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12.10.2007, 17:19
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#61
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von Don Pedro
Ich kann leider auf dem Ring keinen Mittelstreifen oder ähnliches erkennen.
Sorry, aber somit bleiben nur 100km/h für den Ring.
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Klar, es gilt 100 km/h Tempolimit auf der Rennstrecke und die 0,5 Promille-Grenze auf dem Oktoberfest!

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12.10.2007, 20:43
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#62
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Don Pedro
Gerne Claus erkläre ich dir den Unterschied zwischen Fahrspur und Fahrstreifen:
- Fahrspur ist der Teil auf einer Fahrbahnn, den du für das Vorwärtskommen mit deinem Fzg. benötigst, schau mal im Regen auf die Fahrbahn, da siehst du die Fahrspur.
- Fahrstreifen ist der Teil der Fahrbahn, der sich zwischen den Fahrbahnmarkierungen befindet.
Es wäre ratsam, sich den Begriff der Straße einmal anzulesen, dann klärt sich einiges.
Übrigens: Fahrbahnmarkierungen werden ab einer Straßenbreite von 5,5m Pflicht - siehe RMS Teil 2 (Richtlinie für die Markierung von Straßen)
Zum Ring: hier handelt es sich um eine Straße mit einem Fahrstreifen, der durch Zeichen 295 als Fahrbahnbegrenzung rechts und links markiert ist.
Durch die erhebliche Breite kann es folglich auch mehrere Fahrspuren nebeneinander geben, aber keine Fahrstreifen.
Hieraus folgt wiederum die Betrachtung, in wieweit das rechtsüberholen innerhalb eines Fahrstreifen ein Verstoß darstellt.
Wie war es noch: die StVO ist für jedermann leicht verständlich. Mit Sicherheit nicht!
Und zum Schluß noch: ich stehe nicht mit dem Rücken zur Wand, da ich ausnahmslos die rechtlichen Vorschriften zitiere, wobei von euch noch keine gesetzliche Bestimmung genannt wurde, die meine Ausführungen widerlegen.
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Keine Regel ohne Ausnahme! Der Nürburgring wird offiziell so klassifiziert:
"Die Nordschleife wird geführt als mehrspurige Kraftfahrtstrasse mit autobahnähnlichem Charakter ohne Anwendung der Höchstgeschwindigkeitsverordnung. In Bezug auf Geschwindigkeit gilt der § 3 StVO. Ausgenommen sind besonders beschilderte Streckenabschnitte (vor den Ausfahrten, Baustellen etc.) hier gilt dann die jeweils beschilderte Höchstgeschwindigkeit. Die Nordschleife wird als so genannte "klassifizierte" Straße in der Unfallstatistik des Landes Rheinland-Pfalz und somit auch in der Bundesunfallstatistik geführt."
Damit gilt dort höchstoffiziell abgesegnet keine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h - trotz des Fehlens von Leitlinien (Zeichen 340).
NB: Wo hast Du die RMS Teil 2 her? Sowas gehört doch nicht zur Standard- oder Bettlektüre. Mir drängt sich so langsam der Verdacht auf, dass Du beruflich bei einer Verwaltungsbehörde oder einer vergleichbaren Institution beschäftigt bist. Den genauen Wortlaut der RMS bekommt man nämlich nicht mal so eben über Google angezeigt wie beispielsweise die StVO - zumindest ich habe nichts Entsprechendes gefunden.
Vorschlag: Setze Dich doch mal mit der zuständigen Verwaltungsbehörde in Rheinland-Pfalz Verbindung und lass Dir genau erklären, warum man auf dem Nürburgring schneller als 100 km/h fahren darf. Wie in allen Regelwerken und Gesetzen gibt es Lücken bzw. Ausnahmen, so wird ja auf den Nürburgring (und andere Rennstrecken mit Freigabe für die öffentliche Nutzung) nie direkt Bezug genommen. Der Gesetzgeber geht bei diesen Vorschriften praktisch immer von Straßen mit mehr als einer Fahrtrichtung aus - der Nürburgring kann aber aufgrund seiner Beschaffenheit nicht in eine Schublade mit 08/15-Straßen gesteckt werden, für die diese Regelwerke gelten.
Gruß, Claus
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12.10.2007, 21:11
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#63
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Kugelsichere Seele
Registriert seit: 05.11.2004
Ort: Lahnstein
Fahrzeug: ---
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Zitat:
Zitat von SysTin
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
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Zitat:
Im Gegensatz zu manchen Anderen haben juristische Einwürfe meinerseits immerhin den Unterbau einer entsprechenden Ausbildung...
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scheint mir nicht so....stümperkind 
sinn und zweck könnte mal gewesen sein, daß der richtungsverkehr immer schön in seinem "tanzbereich" verweilt.
die mutter aller fahrstreifen ist wie bereits erwähnt, unmarkiert.
genug seitenabstand beim überholen ist hier, so sagt MEINE glaskugel zumindest, als ausreichend anzusehen.
mit anderen worten männer: scheiss auf die kraftfahrstrasse, die hat damit nämlich rein gar nix zu tun
und markierte fahrstreifen (mind. 4 übrigens) gibbet dort auch nicht,
also a. g. O. = 100km/h
und diverse urteile sollte der ein odere andere jurist mal wieder wegstecken (vielleicht kann man die A4-blätter als leitlinien aufkleben...).
und kommentare, welch ein schauder
nichts für ungut
wir lachen gemeisam, gell?
__________________
Gruß
Tom
Mein Mechaniker sagte mir: "Ich konnte Ihre Bremsen nicht reparieren, also hab ich die Hupe lauter gestellt."
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12.10.2007, 21:18
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#64
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Hubraum-Gourmet+Gourmand
Registriert seit: 17.09.2007
Ort: Rodgau
Fahrzeug: E31, 850Ci(M70, Bj.93, orientblau)+E38, 735i(M62, Bj.96, orientblau), Hollandfahrrad, wie neu und sehr wenig gelaufen :-)
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Zitat:
Zitat von Don Pedro
... wenn diese Straßen getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben
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Also getrennter geht´s doch gar nicht:
Eine Fahrbahn in eine Richtung und die für die Gegenrichtung ganz woanders (jedenfalls nicht auf dem Nürburgring) !
Bis denne,
Hoerky
__________________
Das Leben ist viel zu kurz um immer vernünftig zu sein !
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12.10.2007, 22:14
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#65
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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12.10.2007, 22:23
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#66
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von AlexH
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Eine schöne und zutreffende Zusammenfassung
Ich reihe mich dann mal in der Kette "Juristen, Verwaltungsmenschen u.a." hinten ein und nehme das "u.a." für mich in Anspruch. Eines weiß ich jedenfalls: Ich werde das Buch "Richtlinien für die Markierung von Straßen" definitiv nicht käuflich erwerben - weder Teil 1 noch Teil 2
Und auch nicht als Sammelband...
Gruß, Claus
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12.10.2007, 23:05
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#67
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Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Zitat:
Zitat von Don Pedro
@Stephan
Ich bin nicht stur, sondern betrachte es verkehrsrechtlich. Du bringst dagegen einiges durcheinander und interpretierst es falsch.
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Okay  , also nochmal zum Mitschreiben:
Du schreibst einfach Stuss!
Es gibt auf der Nordschleife keine Geschwindigkeitsbeschränkung!
Es sei denn es stehen da Schilder. Und ansonsten darf man natürlich auch nicht schneller fahren , als es die Lage erlaubt.
War das nun klar genug?
Bist Du etwa Fahrlehrer?  Hoffentlich nicht!
Sonst lehrst Du den Typen vermutlich auch das Mittelspurschleichen?!
(Habe ich bei Fahrschulen schon gesehen!!!)
Jessesmariaundjosef  !
Grüßle,
Stephan
__________________
Grüße
Stephan
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Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser. 
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12.10.2007, 23:13
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#68
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erfolgreiche Momente
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
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schöner Thread
@Stephan
be cool, du darfst auf dem Ring fahren wie du möchtest.
Fahrlehrer - nein.
@Claus
--Zitat:
eine Regel ohne Ausnahme! Der Nürburgring wird offiziell so klassifiziert:
...
--Zitat Ende
Offiziell steht dann bitte wo? In einem Urteil, in einer Vorschrift?
Mit Sicherheit auch nicht als normative Kraft des Faktischen.
Wonach entscheidet ein Richter, der zB über einen Unfall auf dieser Strecke, bei dem ursächlich die Geschwindigkeit eine Rolle spielt, urteilen muss?
Er wird sich an Gesetze, Vorschriften und evtl. ähnliche Urteile halten.
Spielen wir es weiter durch: der Verteidiger sagt , er hätte im 7er Forum gelesen, dass der Ring offiziell so klassifiziert wird... . Ich denke, da hat er schlechte Karten.
Es zählt vor Gericht nicht das gehörte oder irgendwo gelesene, sondern rechtlich belegbare. Und diese Quelle hätte ich gerne.
Es gibt unzählige Kommentare zu den einzelnen §§ der StVO, die zur Rechtsfindung herangezogen werden. Da wird sich doch was zur Vmax auf dem Ring finden lassen.
by the way: es gefällt mir in diesem Thread außerordentlich der faire Umgang miteinander, den ich leider bei anderen Themen häufig vermisse. Danke.
__________________
Internette Grüße
Don Pedro
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12.10.2007, 23:16
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#69
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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@Don Pedro
Hier Dein Ansprechpartner:
http://www.mwvlw.rlp.de/internet/nav...14462b74cf.htm
Die sollten in der Lage sein, Dich in Bezug auf den Nürburgring aufzuklären. Ich hoffe, das Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz ist Dir kompetent genug.
Alternativ gäbe es noch das Bundesverkehrsministerium, aber ob das in deren Zuständigkeitsbereich fällt, entzieht sich meiner Kenntnis.
http://www.bmvbs.de/
Gruß, Claus
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12.10.2007, 23:16
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#70
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Gast
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soooo ich hoffe ich kann hier mal ein wenig licht in die sache bringen:
war gerade bei uns auf der ortsdurchtfahrtsstraße und hab die fahrbahnmakierung nach der thematik gefragt: sie wusste rein gar nix... könnte aber daran liegen dass sie noch recht frisch ist..
tja bin dann auf ne seitenstraße gegangen da lag ne recht alte markierung rum aber die war durch die frage auch ein wenig "überfahren"
also ich dnke zusammenfassend kann man sagen, das die markierung als solche auch nicht wirklich weiterhelfen kann!
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