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Alt 30.11.2005, 22:13   #1
Steamroller
unbedingt fahrbereit
 
Benutzerbild von Steamroller
 
Registriert seit: 09.12.2002
Ort:
Fahrzeug: E32 735iA (91er) & E32 740iL (92er)
Standard Frist für Wiederzulassung? Vollabnahme?

Hallo,

wenn man ein Fahrzeug abmeldet bekommt man einen Zettel auf dem steht "Das Fahrzeug gilt automatisch nachz Ablauf von 18 Monaten seit der vorübergehenden Stillegung als endgültig aus dem Verkehr gezogen".

Wie werden diese 18 Monate berechnet? Ist das Tagesgenau?

Hintergrund meiner Frage: Habe einen Wagen der seit 29.07.2004 abgemeldet ist und den ich gerne wieder zulassen möchte.

Bis zu welchem Datum habe ich Zeit für die Zulassung ohne eine Vollabnahme (§21 oder sowas in der Art) machen zu lassen? Bis zum 29.01.2006?

Vielen Dank im voraus!

Gruß
Volker
Steamroller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2005, 22:47   #2
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Hallo,
meines Wissens wird das genau auf den tag gerechnet. Es gibt aber die Möglichkeit, diese Frist bei der Zulassungsstelle nochmal verlängern zu lassen. Aber nur bevor die erste Frist abgelaufen ist.
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


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