@Real_Hawk2:
logisch. Außergerichtlich ist immer besser zumindest nach deutschem Recht. Da ich mich mit dem österreichischen Rechtssystem (was für ein Begriff) nur für den Zeitraum zwischen 1938 und 45 auskenne (das war aber jetzt ne dicke Zote) kenn ich auch euer AGBGesetz nicht, wie Du mir nachsehen wirst. Vielleicht ist es ja ähnlich wie das deutsche. Aber ohne Rechtsweg einigen ist eh sicherer und unkomplizierter. Da wünsche ich Dir viel Glück und drücke Dir die Daumen. Falls er sich auf die Minderung nicht einläßt biet ihm halt die Wandlung des Vertrages an, d. h. er kriegt das Fahrzeug in jetzigem Zustand wieder und Du Deine Kohle. Aber halte das schriftlich fest oder hole einen neutralen Zeugen mit, der die Abmachungen dann auch bestätigen kann.
Gruß,
Gerrit