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Ort: München
Fahrzeug: BMW 735iA PD 6.88 BMW E30 Cabrio 320i BJ 4.88
Classic Data Gutachten
Hallo 7er Gemeinde,
nachdem wir immer viel Geld, Geduld, Zeit und Liebe in unsere Fahrzeuge investieren kommt automatisch die Frage, was passiert bei einem unverschuldeten Unfall.
Versicherungen versuchen natürlich den Zeitwert soweit wie möglich nach unten zu drücken und somit ist man ganz schnell beim wirtschaftlichen Totalschaden. Zugleich gibt die Marktbeobachtung auch nicht viel her um seinen eigenen Wert zu definieren.
Also, auf zum Gutachter. Habe ein Gutachten (Classic Data) machen lassen und bin tatsächlich positiv überrascht.
Ach ja, im Mai bekam ich TÜV ohne Mängel.
Im Anhang findet ihr das Gutachten und ein paar Bilder.
Grüße
Hardrockdriver
was passiert bei einem unverschuldeten Unfall.
Versicherungen versuchen natürlich den Zeitwert soweit wie möglich nach unten zu drücken und somit ist man ganz schnell beim wirtschaftlichen Totalschaden.
Hi,
es gibt mittlerweile aber auch ANSCHEINEND Urteile wo die Versicherung den Schaden trotz Übersteigung des Marktwertes bezahlen muß, dann wenn der Wagen nachweislich im altersbedingten Topzustand da steht/stand
Oder sie müßen für einen vergleichbaren Ersatz sorgen was ja aber unmöglich ist
Ich hab oben extra ANSCHEINEND geschrieben weil ich das nur vom sagen hören spitz bekommen habe, sollte aber der Fall eintreten werde ich mich da intensiver mit auseinander setzen müßen
MfG
Chris
__________________ Nachrüstungen
original:
Vollleder / Standlüftung / M-Fahrwerk VA+HA / el. Heckrollo / Memory / AUC (mod. by Salzpuckel) / abl. Innenspiegel
andere Baureihen/sonstiges:
4-Kolben-Bremse vom 840er / BMW Professional RDS E36 / H&B Sportauspuff / Interface für Öltemp/Druck / Getriebetemp. / Innentemp. übers Kombi
hallo,
meine überlegung zu dem CDG ist folgende: habe ich kein Gutachten und mir schreddert jemand den Wagen, dann sagt die Versicherung 500 Eus und Totalschaden. Ich könnte doch jetzt immernoch ein Gutachten erstellen lassen und den Zustand (abgesehen von dem Unfallschaden) erstellen lassen und damit bei der Versicherung anklopfen. So gesehen benötige ich das Gutachten vorher doch gar nicht, zum Unfallzeitpunkt würde doch reichen. Abgesehen davon wäre es dann auch aktuell.
Moin.
Ganz so negativ wie häufig berichtet/unterstellt wird ist die Lage meiner Erfahrung nach nicht. Die allermeisten Gutachter wissen inzwischen auch sog. Youngtimer preislich ganz gut einzuordnen und wie oben erwähnt lässt sich ein gut gepflegtes Fzg auch nach einem Unfall noch als solches erkennen (wenn es nicht total zerstört, ins Wasser gefallen oder verbrannt ist).
Konkret:
Mir ist jemand ins Heck meines E30 (316i 2T Delphin BJ '90 mit 70tkm) reingefahren. Schaden wurde mit ca 1600EUR von einem unabhängigen Gutachter beziffert. Fzg-Wert waren um die 2700EUR. Gegnerische Vers hat dann auch noch nen Gutachter geschickt. Ich hatte natürlich Bedenken daß der den Schadenswert hoch und den Wiederbeschaffungswert runter rechnet um auf nen Totalschaden zu kommen. Der Gutachter hat mir dann aber den guten Zustand ohne Umschweife bestätigt und meinte daß er die 2700EUR für zu niedrig angesetzt hält. So kanns also auch gehen...
Ich persönlich halte von Kurzbewertungen nix. Wenn man sich mal genau reinliest was da wie (vor allem im Vergleich zu einem richtigen Gutachten) angesehen wird kann das doch enorm streuen. Da kann ein Blender auch mal ne deutlich zu gute Note bekommen.
Nebenbei scheint mir, daß viele Gutachter das "Notensystem" auch nicht verstanden haben. Da passen die Fzg-Werte oft nicht zur vergebenen Note.
Egal. Ich möchte Dein schönes Auto auf keinen Fall schlechtreden.
Grüße.
PS: In der Oldtimer-Markt "Preise" werden die Themen Zustandsnoten usw regelmäßig sehr verständlich und nachvollziehbar erklärt. (schätze das ist soweieso allen hier bekannt)
Moin.
Ganz so negativ wie häufig berichtet/unterstellt wird ist die Lage meiner Erfahrung nach nicht. Die allermeisten Gutachter wissen inzwischen auch sog. Youngtimer preislich ganz gut einzuordnen und wie oben erwähnt lässt sich ein gut gepflegtes Fzg auch nach einem Unfall noch als solches erkennen (wenn es nicht total zerstört, ins Wasser gefallen oder verbrannt ist).
Konkret:
Mir ist jemand ins Heck meines E30 (316i 2T Delphin BJ '90 mit 70tkm) reingefahren. Schaden wurde mit ca 1600EUR von einem unabhängigen Gutachter beziffert. Fzg-Wert waren um die 2700EUR. Gegnerische Vers hat dann auch noch nen Gutachter geschickt. Ich hatte natürlich Bedenken daß der den Schadenswert hoch und den Wiederbeschaffungswert runter rechnet um auf nen Totalschaden zu kommen. Der Gutachter hat mir dann aber den guten Zustand ohne Umschweife bestätigt und meinte daß er die 2700EUR für zu niedrig angesetzt hält. So kanns also auch gehen...
genau so meinte ich es.
Der Gutachter wird ja wohl (Angenommener Heckschaden) vom Rest der Karre auf den Gesamtzustand schliesen können. Sonst ist er m. E. kein Gutachter
Selbst bei Beschädigten Teilen sieht er ja wohl, ob die neu oder schon vergammelt waren (z. B. ob Bleche noch Material oder nur noch Rost waren)
Ich hatte den Fall letztes Jahr mit meinem E32 Indi. Der Wagen war wirtschaftlich ein Totalschaden, ich hatte kein Gutachten. Ich habe eines sofort am Tag des Unfalles in Auftrag gegeben - zum Schaden wie zum Fahrzeugwert. Der Wert wurde mit 6.000 Euro angesetzt - allerdings war der Wagen auch vor dem Schaden top im Zustand, nach über 5 Jahren und investierten 30k. Die gegnerische Versicherung hat das angezweifelt und mir einen Gegengutachter auf den Hals gehetzt - der hat nach 40 Minuten eingehender Betrachtung und Blättern in der Historie den Wert voll bestätigt. Und die Versicherung hat den Wagen voll bezahlt - abzüglich der paar wenigen hundert Euro Restwert. Es hat länger gedauert, und einen Anwalt brauchte es auch: Aber es geht.
Ich kann aber immer nur eines raten: Ist der Schaden auf jeden Fall von dem Unfallgegner verursacht (das sagt ja meist unsere liebe Trachtengruppe sehr schnell), nehmt euch einen Anwalt. Sofort. Den dessen Kosten trägt voll die Gegenseite, nicht einmal Vorleistung ist nötig.
Aber was ist bei Totalverlust (komplett ausgebrannt, gestohlen)?
ok, gewonnen
Aber was ist, wenn das Gutachten schon sagen wir mal 7 Jahre alt ist? Das wird die Versicherung mit Sicherheit zerreisen, es sei denn, du kannst alle Reparaturen nachweisen. Den Gesamtzustand dann allerdings immer noch nicht (mehr)