Neu Stilllegungsregelung ab 1.April 2007
Gerade in der AMS gelesen...
Ab 1.4.07 muss man nicht mehr wie bisher nach 18 Monaten Stilllegung eine Einzelabnahme beim TÜV durchführen.
Die 18 Monate wurden erweitert auf 7 Jahre! Erst danach bedarf es nun der Einzelabnahme; innerhalb der 7 Jahre reicht eine neue TÜV und ASU Prüfung.
Eigentlich eine gute Regelung - fraglich ist nur ob sie auch rückwirkend gilt für Fahrzeuge die jetzt schon stillgelegt sind oder erst für Fhzge die ab dem 1.4.07 stillgelegt werden.
Quelle AMS (16.Aug.2006) - nach dem Anzeigenteil bei Tipps und Tricks oder so.
Gruß Philipp
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