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Alt 25.07.2006, 18:53   #1
E66-Fan
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Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard Blaulicht

Ich habe bei meinem letzten Aufenthalt in Frankfurt a.M. eine Mercedes S-Klasse (W220) mit einem hinter dem Kühlergrill versteckten Blaulicht gesehen, welches ohne ersichtlichen Grund eingeschaltet war.
Desweiteren sah das Fahrzeug gepanzert aus (Ich schätze B6/B7).
Da das Kannzeichen die normale Form besaß (F-XY 1234) ging ich davon aus, dass die S-Klasse einem Privatmann gehört und suchte im Internet nach einer solchen Blaulichtanlage.

Mehrere Firmen bauen diese bei gepanzerten Fahrzeugen hinter den Frontgrill oder in die vorderen Stoßfänger. (U.A. auch BMW beim 530i und 550i SL, wie ich an Hand einer Abbildung im aktuellen Werbeprospekt erkennen kann)

Weiß jemand etwas näheres zu den gesetzlichen Bestimmungen zum Einbau und der Benutzung solcher Blaulichter? In welchen Situationen darf ein Privatmann diese benutzen und wann dürfen sie eingebaut werden?

MfG

Fabian
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