


Modell E65/E66 |
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05.08.2011, 22:40
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#1
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Tankstellentester
Registriert seit: 12.03.2008
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38 740i - 996 -E32 735
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Passen Felgen vom E38 beim E65?
Halo,
nur mal ne Frage passen die Felgen grundsätzlich vom E38 auf den E 65
also Lochkreis usw. 
grüße aus Bärlin
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Darf ich in einem Schaltjahr auch Automatik Fahren ??
Bin mit freude am Fahren
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05.08.2011, 23:07
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#2
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: 740xD G11, Bentley Flying Spur W12, Maserati QP5, Viano 3,0CDI, etc.
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nein,
vom LK her ja aber die Tragfähigkeit ist beim E38 geringer,ebenso die Schrauben, beim E65 brauchste da M14 und der E38 hat M12
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24.10.2011, 11:05
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 27.09.2011
Ort: Mönchengladbach
Fahrzeug: E38-728i Bj. 1996
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Mahlzeit,
würde es denn umgekehrt passen?
bzw. dürfte es so auch gefahren werden?
8x17 mit 245/55 R17 vom e65 auf nem e38?
danke vorab.
der timo
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Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
(Leonardo da Vinci 1452 - 1519)
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24.10.2011, 21:33
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#4
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the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
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Re:
Zitat:
Zitat von MuckePucke
würde es denn umgekehrt passen?
bzw. dürfte es so auch gefahren werden?
8x17 mit 245/55 R17 vom e65 auf nem e38?
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Moin ...
Technisch würde es funktionieren, aber die Übernahme wäre nur per Einzelabnahme (nach §21 StVZO) durchzuführen ...
Eine Tachoangleichung wäre evtl. Auflage, die Differenz zum Original-Rad (235/55 R17) wäre laut Rechner 1,62 % ...
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Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
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24.10.2011, 21:46
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#5
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Mitglied
Registriert seit: 27.09.2011
Ort: Mönchengladbach
Fahrzeug: E38-728i Bj. 1996
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moin,
weisst du ob die einzelabnahme erfolgreich wäre?
hast du erfahrung damit?
grüße.....
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24.10.2011, 22:32
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#6
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the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
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Re:
Zitat:
Zitat von MuckePucke
weisst du ob die einzelabnahme erfolgreich wäre?
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Wenn dir der jeweilige Felgen und auch Reifenhersteller, die erforderlichen Traglasten bestätigt, ja ...
Zitat:
Zitat von MuckePucke
hast du erfahrung damit?
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Ja, ich habe generell Erfahrungen mit Eintragungen nach §19/§21 ...
Sehr hilfreich wäre bei der Abnahme nach §21, eine Freigabe vom jeweiligen Reifenhersteller, der unter Angabe von Fahrzeugmodell usw., die Verwendbarkeit (ausreichende Traglasten usw.) bestätigt ...
Die Freigabe vom Reifenhersteller ist meist kostenlos ...
Die Differenz zum Original-Rad (235/55 R17) wäre mit 1,62 % noch im Toleranzbereich, eine Tachoangleichung müsste nicht nötig sein ...
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