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22.05.2014, 11:35
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#1
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aus Freude am Fahren
Registriert seit: 05.08.2011
Ort: Leipzig
Fahrzeug: E65 (01)
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Hilfe in Bexbach / Homburg benötigt. Dringend.
Hallo Leute,
ich brauch dringend Hilfe im Raum Bexbach/ Homburg!
Zur Geschichte:
Ich hab mein 728i Automatikgetriebe verkauft und verschickt. Beim Transport wurde es (vermutlich) beschädigt - auf jeden Fall läuft Öl aus.
Damit darf die Spedition es nicht mehr transportieren, will es aber vom Hof haben.
Ich selber bin aus Leipzig, komme dort nicht hin und möchte mir gern den "teuren" Sondertransport nach Hause ersparen.
Der Empfänger wohnt in Trassem (90km entfernt) liegt dummerweise gerade im Krankenhaus und kann sich nicht weiter kümmern.
Wenn jemand in der Nähe wohnt und dort vorbei kommt meldet Euch bitte.
Ich brauche aussagekräftige Fotos vom Getriebe für die Versicherung und das Getriebe muss dort weg - entweder zum Verwerter (da gibts noch Geld) oder wenn das Getriebe noch ganz ist, einfach behalten!
Ich freue mich auf zahlreiche Antworten
LG Robert
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22.05.2014, 11:56
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.05.2012
Ort: Saarbrücken
Fahrzeug: BMW E32 735i, BMW E38 750i, BMW E21 316, BMW E28 525E, Audi A6 Quattro
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kann ich morgen machen 
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22.05.2014, 11:57
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#3
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(un)Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2012
Ort: Oberasbach in Franken
Fahrzeug: E38 740i (02.99)
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soll sich doch die Spedition drum kümmern die du bezahlst (beauftragt hast), die soll halt eine Schadensakte aufmachen
__________________
Peter
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22.05.2014, 12:04
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#4
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aus Freude am Fahren
Registriert seit: 05.08.2011
Ort: Leipzig
Fahrzeug: E65 (01)
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Die Spedi, darf das Paket nicht ohne mein Beisein öffnen haben die mir gesagt.
Erst ein unabhängiger 3. darf mit Vollmacht das Paket aufmachen und den Schaden (soweit einer vorhanden) aufnehmen.
@Benzi: Du kriegst ne PN 
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22.05.2014, 23:07
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#5
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Was ist denn das für eine komische Spedition? 
Die bauen Sch&@#e und der Kunde muss sich sogar noch ums Aufräumen kümmern?!
Und das Paket nur im Beisein externer Dritter zu öffnen erschließt sich mir auch nicht.
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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23.05.2014, 08:26
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#6
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aus Freude am Fahren
Registriert seit: 05.08.2011
Ort: Leipzig
Fahrzeug: E65 (01)
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Naja in den AGB´s stand drin: "nur Lieferung mgl. ohne jegliche Flüssigkeiten"
Das hab ich einfach übersehen und das Öl im Getriebe gelassen.
Wenn Sie Öl o.ä. auf dt. Straßen transportieren wird das zum Gefahrguttransport (lt. Gesetz).
Das Paket dürfen die nicht alleine Öffnen
a) aus rechtlichen Gründen: Beweismittel bei Schäden
b) aus rechtlichen Gründen: Brief- und Postgeheimnis
Und ob die Mist gebaut haben (oder wer auch immer), muss jetzt für die Versicherung geklärt werden. (Unschuldsvermutung  )
Die hätten mir ja auch gern geholfen, aber mit einem horrenden Gefahrgutzuschlag
Sicher hätte mir das die Versicherung im Falle eines Schadens seitens der Spedition zurückbezahlt. Aber ob die überhaupt zahlen, da ich ja mit Öl (entgegen der AGB) versendet hab.
Das Risiko wollte ich einfach nicht eingehen.
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23.05.2014, 09:57
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#7
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Brief- und Postgeheimnis gilt nur bei Schriftstücken. Abgesehen davon dürfte ein Packstück ohnehin zur Gefahrenabwehr geöffnet werden.
Betriebsstoffe IN Maschinen oder Motoren sind normalerweise kein Gefahrgut. Anders ist es, wenn die Gebinde einzeln versandt werden oder es sich im gebrauchte Stoffe handelt (ggf. Vermengung mit Benzin o.ä., Flammpunktreduzierung).
Weiterhin gilt: Keine Gleichbehandlung im Unrecht. Ist der Transportschaden in der Obhut (also nach Haftungsübergang auf den Spediteur, auch Erfüllungsgehilfe bei Abholauftrag) der Spedition entstanden, kann nicht von der Schadenersatzpflicht abgesehen werden, wenn AGB (die nichts mit der Schadenentstehung zutun haben, also sich beispielsweise nicht auf Verpackungsvorschriften beziehen) verletzt wurden.
Ebenso ist ein Öffnen der Ware zur Feststellung des Schadens (angesprochene Beweispflicht) auch zulässig. Ein Transportschaden wird ohnehin im Regelfall nach festgelegten Sätzen (Komplettverlust=100% Warenwert oder Haftungsgrenzen aus ADSp, etc.) verrechnet; ausser die Sendung ist problemlos teilbar in beschädigt/unbeschädigt.
Geändert von E66-Fan (23.05.2014 um 10:03 Uhr).
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23.05.2014, 11:35
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#8
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aus Freude am Fahren
Registriert seit: 05.08.2011
Ort: Leipzig
Fahrzeug: E65 (01)
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Wow, Du scheinst Dich ja auszukennen...mir wurde es so von der Spedition erzählt und die haben mehr und mehr Druck gemacht das Ding vom Hof zu schaffen.
Die wollten es par tout nicht mehr transportieren.
Ich hab da leider überhaupt keine Erfahrung mit...  so dass ich mich gezwungen fühlte zu handeln.
Jetzt ist es weg dank Benzi 735i.   
LG Robert
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23.05.2014, 14:08
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.05.2012
Ort: Saarbrücken
Fahrzeug: BMW E32 735i, BMW E38 750i, BMW E21 316, BMW E28 525E, Audi A6 Quattro
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War auch kein Transportschaden, dass Getriebe ist im Topzustand  , der Ölverlust kommt lediglich vom Anschluss des Ölkühlers und sah nur so schlimm aus weil der Lappen, der drin steckte, mit Öl vollgesaugt war
Also alles halb so wild
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23.05.2014, 18:33
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#10
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BMW-Verrückt
Registriert seit: 05.10.2012
Ort: Dunzweiler
Fahrzeug: E38-730dA (98) E38-728iA(97) E38-728iA (01.99)
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zu spät gelesen 
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