einen höheren Mess Bereich abdecken kann.
Als zweiter zu bemängelnder Punkt war ein Zusatz in der ABE die zu den Stahlflex Bremsleitungen gehört.
und zwar ist im den Bemerkungen erwähnt das die Stahlflex Bremsschläuche nicht mit ASC Betrieben werden dürfen.
Da ich Stahlflex Leitungen an mein Fahrzeug verbaut hatte und auch vor 2 jahren schon einmal beim TÜV damit war habe ich mir keine Gedanken darüber gemacht und die Papiere hierfür ohne danach gefragt zu werden gleich ausgehändigt.
Ich habe ja schließlich DSC und kein ASC.
Aber der Prüfer wollte von mir einen Nachweis dass ich die Stahlflex mit DSC Betreiben darf!!!
Alles kein Thema da ich über den Hersteller eine Bestätigung bekommen habe.
Nur sehr ärgerlich das ich den TÜV den Prüfer davon überzeugen bzw, nachweisen muss was an dem Fahrzeug erlaubt ist und was nicht.
Beim nachfragen wie hoch die Bremswirkung sein müsste sagte er übrigends das dies der Hersteller vorgeben würde.
BMW sagte dazu nur das dies völliger Unfug sei und das der Gesetzgeber dies vorschreiben würde, und dies seien bei der Feststellbremse eben die besagten 15 % des Gesamtgewichtes, auch eine Nachfrage bei Dekra ergab nichts anderes.
sooooo, was ich mir hier wünschen würde
jeder sollte ja irgendwo seinen TÜV DEKRA GTÜ oder was auch immer für einen Bericht haben,
meine mich zu erinnern das man diesen sogar mit führen muss
Wäre klasse wenn ihr mir eure Zahlen bezüglich Bremsenprüfstand Preisgeben könntet,
so das ich mal etwas vergleichen kann.
wenn der Prüfer ned so ich will mich mal vorsichtig ausdrücken ned so deppert gewesen wäre hätte das Fahrzeug die HU ohne Mängel bekommen.
axso, ein Beschwerdebrief an den TÜV ist bereits unterwegs
PS: ein hinweis des Prüfers das die Bremswirkung an der Grenze ist wäre in Ordnung gewesen, dann hätte ich mich drum kümmern können!
Ich fasse die werte hier am anfang mal zusammen
Zitat:
Zitat von Ernst 730i
VA 300/330
HA 300/290
Handbremse 230/230
(bestanden)
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Zitat:
Zitat von Tony
Betriebsbremse: 1. Achse Li. 465, Re. 408
2. Achse Li. 201, Re. 199
Feststellbremse: Li. 261, Re. 257
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Zitat:
Zitat von memyselfundich
1. Achse 350 / 350
2. Achse 360 / 380
Feststellbremse 240/220
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Zitat:
Zitat von angro
VA: 544 535 [daN]
HA: 153 125 [dsaN]
FSB: 258 266 [daN] Block
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Zitat:
Zitat von Timmey
va 400 / 400
ha 290 / 300
fb 230 / 220
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Zitat:
Zitat von Suedschwede
Vorne 350 - 330
Hinten 300 - 300
Feststellbr. 190 - 190
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Zitat:
Zitat von mattino
GTÜ
vorne 334 248
hinten 318 330
fest: 243 250
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Zitat:
Zitat von sexus
vorne 320 330
hinten 280 290
Feststell: 250 190
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mit Besten Grüßen Martin
Geändert von ThomasD (28.02.2010 um 10:54 Uhr).
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