Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

BMW 7er, Modell E38
 Varianten
 interner Link 12-Zylinder-Benziner
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E38



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 27.12.2012, 19:12   #1
Fimonchen
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Fimonchen
 
Registriert seit: 31.12.2011
Ort:
Fahrzeug: kein BMW mehr
Standard Rechtsfrage Tagfahrlicht

Hallo Männers,

hab mir ein eLightmodul/Comfort bestellt. Hintergrund ist einzig Coming und Leaving Homefunktion, die Pacecareffekte sind eher unwichtig (oder Quatsch). AAAAAAber, mir kam die Option Tagfahrlicht über Standlicht unter. Meine Idee ist das Standlicht auf SMD umzurüsten und die Tagfahrlichtoption zu nutzen.
Ist das mittlerweile erlaubt weil es so ziemlich jeder Neuwagen hat oder dürfen das nach wie vor nur exorbitante Steuerzahler wie die Autoindustrie, die die nötigen Gelder in diverse Taschen fließen lassen haben um dies zu verbauen.
Könnte mir vorstellen dass manche Herren von der Polizei mir was von Blendung erzählen werden obwohl das Abblendlicht um Welten heller ist. Leider haben jene davon null Plan und sind auch vielen anderen Dingen einfach geistig auf der Strecke geblieben.

Grüße das Fimonchen


Anmerkung: Meine Meinung über diverse Ordnungshüter bitte ich zu entschuldigen, aber wer mein Fahrzeug stilllegen möchte(kein Scherz) weil das Xenonlicht nicht im Schein explicit eingetragen ist, hat den Bogen eindeutig überspannt!
Fimonchen ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2012, 19:19   #2
Zett
Mitglied
 
Registriert seit: 18.05.2009
Ort: Zweibrücken
Fahrzeug: e38 750i (03-2000) & 300ZX TwinTurbo & VW Caddy
Standard

Nö ist nicht erlaubt.
Jede Lichttechnische Veränderung MUSS vom TÜV abgenommen werden, ob das jetzt alle neue Fahrzeuge haben oder nicht spielt dabei keine Rolle
Zett ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2012, 19:34   #3
PacificDigital
seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von PacificDigital
 
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, Iveco Daily 70C17Bj. 11, Dacia Dokker Express Bj. 03/17, Piaggio X9 500 Bj. 01, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
Standard

ach... der TÜV kann das erlauben? so ganz ohne bauartzulassung ???
das wäre mir neu!
generell gilt: was nicht in der bauartzulassung des fahrzeuges bzw. des scheinwerfers eingetragen ist, ist illegal. (punkt)
der TÜV kann da gar nix... höchstens bei der HU "übersehen"
__________________
PacificDigital ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2012, 19:41   #4
elelom
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: Döberitz
Fahrzeug: BMW F01 750iX N63 10/10
Standard

Der TÜV/DEKRA/... kann schon Sachen erlauben ohne Bauarterlaubnis oder ähnliches.
Aber ob du die Kosten für das entsprechende Gutachten-Einzelabnahme nit entsprechenden Prüfungen bezahlen willst, ist mehr als fraglich.
elelom ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2012, 19:49   #5
Zett
Mitglied
 
Registriert seit: 18.05.2009
Ort: Zweibrücken
Fahrzeug: e38 750i (03-2000) & 300ZX TwinTurbo & VW Caddy
Standard

selbstverständlich kann er das, der TÜV kann so ziemlich alles.
dafür notwendige Gutachten erstellen lassen und schon ist man Legal unterwegs. (Punkt)

PS: Kostet halt ein paar Tausend Euro (deshalb machen solche Gutachten nur irgenwelche Zubehörhersteller)
Zett ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2012, 19:56   #6
Fimonchen
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Fimonchen
 
Registriert seit: 31.12.2011
Ort:
Fahrzeug: kein BMW mehr
Standard

Also darf ich mit Abblendlicht fahren, aber nicht mit Standlicht. Naja, hat ja keiner behauptet dass unsere Herren Gesetzemacher sich gegenüber den Herren Gestzeshütern auf höherem Level bewegen........
Fimonchen ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2012, 20:02   #7
Zett
Mitglied
 
Registriert seit: 18.05.2009
Ort: Zweibrücken
Fahrzeug: e38 750i (03-2000) & 300ZX TwinTurbo & VW Caddy
Standard

Natürlich darfst du mit Standlicht fahren, du darfst aber nichts an deiner Beleuchtung verändern sprich irgenwelche LED´s einbauen
Zett ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2012, 20:03   #8
Chevyman
Mit links Bremser
 
Benutzerbild von Chevyman
 
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
Standard

Ich würde mal behaupten, das bei einem Großteil der Fahrzeuge das Tagfahrlicht - gerade nachgerüstet - sowieso nicht vorschriftsgemäß funktioniert.
Und bei den Neuwägen all zu oft dazu führt, das die Heinis im dunkel/bei Regen ohne Rücklicht rumeiern.
(und ein anderes Mal noch die Nebelschlußleuchte von vorgestern anhaben....weil sie den Schalter nicht mehr finden. Da müsste ein Auto automatisch auf die vorgeschriebenen 50km/h drosseln - dann würden sie den Schalter ruckzuck finden)

Standlicht ist Standlicht - darum heißt es wohl so....Das anders zu nutzen - siehe elelom
@Zett - fahren mit Standlicht ist verboten - auch tagsüber!
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html
Auch die beliebte Kombi Standlicht/Nebelscheinwerfer bei hellster Nacht lässt Rückschlüsse auf den Fahrer zu. Voll krass ey.....
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
Chevyman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2012, 20:15   #9
PacificDigital
seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von PacificDigital
 
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, Iveco Daily 70C17Bj. 11, Dacia Dokker Express Bj. 03/17, Piaggio X9 500 Bj. 01, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
Standard

okay.... der TÜV darf... aber eben nicht einfach eintragen wie ein fahrwerk mit bauartzulassung etc.
per einzelgutachten nach den entsprechenden prüfungen, die in die zig-tausende gehen können... aber ich denke mal dass Fimonchen bei diesen kosten wohl darauf verzichten wird

@Fimonchen: tagFAHRlicht ist eben weder abblendlicht noch STANDlicht... somit sind beide nicht geeignet... wobei die automatische einschaltung des fahrlichtes (auch abblendlicht genannt) ECE konform ist, sprich erlaubt. das dimmen vom fernlicht dagegen ist in deutschland nicht erlaubt... auch wenn es häufig gemacht wird. ebenso sind ja die meisten ringe im scheinwerfer ebenso nicht erlaubt, doch als tagfahrlicht sähe ich bei den ringen noch die geringste gefahr auf strafe... insbesonders wenn normales standlicht aktiv bleibt
letztendlich wird wohl kaum jemand angehalten, solange keine offensichtliche beeinträchtigung anderer besteht, um die bauteile der beleuchtung zu überprüfen beim TÜV dann doch eher...
legal.... illegal... sch..egal
PacificDigital ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2012, 20:29   #10
Tito_2000
Runflat ... hmm lecker...
 
Benutzerbild von Tito_2000
 
Registriert seit: 03.09.2010
Ort: Geilenkirchen
Fahrzeug: E92 325i LCI früher E38-730iA VFL 12/94
Standard

Ich finde gerade das E38 Standlicht sieht aus wie ein Tagfahrlicht für Nicht-Kenner und ist auch nicht anders als bei aktuellen BMW Modellen, bis auf dass diese Ringe haben...habs die Tage mal ausprobiert, man wird bei getrübtem Wetter besser wahrgenommen hab ich das Gefühl.
__________________
Tito_2000 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Rechtsfrage Stefan010 Computer, Elektronik und Co 1 25.01.2009 13:05
Rechtsfrage... menro BMW 7er, allgemein 10 30.09.2005 22:45


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:39 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group