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Alt 11.09.2009, 21:47   #1
Luminous
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 09.08.2009
Ort:
Fahrzeug: E32 750iL 04.88
Standard Muss die Versicherung zahlen?

Hallo,

folgende Sachlage:

Ein Auto steht kurz haltend am Strassenrand. Von der gegenüberliegende Seite fährt rückwärts jemand in die Tür des haltenden Wagens.

Schaden eine tiefe Delle in der Fahrertür, Fondtür auf der Fahrerseite hatte einen wegzupolierenden Kratzer.

Der geparkte Wagen wurde noch am selben Tag von einem Gutachter geschätzt.

Fahrzeugwert um die 6500€, Schaden am Wagen ~3300€. Eingerechnet wurden bei der Begutachtung Demontage sämtlicher Anbauteile der Fahrerseite, eine neue Tür vorn, eine neue Tür hinten. Lackieren der gesamten Fahrerseite inklusive Kotflügel und Seitenwand. Montage.

Das Gutachten wurde zur gegnerischen Versicherung gesendet.

Repariert wurde der Wagen wie folgt. Fahrertür aus eBay in der passenden Farbe mit allen Teilen. Und die Fondtür wurde poliert.

Ist es denn nun rechtens die Summe bei der Versicherung einzuklagen die im Gutachten angegeben wurde? Denn diese will nur einen Bruchteil zahlen.

Nutzungsausfall wurde auch noch in Höhe von rund 330€ berechnet.

Ein Gutachten nach der "Reparatur" wurde erstellt und nochmal die MwSt bei der Versicherung angezeigt.

Die eigentlichen Materialkosten für die Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall sind nicht mal 200€ und 2h für den Umbau der Tür welcher nicht in einer Werkstatt gemacht wurde.

Kurz dazu, ich bin kein Unfallbeteiligter sondern stehe da aussen vor. Ich kenne den Geschädigten und finde es fast unverschämt für so eine Lapalie die Versicherung so abzuziehen.

Allerdings hätte ich gerne eine Äusserung über eine eventuelle Rechtslage dazu.

Gruss

Lumi
Luminous ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2009, 21:57   #2
MarieleM
Die 7er Pflegestation
 
Benutzerbild von MarieleM
 
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Eggenfelden
Fahrzeug: E65-E38-E32-E23-E21
Standard Hallo,

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MarieleM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2009, 21:58   #3
derotsoH
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

nach gutachten abrechnen und gut
die müssen zahlen
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Alt 11.09.2009, 22:02   #4
Luminous
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 09.08.2009
Ort:
Fahrzeug: E32 750iL 04.88
Standard

Ich kann mir das nicht so recht vorstellen.

Schliesslich wird bei einem Gutachten der Preis für eine Reparatur in einer Fachwerkstatt mit Neuteilen zugrundegelegt.
Und nicht irgendwelches Gefriemel mit gebrauchten passenden Teilen.
Luminous ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2009, 22:05   #5
derotsoH
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

juckt doch net, du kannst die karre ja auch so lassen wie se ist... der e30 M3 war nach den türen ja auch breiter
ne im ernst. du kannst nach gutachten abrechnen und fertig, was du mit dem auto machst ist dein privat vergnügen
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2009, 22:10   #6
Luminous
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 09.08.2009
Ort:
Fahrzeug: E32 750iL 04.88
Standard

Wenn man das Auto so lässt wies ist, kann man weder den Nutzungsausfall geltend machen noch die MwSt.

Hatte das Ding erst als jemand an mein Auto gefahren ist. Das hab ich auch so gelassen weil man nichts sieht. Der Gutachter hat 760€ Schaden rausgeholt und die hab ich bekommen.

Und meiner Meinung nach ist die Versicherung dazu da einen enstandenen Schaden zu regulieren. Und der war ja nun in Wirklichkeit wesentlich geringer.
Luminous ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2009, 22:14   #7
derotsoH
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

ja gut du hast geschrieben das 3,3 mille schaden waren die bekommst auch... wenn auch netto
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Alt 11.09.2009, 22:28   #8
haasep
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von haasep
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: CLK 230 Compressor LPG powered by Erich M.
Standard

Es funktioniert!

Es ist eine legale Abzocke, welche die Prämien in die Höhe treibt.

Bitte nicht falsch verstehen, die Menschen sind so. Wenn sie einen Schaden verursachen möchten sie gerne mit ein paar Brosamen den Schaden begleichen. Wird ihnen ein Schaden zugefügt holen sie raus auf Teufel komm raus.

Wenn ein Wagen 6.000€ Wert ist und die Türe verschrammt wurde, sollte keine neue Türe für 3.000€ eingebaut werden, sondern eine gebrauchte für maximal 1.000€. Die alte Türe war ja auch gebraucht.
__________________
Es ist eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs.
haasep ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2009, 02:16   #9
DaDonDerDritte
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von DaDonDerDritte
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: Hamburg
Fahrzeug: Mercedes ML
Standard

Ist doch gang und gebe, würds genauso machen. Versicherung ist teuer genug, deswegen kann man die auch mal nen wenig abzocken
DaDonDerDritte ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2009, 08:01   #10
sexus
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Affalterbach
Fahrzeug: Suzuki GS500, VW Touran 2.0TDI DSG, Smart Brabus
Standard

Jeder hat ein Recht darauf sein Auto mit Neuteilen in einer Fachwerkstadt reparieren zu lassen. Jeder darf sich selbst möglichst Schadfrei halten.
Es ist auch völlig richtig und gerecht dass man sich den Schaden ausbezahlen lassen darf. Wenn man dann selbst billiger repariert geht das niemand etwas an. Eine kaputte Türe ist keine Kleinigkeit.
Ich mache das auch so, und ich beauftrage auch grundsätzlich einen Anwalt weil ich keine Lust auf Papierkrieg und Ärger mit Sachbearbeitern habe. Rate also dem Geschädigten sich nicht mehr mit der Versicherung kurzzuschließen, er soll zum Anwalt. Das kostet kaum Zeit und der Rest regelt sich ganz von alleine.
sexus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


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