BMW 7er, Modell E32 |
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26.02.2008, 20:45
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#1
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Felgenputzer
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Witten
Fahrzeug: MB 124
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TÜV Vollabnahme ab wann????????????
Hallo Leute,
wer kennt sich aus? Habe ein Fahrzeug gekauft, was am 07.09.2006 vorübergehend stillgelegt wurde, der TÜV wäre im Mai 2007 fällig gewesen.
Wenn ich das Fahrzeug nun anmelden möchte, muss ich dann ein Vollabnahme machen lassen, oder kann ich zum TÜV meines Vertrauens und eine normale Abnehme machen lasse??
Es gab mal ein Gesetz was besagt, nach einem Jahr Stilllegung muss Vollabnahme gemacht werden, ich habe aber so etwas in Erinnerung, dass dieses Gesetz geändert wurde. Kann mir jemand weiterhelfen????????
Danke für die Antworten im voraus
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Lieber klassisch elegant, als modern und uniformiert!
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26.02.2008, 20:49
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#2
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Panzer
Registriert seit: 17.03.2005
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: Audi A4 Allroad 3.0 TDI
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Bei der Anmeldung des Fahrzeugs wird die Zulassungsstelle feststellen, dass die HU abgelaufen ist. Sie bekommen dann eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert.
Aber: Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU nach § 29 StVZO, sondern eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich!
Kurz gegoogelt
Gruß Sebastian
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"Gönn Dir was Gutes auch wenn Du in Not bist. Was hast Du vom Leben, wenn Du erst tot bist."
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26.02.2008, 21:46
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#4
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Felgenputzer
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Witten
Fahrzeug: MB 124
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Zitat:
Zitat von chris1
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Na ist ist ja endlich mal eine brauchbare Antwort, vielen dank hast mir sehr geholfen!
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26.02.2008, 21:49
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#5
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Felgenputzer
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Witten
Fahrzeug: MB 124
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Zitat:
Zitat von Necktou
Bei der Anmeldung des Fahrzeugs wird die Zulassungsstelle feststellen, dass die HU abgelaufen ist. Sie bekommen dann eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert.
Aber: Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU nach § 29 StVZO, sondern eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich!
Kurz gegoogelt
Gruß Sebastian
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Danke für den Tipp, habe das auch bei Google gelesen, ist aber alles nicht mehr aktuell!
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26.02.2008, 21:49
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#6
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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7 Jahre oder so .....
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26.02.2008, 23:30
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 17.05.2006
Ort: bielefeld
Fahrzeug: e23-735exe(6/85),e32-730(4/90)
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hallo
SIEBEN (7)jahre!!! so ist das heute
mike
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27.02.2008, 00:06
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#8
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< Kaffee klauen >
Registriert seit: 25.03.2007
Ort:
Fahrzeug: ford
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Kann auch bestätigen 7er Jahren
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27.02.2008, 01:44
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Bischofsheim
Fahrzeug: 750 iL,93, Range Rover Vogue V8, 86, Kawa ZRX 1200R, 2006 VW T2 Pritsche,1971, Renault Safrane Phase 2, 2,5L 1997, Vespa cosa 200, Suzuki GT 250, 78
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Frag mal bei der Zulassungsstelle nach, und zwar schnell. Ich denke, der Termin ist verlängert worden, früher war`s 1 Jahr, jetzt um die 18 Monate, die sind aber kulant.
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Der mit dem Vogelaugenahorn
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27.02.2008, 01:52
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#10
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Neues Mitglied
Registriert seit: 12.11.2007
Ort: Rödelhausen
Fahrzeug: E32 750i BJ. 6:91 E34 525 TDS Touring Bj. 12.92 Ford Galaxy 2,8 Bj. 7.98
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Zitat:
Zitat von Punkman
Hallo Leute,
wer kennt sich aus? Habe ein Fahrzeug gekauft, was am 07.09.2006 vorübergehend stillgelegt wurde, der TÜV wäre im Mai 2007 fällig gewesen.
Wenn ich das Fahrzeug nun anmelden möchte, muss ich dann ein Vollabnahme machen lassen, oder kann ich zum TÜV meines Vertrauens und eine normale Abnehme machen lasse??
Es gab mal ein Gesetz was besagt, nach einem Jahr Stilllegung muss Vollabnahme gemacht werden, ich habe aber so etwas in Erinnerung, dass dieses Gesetz geändert wurde. Kann mir jemand weiterhelfen????????
Danke für die Antworten im voraus
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Hallo
Ab 2008 SIEBEN Jahre früher 1,5 Jahre
Gruß Klaus
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