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28.03.2012, 21:48
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 29.05.2005
Ort: ulm
Fahrzeug: 750i (e38) Bj.98,323i,635CSI,560SEC
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BMW 323i angefahren
Hallo
Hatte vor eine weile Berichtet das ein Smart mein dreier und mein 7er geschrottet hat ,für den siebener habe ich mein Geld bekommen ,für den dreier wollte ich eine Reperaturfreigabe weil dieses Fahrzeug mit 07er Youngtimerkennzeichen läuft .Die Versicherung hat das aber abgewiesen weil Reperaturkosten um die 5000 euro rum kosten bezahlen wollen sie nur 750 euro Marktwert(Bj.85),welche möglichkeiten habe ich da ,schliesslich kann ich nicht jedes gekaufte Fahrzeug wieder mit 07 er Kennzeichen anmelden.Mfg CSISEC
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28.03.2012, 22:10
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#2
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Neues Mitglied
Registriert seit: 29.10.2009
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: E38 728i (03/98), E46 330xd, E36 325i Cabrio
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Der Versicherer kommt natürlich erst mit dem Marktwert.
Das bieten sie Dir an. Ist das einfachste und günstigste für den Versicherer.
Wenn Du damit nicht einverstanden bist, hast Du das Recht ein Gutachten erstellen zu lassen.
Hierbei werden alle Rahmenbedingungen berücksichtigt und fällt dadurch meist zu deinen Gunsten aus.
Nachteil, Du musst es selber bezahlen.
Außer Du machst ne Rechtschutz-Sache draus.
Voraussetzung natürlich, Du hast einen Rechtschutz, sonst bringst ja nix.
__________________
Ich bin eine Mischung aus JUNG und ERFAHREN, so etwas findet man sonst nur auf dem Straßenstrich...!
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28.03.2012, 22:20
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 29.05.2005
Ort: ulm
Fahrzeug: 750i (e38) Bj.98,323i,635CSI,560SEC
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Leider habe ich keinen Rechtschutz,habe aber trotzdem ein Anwalt eingeschaltet weil ja gleich zwei Autos von mir Beschädigt worden sind .Ich werde den Anwalt sagen das ich darauf bestehe das der Wagen wieder Repariert wird ,warscheinlich wird es dann eine Gerichtliche entscheidung geben.Mfg CSISEC
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28.03.2012, 22:44
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 29.10.2009
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: E38 728i (03/98), E46 330xd, E36 325i Cabrio
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Ja, aber da Du in der Beweispflicht bist, wird der Versicherer sagen,
so, beweisen Sie mal schön, dass das Fahrzeug mehr wert ist.
Und das geht nur in Form eines Gutachtens dass man erstellen lässt.
Genauso wird vor Gericht ein Gutachten benötigt,
woher soll ein Richter sonst auch wissen, was das Fahrzeug wert ist.
Andersrum hat der Versicherer genauso das Recht ein Gutachten erstellen zu lassen.
Musst halt mal durchrechnen, nicht dass Du unter Uständen mehr für den Rechtsstreit bezahlst als dann vom Versicherer für den Schaden bezahlt wird.
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29.03.2012, 08:12
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Wenn der andere eindeutig Schuld ist, dann muss seine Versicherung immer dir einen Gutachter deiner Wahl bezahlen! Und ein Gutachter wird dann immer auch den aktuellen Zustand des Autos miteinfliessen lassen.
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29.03.2012, 08:26
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#6
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Niederrheiner 4 Life
Registriert seit: 07.09.2010
Ort: Geldern
Fahrzeug: Skoda Superb 3V5 2.0 TDI 190 PS
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Hatte ich damals auch bei meinem E34 Bj. 90.
Ein Gutachter (Bekannter vom Abschlepper, tolle Wurst) sagte: Laut DAT Liste 850 EUR.
Bin dann zu einem anderen Gutachter. Der war über diese Aussage total empört, schließlich ist bei solchen Autos der real gehandelte Marktwert interessant. Dieser lag bei 2100 EUR. Habe ich dann auch bekommen.
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