Rat zu einer Auktion gesucht !
Moin moin ,
bräuchte mal fachkundige Hilfe . Hatte ne Auktion laufen und der Artikel wurde auch verkauft . Nun meldet sich der Höchstbietende mit folgender Email :
Meine Frau hat unter XXXXXX einen 7" LCD Fernseher ersteigert. Ich gehe davon aus, dass in dem Fernseher kein DVB-T-Receiver integriert ist, sonst hätten sie dies in ihrer Beschreibung aufgeführt. Somit ist das Gerät nicht einmal für eine analoge Übertragung geeignet, da in unserer Region die analoge Technik komplett durch DVB-T abgelöst wurde. Sie schreiben, dass der Fernseher einwandfrei funktioniert. Sie hätten allerdings unbedingt auf mögliche Probleme beim Sendegebiet hinweisen müssen. Meine Frau musste auf Grund ihrer Beschreibung bzw. ihres fehlenden Hinweises davon ausgehen, dass sie den Fernseher problemlos nutzen kann. Meine Frau besitzt kein großes technisches Wissen. Sie musste auf Grund ihrer Beschreibung bzw. ihres fehlenden Hinweises davon ausgehen, dass sie den Fernseher problemlos nutzen kann. Da meine Frau sich über eine wesentliche Eigenschaft des Fernsehers geirrt hat, fechte ich hiermit gem. §§ 119 ff. BGB den Kauf wegen Irrtums an. Ich bitte um Verständnis. mfg
Was kann ich nun unternehmen ? Gut , der Preis von 37,32 Euro lohnt wahrscheinlich den Aufwand nicht und ich will auch nichts Großes davon machen . Mich würde nur interessieren , ob das so rechtens ist und derjenige damit durchkommen würde .
Gruß Donnerer
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Wer einen Zwölfzylinder kauft , schätzt mehr als die messbaren Fahrleistungen (die ohnehin über alle Zweifel erhaben sind) die besondere Art der Kraftentfaltung . Der Zwölfzylinder verbindet Sanftmut und Ungestüm wie ein verliebter Bär , er ist in jedem Gang gehorsam , Schütteln und Rütteln kennt er nicht , seine Kraft ist abrufbar wie der Degen eines Musketiers : Allzeit bereit.
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