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24.09.2005, 22:35
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.04.2005
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E30 335i
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Rechtsfrage...
Hallo Gemeinde,
vorweg die Frage. Darf ich hier um Rat Fragen oder bin ich in der Falschen Rubrik`? Habe nichts passenderes gefunden. Wenns doch was gibt, bitte verschieben.
Ich habe folgendes Problem. Seit nun fast 3 Monaten kämpfe ich um meine Scheinwerfer (Klarglas+Celis+Xenon(Am linken Scheinwerfer waren beide Gläser ohne Fremdeinwirung gerissen)) von der Firma Daylights (auch bei Ebay Mitglied). Nachdem ich vor ca. 3 Monaten dort agenrufen hatte und mir zuegesichert wurde, dass die Geschichte innerhalb einer Woche erledigt sein würde, habe ich die Scheinwerfer eingeschickt und bin ich seit dem nur noch am hinterher schreiben und telefonieren. Immmer wird was versprochen aber nicht eingehalten.
Nach ca 20 Emails und 2 Monaten des wartens, habe ich dann einen Satz Scheinwerfer bekommen. Jedoch ohne Xenonbrenner und ohne Steuergerät, welche ich jedoch mit eingeschickt hatte. Also Klarglasscheinwerfer mit Celis. Ohne Xenon. So weit so gut dachte ich mir und schickte folgenden Text und damit die X'te Mail an Daylights:
Hallo,
ich habe heute das Paket bekommen. Der Inhalt ist ein Scheinwerfersatz von In.Pro. Nun sind wir leider immernoch nicht am Ziel angekommen. Sie werden hoffentlich Verständniss dafür haben, dass ich für das was ich eingeschickt und reklamiert habe, ein gleichwertiges Ersatz von Ihnen zurück geschickt bekommen möchte. Dies ist nun aber nicht der Fall, weil ich nun hier zwar ein neuen Scheinwerfersatz von In.Pro habe jedoch ohne Xenon. Und ich habe Ihnen einen Scheinwerfersatz MIT Xenon geschickt. Das ergibt für mich eine Wertminderung von über 50%.
Ich beziehe mich im folgenden Beispiel an die von Ihnen bei Ebay inserierte Artikel:
Ein Scheinwerfersatz mit Klarglas+Celisringen+Xenon wird von Ihnen für 499,- Euro verkauft.
Ein Scheinwerfersatz mit Klarglas+Celis OHNE Xenon wird für 218,99 verkauft.
Das sind mehr als 50% Verlust für mich. Damit werde ich mich nicht zufrieden geben und nicht ruhen bis ich das bekommen habe was mir zusteht.
Ich freue mich schon auf eine baldige Lösung.
gruß,
Wieder Daylights:
Hallo,
haben Sie den Xenonkit mit eingesendet ?
Und meine Antwort:
Hallo,
ja. Auser der Kabelverbindung habe ich alles mit geschickt. Ich jedoch habe nur nackte Scheinwerfer sogar ohne Leuchtmittel bekommen, geschweige denn Steuergerät. Ich gebe mich ja auch damit zufrieden wenn Sie mir meine gebrauchten Steuergeräte wieder zurück schicken. Und Xenonbrenner brauche ich auch wieder.
Also: Ich habe nun einen neuen Satz Scheinwerfer ohne alles (mit neuem Kabel). Ich brauche aber einen Scheinwerfersatz der bereits auf Xenon umgerüstet ist samt Brenner und Steuergerät. Wenn Sie dann darauf bestehen schicke ich Ihnen den Kabelsatz den ich dann doppelt habe wieder zurück.
Gruß,
Dann folgenden Antwort nach ein paar Tage von Daylights:
Hallo,
dann bitte nochmal die adresse !
Nachdem ich der Firma zum 4ten mal meine Adresse geschickt hatte und noch 10 Tage (ins Gesamt 2,5 Monate) warten musste, hatte ich die Schnauze voll und schrieb folgendes:
Was ist denn nun? Habe immernoch nichts erhalten. Sind Sie so besonnen darauf diese Geschichte vor Gericht zu erldigen oder was soll die hinhalterei? Wenn Sie die juristische Methode vorziehen brauchen Sie das nur sagen. Auch kein Problem...
Und dann komm Heute folgende Antwort die mich umhaute:
wissen Sie was ! So langsam aber sicher wird mir die Sache zu bunt ! Wir tauschen Dinge auf KULANZ, ohne das wir dies tun müssen und dann sowas ?!?!?! Bekommen wir noch eine solche Email, werden wir den Satz berechnen, denn wir haben diesen OHNE Anerkennung einer rechtspflicht getauscht, aus gutemW Willen !
Nun meine Frage. Wie sieht die Rechtslage aus, würde ich durch Anwalt und Gericht an mein Ziel kommen? Ich war nämlich der festen Überzeugung, dass eine FIRMA zur Garantie verpflichtet ist, wenn man die erforderliche Rechnung hat und es noch in der gesetzlichen Garantiefrist ist.
Liege ich da falsch? Kann mir da vielleicht jemand einen Tipp geben? Ich möchte die Geschichte endlich erledigt haben.
Danke schonmal für Antworten.
Gruß, menro
Geändert von menro (24.09.2005 um 22:44 Uhr).
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24.09.2005, 22:55
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#2
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Gewerbliche Verkäufer müssen 2 Jahre lang gewährleisten.
Wichtig ist es, zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, die über die gesetzliche Gewährleistung ( die nicht ausschliessbar ist ) hinaus geht.
Was zu beachten ist, ist die Gewährleistungsumkehr.
Nach 6 Monaten musst Du beweisen, dass der Fehler beim Verkäufer lag, vorher muss er Dir beweisen dass die Sache bei Übergabe einwandfrei war.
Vielleicht will der die 6 Monate abwarten.
Grundsätzlich darf er 3 x nachbessern, ist 3 x erfolglos nachgebessert worden, kannst Du auf Wandlung oder Minderung bestehen.
Kulanz und Garantie sind hier nicht die richtigen Grundlagen.
Kulanz gibts nur, wenn Gewährleistung und Garantie abgelaufen sind, aber trotzdem, der Schaden oder ein Teil übernommen wird.
Garantie ist wie oben schon gesagt eine freiwillige Zusatzleistung.
Wenn die Firma Daylights die Ware nicht 1:1 tauscht, ist sie trotzdem zum vollwertigen Ersatz verpflichtet, darüber hinaus evtl. auch für daraus entstehende Zusatzkosten in Haftung zu nehmen.
Ein Anwalt sollte da schnell klar Schiff machen können.
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24.09.2005, 22:59
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.04.2005
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E30 335i
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Vielen Dank Dragon für die schnelle Antwort und Klarstellung. Mir ist es ja völlig recht wenn er nachbessert oder sonst was macht. Ich habe ja nicht vor die Firma zu besch*****. Solange ich das ersetzt bekomme was kaputt ist bin ich ja zu frieden. Kann mir auch meine alten Scheinwerfer mit neuen Gläsern schicken ist mir alles recht. Ich will einfach nur hinter mich bringen. Habe das Auto sowieso nicht mehr. Aber Geld verschenken möchte ich auch nicht. :(
Gruß, menro
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24.09.2005, 23:03
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.04.2005
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E30 335i
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nochmal zum Thema Garantie. Ein Auszug aus einem Angebot von Daylights bei Ebay:
zusätzlich bieten wir :
• ÜBERGABEGARANTIE (die Ware wird vor Auslieferung durch uns geprüft)
• 12 MONATE GARANTIE auf diesen Artikel (Leuchtmittel ausgenommen)
Gleiches auf der Homepage der Firma:
Garantieleistungen / Herstellergarantie:
Sie bekommen auf alle Produkte welche Sie bei uns erwerben eine Garantie von 12 Monaten (ausgenommen Leuchtmittel).
Gruß, menro
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24.09.2005, 23:25
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#5
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08/15 Typ
Registriert seit: 18.01.2005
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: AMG C55, HD-FXDB,
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Das ist aber ein starkes Stück.
Schreib das mal an AUTOBILD.
Ich denke, dass die dir helfen.
__________________
errare humanum est.
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25.09.2005, 00:00
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Wenigstens das selbe zurückschicken was eingeschickt wurde, müssen die schon. Das hat ja nix mit Gewährleistung, Garantie oder sonst was zu tun.
Hatte ich schon mehr als einmal, dass ich Ware komplett eingeschickt hatte, wie es ja oft verlangt wird, und nur die Hälfte wieder bekommen habe. Leider musste ich beweisen, was ich alles eingeschickt habe.
Übergib es einem Anwalt. Sag ihm klar, was du gekauft und geliefert bekommen hast, was du dann alles eingeschickt und was du wieder bekommen hast (Anzahl Komponenten und Qualität).
Da du das Auto nicht mehr hast, wäre für dich Wandlung am besten, da du dann keinen Verlust machst, bis auf die Aufwendungen fürs Einschicken und E-Mails schreiben.
Grüsse
Daniel
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29.09.2005, 00:38
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.04.2005
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E30 335i
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Plötzliche Wende...
Hallo nochmal. Ich wollte euch nur mal mitteilen wie die Geschichte nun beendet wurde. Ich bekam vorgestern mal wieder eine Mail von der Firma.
Hallo,
wir haben Ihnen nun ein komplettes Xenonkit zum Einsetzen gesandt um die Zeit zu verkürzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Daylights Europe Ltd.
Als wenn da plötzlich eine andere Person vorm PC sitzt. Um 180° gewendet. Als absender steht aber diesmal zum ersten mal "Geschäftsführung". Weiß nicht ob das wirklich so ist. Naja einen Tag später war das Paket bei mir. Jetzt kann ich den Termin beim Anwalt zum Glück absagen. Danke nochmal für eure Meinungen und Rat.
Gruß, menro
Ps.: Die Scheinwerfer stehen zu verkauf ![Lächeln](images/smilies/smile.gif)
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30.09.2005, 11:50
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.09.2004
Ort:
Fahrzeug: E32 730iA/92/R6/Klima
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Auf jeden Fall würde ich bei denen nichts mehr kaufen. Danke für deine Schilderung. Firma kommt in meine schwarze Liste.
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30.09.2005, 12:07
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#9
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Gast
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Irgendwie überrascht mich das nicht (mit der fa. DAYLIGHT)...
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30.09.2005, 12:30
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#10
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Immerhin isses am Ende gut für Dich ausgegangen.
![Top!](images/smilies/top.gif)
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