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Alt 12.10.2010, 18:05   #11
Veton740i
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 02.09.2010
Ort: Munich
Fahrzeug: E38-740i - 12/1994
Standard

doch das ist das öl das hat mir auch der kfz-ler zu mir gesagt.
Veton740i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2010, 18:05   #12
Benjie
Mitglied
 
Benutzerbild von Benjie
 
Registriert seit: 01.06.2010
Ort: München
Fahrzeug: BMW E38 728i VFL 1995
Standard

Eben. Die Fahrgestellnummer o.ä. steht ja leider nicht auf solchen Zetteln.
Benjie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2010, 18:08   #13
Veton740i
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 02.09.2010
Ort: Munich
Fahrzeug: E38-740i - 12/1994
Standard

naja mit dem anwalt hätte ich warscheinlich gute chancen mein geld wieder zurück zu bekommen!! darum geht es mir!
Veton740i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2010, 18:09   #14
Muellermilch
Ich hasse das Zeug!
 
Benutzerbild von Muellermilch
 
Registriert seit: 01.09.2009
Ort: Jüchen
Fahrzeug: Audi A6 Avant (4G) 3.0 Tdi Quattro
Standard

Historie checken lassen und ggf von Deinem Kumpel den Schlüssel und die Steuergeräte auslesen lassen.

Da stehts doch auch drin, oder?
Muellermilch ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2010, 18:19   #15
750i_E38
V12 Enterprise IL
 
Benutzerbild von 750i_E38
 
Registriert seit: 25.12.2009
Ort: Leipzig
Fahrzeug: E38 750i, Bj. 1995
Standard

Zitat:
Zitat von Veton740i Beitrag anzeigen
Ich habe ein Kumpel von mir er arbeitet für bmw als Kfz-ler.

Das Auto hatte eine Laufleistung von 330.000 km. und ich habe es mit 250.000 gekauft.

Ja ich habe Rechtschutz.Und kenn einen guten Anwalt für solche Dinge.Ich melde mich bei ihm morgen.
Hallo,

wenn Du Jemanden bei BMW kennst, dann soll er mit deiner Fahrgestellnummer die Reparaturhistorie Deines BMW abfragen.

Dort stehen, bis auf die kleinste Schraube, alle Reparaturen, welche Dein Dicker in einer BMW - Werkstatt durchlaufen hat, mit dem jeweiligen Kilometerstand drin.

Mein Meister hatte mir die Historie mal für meinen BMW gezeigt und ich konnte mir alles ansehen. Wobei er dann herausfand, dass auch an meinem Kilometerstand ordentlich gedreht wurde.

Wenn dein Dicker dann mit einem höheren Kilometerstand, als dem, mit dem Du ihn gekauft hast, zu einem früheren Zeitpunkt auftaucht, dann hast Du den Verkäufer am A.....!

Wichtig wäre allerdings, dass Dein Freundlicher dazu bereit ist, Dir die Historie auszuhändigen.

Meiner hätte es nur dann gemacht, wenn ich Strafanzeige gestellt, bzw. eine Klage eingereicht hätte.

Dies konnte ich leider nicht, weil ich meinen Bimmer, aus privaten Gründen, auf den Namen meiner Tochter gekauft hatte uns sie ist leider nicht Rechtschutzversichert.

Ja, ich weiß, das ist dumm für mich gelaufen!

Wenn dem nicht so gewesen wäre, dann hätte ich meinen Verkäufer in der Luft zerrissen!!!

Also, dann schau mal was geht und lass Dich von Deinem Anwalt gut beraten.

Wenn Du es nicht schaffen solltest, den Kaufvertrag zu wandeln, wenn Du das überhaupt möchtest, dann bekommst Du eventuell noch was vom Kaufpreis zurück und bezahlst im Endeffekt nur den Preis, den dein BMW auch wert ist.

Ich wünsche Dir viel Glück!!!

Grüße aus Leipzig
René / 750i_E38
__________________
BMW 750iL E38/Bj. 10.1995/295.000 km/1. Hd./durchg. Checkheft/Fjordgrau Met./Buffalo-Vollleder-SW/individ. Vordersitze elektr./elektr. Rücksitzbank/beleuchtete Schminksp. i. d. Kopfst./Klapptische a. d. Rückenlehnen d. Vordersitze/Arbeitstisch a. d. Beifahrerlehne/Autom./ASC + T/S-EDC/Niveaur./Fondklima/Alarm/Grünkeil/Sonnenschutzr. - Hecks. elektr./Sonnenschutzr. - Seitens. man./Sitzhz. v. + h./PDC/Klimaautom./BM 4:3 m. TV/Navi. Prof./Telefon V./CD Wechser 6-fach/ HiFi Sys. Prof./Xenon
750i_E38 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2010, 18:23   #16
Vlkr33
Republik Baden
 
Benutzerbild von Vlkr33
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Kraichtal
Fahrzeug: E 38/2 750iL 07/97
Standard

Hallo

ich hab mal irgendwo hier im Forum gelesen das der Kilometerstand auch im Lampenkontrollmodul (in 100 KM Schritten) gespeichert wird.
Und dass soll recht sicher sein, zumindest ist das Lkmodul recht teuer zu tauschen und muss bei BMW nach dem Tausch neu codiert werden.

Hoffe es hilft Gruss Volker.

PS Der Vorbesitzer war eine Firma also lass dir den Vertrag von deren Verkauf schicken da steht mit sicherheit auch ein KM Stand drin.
__________________
Ich bin so und darauf auch noch Stolz Punkt

Geändert von Vlkr33 (12.10.2010 um 18:27 Uhr). Grund: PS geschrieben
Vlkr33 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2010, 18:30   #17
actano
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-730i (05.95), 10.2007: 56.700km, 12.2008: 82.600km, 10.2009: 106.500km, 12.2009: 112.500km, 10.2010: 130.000km, 04.2011: 147.000km, 2020: 240Tkm
Standard

Man braucht doch keine Rechtschutzversicherung - das wird auch wenn du verlieren solltest nicht mehr als 300-400 Euro kosten. Und wenn du recht hast, dann kann sich der Anwalt das Geld vom Gegner holen (wenn er Lust dazu hat). Und für Kilometerstanddrehen steht Knast!

Du hast sehr gute Chancen das Auto zurück zu geben. Gehe mit einem Kumpel hin und sag ihm, er nimmt das Auto oder du gehst zur Polizei und stellst Strafanzeige. Das alles, nachdem du den Beweis hast, dass er wirklich gedreht hat.
actano ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2010, 18:42   #18
728schalter
Ein Traum in Schwarz II
 
Benutzerbild von 728schalter
 
Registriert seit: 23.09.2009
Ort: Südwestlicher Aussenposten Landkreis H
Fahrzeug: BMW E39 525iA Touring (11/2000)
Standard

Bei meinem E39 war auch gedreht worden. Kumpel ist Anwalt. Alles vor Gericht gezerrt und Recht bekommen, inklusive Knast für die vom Verkäufer "organisierten" Zeugen für ihre Falschaussagen vor Gericht. Verkäufer bekam wegen Betrug und Urkundenfälschung 8 Monate auf Bewährung - war für den wie´n Freispruch
Was kam bei raus? Wandlung ging nicht, Wertausgleich auch nicht weil: Verkäufer schickt das Geschäft (Autohandel) in die Insolvenz, Privatinsolvenz angemeldet und dann hab ich keinen Cent vom Verkäufer gesehen
Anwaltkosten hab ich nur 300 gelassen, aber eigentlich wären es an die 1000 gewesen. Das war dann der Freundschaftsrabatt weil ich damals auch keine Rechtsschutzversicherung hatte
__________________
Wenn ich abends so müde wäre wie morgens, wäre es tagsüber erheblich einfacher (unbekannt)

Erbsen werden erheblich schmackhafter, wenn man sie kurz vor dem servieren durch ein Steak ersetzt - (unbekannt)
728schalter ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2010, 18:46   #19
alexis sorbas
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von alexis sorbas
 
Registriert seit: 15.01.2006
Ort: Neuhausen a.d.F
Fahrzeug: BMW E12 525
Standard

Zitat:
Zitat von 750i_E38 Beitrag anzeigen
Hallo,

wenn Du Jemanden bei BMW kennst, dann soll er mit deiner Fahrgestellnummer die Reparaturhistorie Deines BMW abfragen....
Hattest Du das Auto damals auch von Privat gekauft?

MfG
Dimi
alexis sorbas ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2010, 20:01   #20
slimjim
Tiefseeforscher
 
Registriert seit: 12.09.2010
Ort:
Fahrzeug: E32 + 6
Standard

Hallo,

zwar schließe ich mich meinen Vorrednern durchaus an. Trotzdem hier nochmals zur korrekten Klarstellung der Rechtslage:

Beim Kauf eines Fahrzeugs von einem privaten Verbraucher an einen privaten Verbraucher ist die sog. Sachmängelhaftung in der Regel korrekterweise ausgeschlossen. Somit schließt der Verkäufer aus, dass Du als Käufer irgendwelche Sachmängel z.B. einen Motorschaden anzeigst und er nachbessern müsste. Der Verkäufer muss dich jedoch über alle ihm bekannten Fakten wie etwa Mängel zum Fahrzeug korrekt informieren.

Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt jedoch NICHT für arglistige Täuschung (z.B. bewusst verschwiegene Mängel) oder das Vorspiegeln einer nicht vorhandenen Eigenschaft des Wagens.

Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann deshalb vom Verkäufer NICHT ausgeschlossen werden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Wurde an Deinem Wagen wirklich der Kilometerzähler manipuliert und war dies dem Verkäufer bekannt ohne Dir dies mitzuteilen hat er ein Problem. In diesem Fall kannst Du auf Rückabwicklung (ehemals Wandelung; heute Rücktritt vom Kaufvertrag) des Kaufs bestehen und hättest sogar die Möglichkeit einer strafrechtlichen Anzeigen wegen Betrugs.

Du musst hier jedoch den Beweis für die Manipulation erbringen. Hier gilt es deshalb für Dich nun Fakten über die mögliche Manipulation zu sammeln (Vorbesitzer, Werkstatt, TÜV Berichte etc.)

Stimm Dich hierzu auf jeden Fall mit einem Juristen ab.

Dies als kleine Anmerkung meinerseits.

Gruß

SJ.

Geändert von slimjim (12.10.2010 um 20:06 Uhr). Grund: zusätzliche Information
slimjim ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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