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11.11.2011, 18:21
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2010
Ort: Oberschwaben
Fahrzeug: BMW E38 728iA (1997), Corvette C7 Schalter (2019), Ferrari 360 F1
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Xenonabblendlicht flackert bei starken Fahrbahnunebenheiten + Frage zu Xenon-Auflagen.
Hallo,
seit einer Weile flackert mein vom Vorbesitzer nachgerüstetes Xenonabblendlicht, wenn ich z.B. über gröbere Fahrbahnunebenheiten fahre, einen Bordstein runterfahre (dann geht es aus und sofort wieder an), oder in einen abgesenkten Schacht reinfahre.
Sind die Brenner langsam kaputt oder wo könnte es fehlen?
Wielange halten solche Brenner i.d.R. (ich gehe von Originalteilen aus) ?
Automatische Leuchweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage habe ich nicht. Codiert wurde vermutlich auch nix (laut BC-Meldungen). Wann war denn dieser Stichtag, bis zu welchem man das noch legal einbauen durfte ohne diese Auflagen? Wenn meine Scheinwerfer nach diesem Stichtag produziert wurden, ist das dann nicht gültig, oder kann ich z.B. sagen, dass ich die vorherigen Scheinwerfer gegen jüngere getauscht habe (beispielsweise wegen den vergilbten Teilen)?
Danke
Mfg Martin
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12.11.2011, 10:30
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#2
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Mitglied
Registriert seit: 18.05.2009
Ort: Zweibrücken
Fahrzeug: e38 750i (03-2000) & 300ZX TwinTurbo & VW Caddy
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Es gab nie diesen stichtag,
Nachrüst Xenon gabs und gibt es nicht legal auser es wurden auch die Scheinwerfer umgerüstet incl. automatische Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage.
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12.11.2011, 10:36
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Zitat:
Zitat von Zett
Es gab nie diesen stichtag, ...
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Jaein. .. immer dieses Halb-Wissen !
Es gab einen Stichtag, an dem genau definiert wurde, was nötig ist, um es legal zu verbauen.
Vor diesem Stichtag konnte jeder KFZ-Sachverständige es im Rahmen seiner Möglichkeiten als legal ansehen und eintragen.
Für mehr Infos: E30 - BMW - FrankGo
In der Rubrik "Xenon".
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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12.11.2011, 10:58
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 18.05.2009
Ort: Zweibrücken
Fahrzeug: e38 750i (03-2000) & 300ZX TwinTurbo & VW Caddy
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Zitat:
Zitat von FrankGo
Jaein. .. immer dieses Halb-Wissen !
Es gab einen Stichtag, an dem genau definiert wurde, was nötig ist, um es legal zu verbauen.
Vor diesem Stichtag konnte jeder KFZ-Sachverständige es im Rahmen seiner Möglichkeiten als legal ansehen und eintragen.
Für mehr Infos: E30 - BMW - FrankGo
In der Rubrik "Xenon".
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Xenonscheinwerfer haben auch andere E nummer, und in deinem link habe ich mal auf die schnelle nichts gefunden wo das erlaubt war.
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12.11.2011, 11:53
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2010
Ort: Oberschwaben
Fahrzeug: BMW E38 728iA (1997), Corvette C7 Schalter (2019), Ferrari 360 F1
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Also die Scheinwerfer sehen original und relativ neu aus, beim Kauf des Autos habe ich die alten, vergilbten Standardscheinwerfer dazubekommen.
TÜV hat er nagelneu gemacht und es wurde nichts beanstandet.
@FrankGo: Danke dir, das lese ich nacher durch.
Mit der all'gemeinen Betriebserlaubnis und deren Erlischen ist das so ne Sache. Die beim "HH-Spezialumbau" ausgeschnittenen Heckschürzen (mal abgesehen von der ESD-Bearbeitung) müsste man dann ja auch abnehmen lassen, da deren Standfestigkeit und Verhalten, im Falle eines Crashs, ggfs. nicht mehr gegeben ist, wie von BMW gedacht. Wer hat das gemacht?
Mfg Martin
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12.11.2011, 12:01
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.08.2011
Ort: Berlin/ Frohnau
Fahrzeug: A6 4f Avant
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Darum geht es doch gar nicht!
Fakt ist, das die Betriebserlaubniss bei diesen Umbauten erloschen ist und wenn es mal zu einem Unfall wegen dieser Teile kommen sollte, möchte ich nicht der Halter des Fahrzeugs sein!
Nur darum geht es!!!
__________________
Lg aus Berlin
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12.11.2011, 10:39
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.08.2011
Ort: Berlin/ Frohnau
Fahrzeug: A6 4f Avant
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@Zett
Auch dann nicht!
Es sei denn, es wurde ein Umbau durch ein kompletten Umbausatz (Nachrüst satz Xenon beim BMW E38) durch geführt, aber die Nachrüst Xenon Kit sind nie mit Zulassung!
Zum Problem, da wird sich wohl ein Vorschaltgerät verabschieden!
Aber diese Nachrüst Set gibt es ja schon ab 30 Euro.
Egal ob durch den Umbau das Fahrzeug seine Betriebserlaubniss verliert und vom Versicherungsschutz ganz zu schweigen! 
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12.11.2011, 10:43
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Zitat:
Zitat von MR1580
...
Egal ob durch den Umbau das Fahrzeug seine Betriebserlaubniss verliert und vom Versicherungsschutz ganz zu schweigen! 
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Immer dieses Halb-Wissen mit Versicherungsschutz. .... 
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12.11.2011, 10:46
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.08.2011
Ort: Berlin/ Frohnau
Fahrzeug: A6 4f Avant
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Zitat:
Zitat von FrankGo
Immer dieses Halb-Wissen mit Versicherungsschutz. .... 
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Und warum bitte wollte die Versicherung nach meinem Unfall damals eine Ausstattungsliste zur Überprüfung des Fahrzeugzustands?
Und ein defekten Scheinwerfer hat der Gutachter auch mit genommen, aber da war alles Original sogar das Xenon!
Und nochwas, wenn ein Fahrzeug keine Betriebserlaubniss hat, kann es auch kein Versicherungsschutz haben!
Da das Fahrzeug ja gar nicht in Betrieb genommen werden darf!
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12.11.2011, 13:59
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Zitat:
Zitat von MR1580
...
Und nochwas, wenn ein Fahrzeug keine Betriebserlaubniss hat, kann es auch kein Versicherungsschutz haben!
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Das ist in Bezug auf die Haftpflicht-Versicherung schlicht und einfach FALSCH.
In Bezug auf die Teil- und Vollkasko-Versicherung wohl größtenteils richtig.
Nachtrag zu dem Zustand bei Haftplicht-Schäden:
Die Haft-PFLICHT-Versicherung ist eine Pflichtversicherung, die verpflichtet ist zu zahlen, wenn ich was böses anstelle.
Das schlimmst was passieren kann ist, dass sie mich in Regress nimmt (also nicht nur die dann übliche Zurück-Stufung, sondern schlimmer), wenn ich vor dem Unfall nachweislich Dinge gemacht/verändert habe, die ich nicht hätte machen dürfen UND zum Unfall beitrugen/Ursache des Unfalls waren.
Da es da eine Obergrenze gibt, welche garnichtmal soooo extrem ist (5.000 Euro) ist das Risiko versicherungstechnisch überschaubar.
Sollte die Veränderung mit dem Unfall nichts oder nichts wesentliches zu tun haben ist die Veränderung Versicherungstechnisch bei einem Unfall unbedeutend.
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