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Alt 25.06.2007, 12:10   #1
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
Standard Carbonschwarz-Metallic

Mein "neuer" hat ja die Farbe "Carbonschwarz-Metallic". Ich finde diese Farbe genial, vereint sie doch meine Lieblingsfarben blau und schwarz.

Das es auch anders geht, zeigt der folgende Artikel:

Autohändler zu Schadensersatz verurteilt: Das Neufahrzeug in der Farbe "carbonschwarz-metallic" hatte einen deutlichen Stich ins Blaue.

Nach der allgemeinen Verkehrsauffassung sei die Farbe „carbonschwarz-metallic" im Grunde schwarz, so jedenfalls die Ansicht des Oberlandesgerichtes Köln (Az. OLG Köln, 20 U 88/05), dass den Streit zwischen einem Autohaus und einem Kunden zu entscheiden hatte.

Der Kunde hatte sein neues Fahrzeug nach dem Farbprospekt des Herstellers. und einer bei den Vertragsverhandlungen vorgelegten Bildmappe ausgewählt. Danach sollte es „carbonschwarz-metallic“ sein. Die Lackierung des gelieferten Neuwagens hatte aber einen deutlichen Stich ins Blaue.

Das beanstandete der Kunde nach Ansicht der Gerichte zu Recht. Schwarz sei eben schwarz ohne den Stich ins Blaue. Um den Käufer auf die Möglichkeit eines Blaustichs vorzubereiten, hätte der Händler einen gezielten Hinweis geben müssen. Das habe der Händler aber versäumt. Unerheblich sei nach Ansicht des Gerichtes, dass der Käufer später, nach Vertragsschluss, ein Fahrzeug mit eben dem Farbton des später gelieferten Fahrzeugs kommentarlos besichtigt habe.

Das Autohaus muss nunmehr die Kosten der Neulackierung in Höhe von 5.000 Euro zuzüglich der Gutachterkosten sowie sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen. Im Grunde liegt ein Fehler des Herstellers vor, der dem Marketing mit einer schicken Farbbezeichnung offenbar den Vorzug vor einer korrekten Farbbezeichnung gab.

Quelle: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Was ist carbonschwarz-metallic?
Publiziert am Freitag, dem 15. September 2006. Ein Beitrag von RA Felix Schmidt
__________________
Internette Grüße
Don Pedro
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