BMW 7er, Modell E38 |
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26.02.2010, 18:08
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#1
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V8 Orientblau was sonst
Registriert seit: 11.05.2003
Ort: Lubitown
Fahrzeug: E38 740iA 4.4L (07/2000), E46 318i Touring 2,0L (04/2002)
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Bremswirkung Werte! Feststellbremse TÜV (Mindestbremswirkung)
Hallo Leutz
Ich wollte mal gerne eure Erfahrung mit der Bremswirkung wissen, da ich die Tage beim TÜV ein wenig angeschmiert worden bin.
Es geht darum welche Mindestbremswirkung / Bremskraft sein muss um die Plakette zugeteilt zu bekommen.
Meine Recherchen haben ergeben was die Feststellbremse Betrifft worum es mir Hauptsächlich geht das es Mindestens 15 % des Fahrzeug Gewichts sein muss.
Dies würde bei meinem Fahrzeug 740iA einen Gesamtwert von 357,75 machen dies wären 15% von 2385 Kg
Ich hatte eine Bremswirkung bei der Feststellbremse von 370 also 15,51 %
also sollte ich ohne Probleme mit der Bremswirkung HU bekommen.
hier mal die Werte beim ersten anlauf
Betriebsbremse 1. Achse 300 links und 310 rechts
Betriebsbremse 2. Achse 270 links und 260 rechts
Feststellbremse 190 links und 180 rechts
Ich habe die Feststellbremse komplett Zerlegt und überarbeitet (Gereinigt und Neu Eingestellt)
Als ich dann nochmals zu Nachprüfung dort war
Betriebsbremse 1. Achse 390 links und 380 rechts
Betriebsbremse 2. Achse 300 links und 290 rechts
Feststellbremse 300 links und 270 rechts
Allerdings war ich bei einer anderen Prüfstelle und es war ein anderer Bremsenprüfstand der wohl generell einen höheren Mess Bereich abdecken kann.
Als zweiter zu bemängelnder Punkt war ein Zusatz in der ABE die zu den Stahlflex Bremsleitungen gehört.
und zwar ist im den Bemerkungen erwähnt das die Stahlflex Bremsschläuche nicht mit ASC Betrieben werden dürfen.
Da ich Stahlflex Leitungen an mein Fahrzeug verbaut hatte und auch vor 2 jahren schon einmal beim TÜV damit war habe ich mir keine Gedanken darüber gemacht und die Papiere hierfür ohne danach gefragt zu werden gleich ausgehändigt.
Ich habe ja schließlich DSC und kein ASC.
Aber der Prüfer wollte von mir einen Nachweis dass ich die Stahlflex mit DSC Betreiben darf!!!
Alles kein Thema da ich über den Hersteller eine Bestätigung bekommen habe.
Nur sehr ärgerlich das ich den TÜV den Prüfer davon überzeugen bzw, nachweisen muss was an dem Fahrzeug erlaubt ist und was nicht.
Beim nachfragen wie hoch die Bremswirkung sein müsste sagte er übrigends das dies der Hersteller vorgeben würde.
BMW sagte dazu nur das dies völliger Unfug sei und das der Gesetzgeber dies vorschreiben würde, und dies seien bei der Feststellbremse eben die besagten 15 % des Gesamtgewichtes, auch eine Nachfrage bei Dekra ergab nichts anderes.
sooooo, was ich mir hier wünschen würde
jeder sollte ja irgendwo seinen TÜV DEKRA GTÜ oder was auch immer für einen Bericht haben,
meine mich zu erinnern das man diesen sogar mit führen muss
Wäre klasse wenn ihr mir eure Zahlen bezüglich Bremsenprüfstand Preisgeben könntet,
so das ich mal etwas vergleichen kann.
wenn der Prüfer ned so ich will mich mal vorsichtig ausdrücken ned so deppert gewesen wäre hätte das Fahrzeug die HU ohne Mängel bekommen.
axso, ein Beschwerdebrief an den TÜV ist bereits unterwegs
PS: ein hinweis des Prüfers das die Bremswirkung an der Grenze ist wäre in Ordnung gewesen, dann hätte ich mich drum kümmern können!
Ich fasse die werte hier am anfang mal zusammen
Zitat:
Zitat von Ernst 730i
VA 300/330
HA 300/290
Handbremse 230/230
(bestanden)
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Zitat:
Zitat von Tony
Betriebsbremse: 1. Achse Li. 465, Re. 408
2. Achse Li. 201, Re. 199
Feststellbremse: Li. 261, Re. 257
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Zitat:
Zitat von memyselfundich
1. Achse 350 / 350
2. Achse 360 / 380
Feststellbremse 240/220
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Zitat:
Zitat von angro
VA: 544 535 [daN]
HA: 153 125 [dsaN]
FSB: 258 266 [daN] Block
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Zitat:
Zitat von Timmey
va 400 / 400
ha 290 / 300
fb 230 / 220
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Zitat:
Zitat von Suedschwede
Vorne 350 - 330
Hinten 300 - 300
Feststellbr. 190 - 190
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Zitat:
Zitat von mattino
GTÜ
vorne 334 248
hinten 318 330
fest: 243 250
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Zitat:
Zitat von sexus
vorne 320 330
hinten 280 290
Feststell: 250 190
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__________________
mit Besten Grüßen Martin
Geändert von ThomasD (28.02.2010 um 10:54 Uhr).
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26.02.2010, 19:48
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#2
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Gesperrt
Registriert seit: 01.01.2008
Ort:
Fahrzeug: €38
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VA 300/330
HA 300/290
Handbremse 230/230
(bestanden)
Soweit mir bekannt wird der Wert im Moment des Blockierens festgestellt. Deshalb macht es beim Ergebnis wohl was aus, ob die Reifen/die Rollen des Bremsenprüfstand nass oder trocken sind.
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26.02.2010, 20:30
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: Mainburg
Fahrzeug: 2x E38-740iA (04.95)+ E31 850i (01.91) + E38 750il (07.95)
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hallo,
die mindestabbremsung für dein auto (ez 2000) beträgt 16% und nicht 15%!
ich gehe mal davon aus das bei der ersten prüfung das pedal der feststellbrems voll durchgetreten werden konnte und somit die blokiergrenze nicht erreicht wurde.
mfg,
max
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26.02.2010, 20:37
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#4
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V8 Süchtling
Registriert seit: 08.08.2006
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: Auto..schwarz...Leder beige
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Auch wenns nich ganz so zum Thema passt. Welche Veränderung hast du durch die Stahlflexleitungen wahrgenommen bzw bist du der Meinung das der Umbau gelohnt hat?
Gruß
Stefan
__________________
Wenn ich Bock auf nen kreischenden 4 Zylinder hab....setz ich mich aufs Mopped
Es heisst nich mehr "*******", es heisst jetzt "Mensch mit Masturbationshintergrund"
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26.02.2010, 20:39
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#5
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V8 Orientblau was sonst
Registriert seit: 11.05.2003
Ort: Lubitown
Fahrzeug: E38 740iA 4.4L (07/2000), E46 318i Touring 2,0L (04/2002)
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Zitat:
Zitat von Ernst 730i
VA 300/330
HA 300/290
Handbremse 230/230
(bestanden)
Soweit mir bekannt wird der Wert im Moment des Blockierens festgestellt. Deshalb macht es beim Ergebnis wohl was aus, ob die Reifen/die Rollen des Bremsenprüfstand nass oder trocken sind.
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sowohl beim erstenmal als auch nach bearbeitung da sowieso hatte die Feststellbremse Blockiert !
Zitat:
Zitat von max3_de
hallo,
die mindestabbremsung für dein auto (ez 2000) beträgt 16% und nicht 15%!
ich gehe mal davon aus das bei der ersten prüfung das pedal der feststellbrems voll durchgetreten werden konnte und somit die blokiergrenze nicht erreicht wurde.
mfg,
max
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Bremsenprüfstand ? Wikipedia
BMW hat mir die 15 % Bestätigt und ebenfalls die DEKRA
woher hast Du die 16 % ???
Geändert von ThomasD (19.03.2010 um 21:07 Uhr).
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26.02.2010, 20:52
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: Mainburg
Fahrzeug: 2x E38-740iA (04.95)+ E31 850i (01.91) + E38 750il (07.95)
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da hat wiki ja auch recht, aber das gilt nicht für ez 2000!
die mindestabbremsungen für die bba u. fba wurden in 199x etwas angehoben. weiß jetzt nicht auswendig wann das genau war (steht aber in der stvzo drin)
mfg,
max
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26.02.2010, 20:58
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#7
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V8 Orientblau was sonst
Registriert seit: 11.05.2003
Ort: Lubitown
Fahrzeug: E38 740iA 4.4L (07/2000), E46 318i Touring 2,0L (04/2002)
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Zitat:
Zitat von max3_de
da hat wiki ja auch recht, aber das gilt nicht für ez 2000!
die mindestabbremsungen für die bba u. fba wurden in 199x etwas angehoben. weiß jetzt nicht auswendig wann das genau war (steht aber in der stvzo drin)
mfg,
max
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könntest Du das mal raussuchen wo Du das her hast, ich kann in der hinsicht nichts finden und komme immer wieder auf die 15%
wäre jedoch selbst wenn es 16% wären nur eine minimale abweichung die bei einem zweiten Bremsversuch sicherlich ausgeglichen worden wäre
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26.02.2010, 21:03
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: München
Fahrzeug: E38 750i EZ/1995 VFL
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Hi,
hab grad bei meinem TÜV Bericht nachgeschaut.
Folgendes:
Betriebsbremse: 1. Achse Li. 465, Re. 408
2. Achse Li. 201, Re. 199
Feststellbremse: Li. 261, Re. 257
Grüße, Tony
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26.02.2010, 21:42
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.08.2008
Ort: Nortmoor
Fahrzeug: E38-728i (11.95)
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Ja 16%
Hi mein Bruder ist Prüfingenieur und der sitzt gerade neben mir und sagt das die 16% Mindestbremsung stimmen. Und das ein beschwerde Brief das Papier nicht wert ist auf dem es geschrieben steht, da es immer noch im ermessen des Prüfers liegt ob du eine Plakete bekommst oder nicht.
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26.02.2010, 21:01
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Richtig.
Laut §41 XII Nr.1 StVZO geregelt in:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...12:0028:DE:PDF
Zitat:
1. Bremsvorrichtung
1.4. Feststellbremse, Wirkung und
Wirksamkeit
1.4.1. Wirkung
Mangel: Bremse einseitig ohne Wirkung
1.4.2. Wirksamkeit
Mangel: für alle Fahrzeuggruppen eine Abbremswirkung von weniger als
16 % in Bezug auf die zulässige Höchstmasse oder für Kraftfahrzeuge
weniger als 12 % bezogen auf die Höchstmasse der Fahrzeugkombination,
je nachdem welcher Wert höher ist
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Gruß,
kai
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