BMW 7er, Modell E32 |
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18.03.2007, 09:48
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.11.2006
Ort: Lychen
Fahrzeug: 750i, M70B50, BJ. 05.91
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Vollabnahme Nötig oder nicht???
Hallo, jetzt habe ich mal eine Ganz bestimmte Frage zur Vollabnahme.
Ich habe hier noch ein Auto was am 07.03.2006 Abgemeldet wurde aber jadoch noch Tüv bis September 2007 hat.
Nun wollte ich wissen ob ich den jetzt einfach anmelden kann oder ob ich eine Vollabnahme brauch.
Habe schon das Internet und diverse Foren durchstöbert aber leider keine Antwort zu meinem Problem Gefunden.
Bin für alle Antworten Dankbar.
Mfg Christian
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18.03.2007, 09:56
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#2
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is pending...
Registriert seit: 30.10.2004
Ort: Prignitz
Fahrzeug: E30 350i 6-Gang M70 05´92;
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anmelden und fahren. nix mit gutachten oder abnahme
Gruß Thomas
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18.03.2007, 09:59
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.11.2006
Ort: Lychen
Fahrzeug: 750i, M70B50, BJ. 05.91
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18.03.2007, 12:27
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#4
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7 the Best
Registriert seit: 01.02.2007
Ort: Eschborn
Fahrzeug: 735i - 03/1991 & Ford Escort Bj.05/1993 (Besseres Ersatzrad)
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Hi Christian,
es ist so du kannst das Auto jeder Zeit Anmelden nur wenn der TÜV Älter als 6 Monate bei einem Älteren Fahrzeug ist muss man in der Regel das Auto bei der Zulassungsstelle Vorfahren....(Keine Angst ist Easy Gucken nur nach Fahrgestzellnummer) fertig Abbuze!!!!
Um das Auto mit zu nejmen zur Zulassung Brauchst du eine Deckungskarte von deiner Versicherung,dann kannst du ohne Kennzeichen oder Zulassung auf Absolut Direktem Weg zur Zulassung fahren um das Auto Anzumelden und gegebenen fals Vorzufahren!!!
Fertig danach Freude am Fahren!!!
Viel Glück Grüße Steve
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18.03.2007, 12:34
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.11.2006
Ort: Lychen
Fahrzeug: 750i, M70B50, BJ. 05.91
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Hi Steve,
Ich werde einfach vorher in der Zulassungsstelle anrufen und da wird mann doch denn sagen ob ´sie das Auto sehen wollen oder nicht.
Vielen dank für deine Antwort.
Mfg Christian
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18.03.2007, 12:45
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#6
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...20 Jahre hier!! :)
Registriert seit: 05.04.2003
Ort: bei München
Fahrzeug: 735iA (EZ 10/91), diamantschwarz +Shadow +2xAirbag +Klima/AUC +SHD +siehe Signatur :-) , SLK 230, ML 230, Omega MV6 Caravan, Porsche 924 S (EZ 09/87)
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Zitat:
Zitat von Steve0710
Hi Christian,
...dann kannst du ohne Kennzeichen oder Zulassung auf Absolut Direktem Weg zur Zulassung fahren ....
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Ganz so ist es ja nun nicht! Auf KEINEN FALL ohne sichtbar am Fahrzeug angebrachte Kennzeichen irgendwohin fahren. Es ist richtig, dass du die ungestempelten Kennzeichen bei einem vorübergehenden stillgelegten Fahrzeug für diese Fahrt verwenden darfst mit Doppelkarte (=Versicherungsschutz) usw. wie schon geschrieben, aber ganz ohne Kennzeichen niemals!!
Hast du diese nicht mehr bzw. befindest dich in einem anderen Zulassungsbezirk musst du dir unbedingt sog. Kurzzeitkennzeichen (da bräuchtest dann eine Doppelkarte mit dem Vermerk "Kurzzeitkennzeichen) für 5 Tage besorgen. Aber kläre erstmal ab, ob die Zulassung das Auto überhaupt sehen will, glaub eher nicht! Dann besorgst dir nämlich gleich die "normalen" Schilder, schraubst die DAHEIM an dein Auto und fertig!
Viele Grüße
Markus
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18.03.2007, 12:58
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.11.2006
Ort: Lychen
Fahrzeug: 750i, M70B50, BJ. 05.91
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Hallo Markus, ich hätte mich sowieso bei der Zulassungsstelle erkundigt bevor ich ohne Schilder gefahren wäre.
Zitat:
Hast du diese nicht mehr bzw. befindest dich in einem anderen Zulassungsbezirk musst du dir unbedingt sog. Kurzzeitkennzeichen (da bräuchtest dann eine Doppelkarte mit dem Vermerk "Kurzzeitkennzeichen) für 5 Tage besorgen. Aber kläre erstmal ab, ob die Zulassung das Auto überhaupt sehen will, glaub eher nicht! Dann besorgst dir nämlich gleich die "normalen" Schilder, schraubst die DAHEIM an dein Auto und fertig!
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Ist ok. Werde ich so machen.
Vielen dank noch mal.
Mfg Christian
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18.03.2007, 13:45
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.10.2004
Ort: Garching b. München
Fahrzeug: ehemals 750i E32 (August 1996 bis Mai 2007)
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Zitat:
Zitat von BMW-750iA
Ich habe hier noch ein Auto was am 07.03.2006 Abgemeldet wurde aber jadoch noch Tüv bis September 2007 hat.
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Eine Vollabnahme nach §21a StVZO ist nach bisheriger Regelung erst 18 Monate nach der Stillegung erforderlich, also im September 2007 (fällt rein zufällig mit dem TÜV-Termin zusammen). Wenn auch die AU noch gültig ist, kannst Du das Fahrzeug einfach wieder anmelden.
Seit dem 1.3.2007 wurde die Frist übrigens von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert.
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18.03.2007, 13:48
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.11.2006
Ort: Lychen
Fahrzeug: 750i, M70B50, BJ. 05.91
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Zitat:
Wenn auch die AU noch gültig ist, kannst Du das Fahrzeug einfach wieder anmelden.
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AU habe ich neu gemacht, da ich auf Euro 2 Umgerüstet habe.
Zitat:
Seit dem 1.3.2007 wurde die Frist übrigens von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert.
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Das wusste ich ja aber ich habe so viel verschiedenes Gelesen und da war ich etwas verwirrt.
Mfg Christian
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18.03.2007, 15:13
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#10
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7 the Best
Registriert seit: 01.02.2007
Ort: Eschborn
Fahrzeug: 735i - 03/1991 & Ford Escort Bj.05/1993 (Besseres Ersatzrad)
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Hi Maxel,
das stimmt so nicht ich darf auch ohne Kennzeichen mein Fahrzeug auf dem Direkten Weg zur Zulassung fahren.Wenn ich mehr als 50KM zur meiner Zulassung sind dann muss ich Kennzeichen haben!!!
Gruß steve
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